Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 46

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1911

Kapitel 11 080
Maßnahmen für das Gesundheitswesen

Titelgruppe 81
Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung

Titel 893 81
Zuschüsse für Investitionen an Sonstige

Erhöhung des Baransatzes und Ausbringung eines Haushaltsvermerks

Haushalt 2023

von 500.000 Euro
um 500.000 Euro
auf 1.000.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

1.000.000 Euro

Vermerk:

Bei den Erläuterungen ist der Betrag unter Ziffer 1 entsprechend auf 680.000 Euro zu erhöhen.

Begründung:

Wissenschaftlich bewiesen sind die gesundheitsfördernden Eigenschaften von Muttermilch, die Neugeborene vor Infektionen und Allergien schützt, für eine gesunde Darmflora sorgt und langfristig präventiv wirkt. Ein Produkt dieser Komplexität lässt sich bisher auch nicht industriell herstellen. Für Frühgeborene kann Muttermilch überlebenswichtig sein. Muttermilch ist essenziell für die Verhinderung von vital bedrohlichen Infektionen wie beispielsweise die nekrotisierende Enterokolitis (NEC) – eine akute Erkrankung des Magen-Darm-Traktes – oder für die Prägung des Immunsystems und die kognitive Entwicklung. Heute hat jedoch nur ein kleiner Teil von über 200 Perinatalzentren in Deutschland Zugang zu gespendeter Muttermilch aus einer Frauenmilchbank. Die meisten versorgen ausschließlich Patientinnen und Patienten der eigenen Klinik mit Spendermilch. Der Bedarf liegt damit weit über dem Angebot. In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten Jahren Muttermilchbanken in Essen, Dortmund, Münster sowie am Klinikum Lippe in Detmold eingerichtet. Das durch den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geförderte Projekt NEO-MILK verfolgt das Ziel der Implementierung von Muttermilchbanken. Für die zwölf beteiligten Kliniken – davon in Nordrhein-Westfalen Köln, Düsseldorf, Düren, Leverkusen und Bonn – werden medizinische Standards (hygienisch und infektiologisch) entwickelt. Neben den fachlichen Grundlagen erfordert der weitere Aufbau von Frauenmilchbanken aber auch Investitionen insbesondere in Räumlichkeiten für Milchküchen und deren Ausrüstung. Eine Landesförderung analog zu Niedersachsen und Schleswig-Holstein soll deshalb den Aufbau von Frauenmilchbanken unterstützen. Für den Haushalt 2022 wurden daher auf Grundlage eines Änderungsantrags 500.000 Euro zum Aufbau von Muttermilchbanken eingestellt. Diese Mittel wurden jedoch nicht verausgabt und der Ansatz für 2023 um diese Summe gekürzt. Um den Ausbau von Muttermilchbanken tatsächlich umzusetzen, sollen diese Mittel im Haushalt 2023 wieder eingestellt werden.