Verfassungsklage: Jetzt müssen die Gerichte entscheiden

Landtagsfraktionen von FDP und SPD klagen vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das chaotische Haushaltsverfahren von CDU und Grünen

Foto Henning Höne, Prof. Simon Kempny, Thomas Kutschaty

Foto (v. l. n. r.): Henning Höne, Prof. Simon Kempny, Thomas Kutschaty

Die Politik ist Treuhänder des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Ein sorgsamer Umgang mit diesem Geld ist für uns Freie Demokraten selbstverständlich. Die NRW-Landesregierung aus CDU und Grünen hat ein noch nie dagewesenes Chaos bei den Haushaltsberatungen in 2022 angerichtet. Notlagenbeschlüsse wurden vorgelegt und im Eilverfahren korrigiert, Nachtragshaushalte wurden vorgelegt und schnell wieder zurückgezogen.

"Nach intensiver Prüfung steht der begründete Verdacht im Raum, dass die Landesregierung gegen Grundgesetz und Landesverfassung verstoßen hat. Es ist Aufgabe der Opposition, das Handeln des Kabinetts von Ministerpräsident Hendrik Wüst vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Die Kritik an diesem rechtsstaatlichen Verfahren spricht für das schlechte Gewissen der Regierungs­fraktionen von CDU und Grünen", sagt Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW. "Wir Freie Demokraten haben bereits im September 2022 einen Hilfsfonds zur Abmilderung der Krisenauswirkungen gefordert und im Beratungsverfahren konkrete Änderungsanträge vorgelegt. Unsere Anträge beweisen, dass frühe Hilfen für Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens verfassungsgemäß und ohne Schulden möglich gewesen wären. CDU und Grüne haben sämtliche Anträge abgelehnt."

Die Regierungskoalition in NRW hat sich für späte Hilfen mit neuen Schulden entschieden. Sollten Hilfen nach einem Urteil nicht ausgezahlt werden können, trägt dafür die Landesregierung die alleinige Verantwortung. Sie hat Warnungen von Verfassungsexperten ignoriert und wollte mit dem Kopf durch die Wand.

Versuch einer politischen Geldwäsche

Alleine der Versuch, Corona-Kredite ohne Sachgrund aufzunehmen, um sie dann umzubuchen, ist Grund genug für eine Klage. Das war der Versuch einer politischen Geldwäsche. Niemand in der Landespolitik kann sich an eine so deutliche Kritik des Landesrechnungshofs NRW erinnern. Die Koalition hat einen bequemen Weg gewählt, um eigene Wahlversprechen auf dem Rücken der Schuldenbremse zu finanzieren. "CDU und Grüne disqualifizieren sich als Treuhänder der Steuerzahler. Ein Beispiel: Aus den neuen Schulden werden u. a. Satellitentelefone für das Kultur­ministerium finanziert. Wie bitte werden mit diesen Telefonen die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf NRW gemildert", fragt Höne.

"Ministerpräsident Wüst konzentriert sich einzig und allein auf die repräsentativen Aufgaben seines Jobs. Der Volksmund aber weiß: Die Pflicht kommt vor der Kür. Während der Haushaltsberatungen wurde grottenschlechtes Regierungshandwerk sichtbar. Dieses Verfahren fällt auf den Minister­präsidenten und seinen Finanzminister zurück." Am 3. April 2023 haben FDP- und SPD-Fraktionen die Einreichung einer Klageschrift beim Verfassungsgerichtshof NRW presseöffentlich gemacht. Jetzt müssen Gerichte entscheiden. 

Henning Höne und Professor Simon Kempny

Henning Höne in Interviews / Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M., Universität Bielefeld, erläuterte den teilnehmenden Journalistinnen und Journalisten das Klageverfahren

Drei Kernpunkte der Klagen

  1. Die Fraktionen von FDP und SPD reichen eine Organklage gegen den Finanzminister und die Landesregierung wegen der im Oktober und November 2022 im Zusammen­hang mit dem Corona-Rettungsschirm aufgenommenen rund 4 Mrd. Euro Kredite ein. Wir machen hier eine Verletzung des Budgetrechts des Landtags geltend. Diese Kredite wurden auch vom Landesrechnungshof in einer schriftlichen Stellung­nahme für verfassungswidrig befunden.
  2. Die Abgeordneten von FDP- und SPD-Fraktionen reichen eine abstrakte Normen­kontrollklage gegen das NRW-Krisenbewältigungsgesetz ein. Wir halten für nicht ausreichend begründet, warum hier der Weg über ein Sondervermögen gegangen wurde und nicht über den normalen Haushalt.
  3. Die Abgeordneten von FDP- und SPD-Fraktionen reichen eine abstrakte Normen­kontrollklage gegen die im Haushalt 2023 vorgesehene Kreditermächtigung ein, weil wir dies als Verstoß gegen die Schuldenbremse ansehen.