Gemeinsamer Einsatz für die Einlagensicherheit der nordrhein-westfälischen Sparer – Die Vergemeinschaftung aller Bankenrisiken auf EU-Ebene durch die Einführung einer europäischen Einlagensicherung unter Einbeziehung von regional wirtschaftenden ...

Gemeinsamer Einsatz für die Einlagensicherheit der nordrhein-westfälischen Sparer – Die Vergemeinschaftung aller Bankenrisiken auf EU-Ebene durch die Einführung einer europäischen Einlagensicherung unter Einbeziehung von regional wirtschaftenden Volksbanken und Sparkassen muss verhindert werden!

I. Ausgangslage


Die Bankenunion innerhalb der Europäischen Union besteht aktuell mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus aus zwei Säulen. Bereits 2015 legte die EU-Kommission allerdings einen Vorschlag für eine europäische Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme –EDIS) als neue dritte Säule der Bankenunion vor. Konkret würde dieses Vorhaben bedeuten, dass die eigenverantwortlichen Sicherungssysteme der Banken in der Eurozone in nur noch einem einzigen europäischen Sicherungssystem zusammengeführt würden. Alle Geldinstitute hätten dann direkt in einen vergemeinschafteten Fonds einzuzahlen, aus dem Entschädigungen für Kunden im Falle einer Bankenpleite geleistet werden könnten.

Trotz wiederholter Versuche konnte dazu in den vergangenen Jahren keine Einigung erzielt werden, denn insbesondere bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken stoßen diese Pläne verständlicherweise seit jeher auf starke Kritik. Auch die Bunderegierung lehnt die Pläne für eine EDIS-Einführung in der vorliegenden Form konsequent ab. „Eine europäische Einlagensicherung bekommt keine Zustimmung von dieser Bundesregierung. Da sind sich der Wirtschaftsminister und ich einig“, erklärte unlängst Bundesfinanzminister Christian Lindner laut Website des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands am letzten Deutschen Sparkassentag.

Erst kürzlich wurde jedoch dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) dazu eine Positionierung des Europäischen Parlaments vorgelegt. Am 18. April 2024 stimmte der ECON-Ausschuss über diese Vorlage zur Schaffung eines solchen Einlagensicherungssystems ab. Diese sieht zwar einige Änderungen zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag vor, zielt allerdings weiter darauf ab, die nationale Einlagensicherung in eine neu zu schaffende Einlagensicherung zu überführen, und zwar sogar ohne Ausnahmen für Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Dem Vorschlag wurde daher im ECON-Ausschuss gegen die Stimmen der deutschen Abgeordneten zugestimmt. Die Mehrheit reichte aber nicht aus, um diese Ausschussposition für Verhandlungen mit dem Rat freizugeben. Daher muss sich das nächste Europäische Parlament erneut mit dieser Vorlage befassen.

II. Handlungsnotwendigkeiten

Die mit rund 112.400 Mitgliedern größte deutsche Genossenschaftsbank ist die in unserer Landeshauptstadt Düsseldorf ansässige Apotheker- und Ärztebank (Apobank). In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt mehr als 100 genossenschaftliche Banken sowie 74 Sparkassen ansässig. Im Falle sogar ihrer Einbeziehung in die Einführung einer vergemeinschafteten EU-Einlagensicherung würden Kundinnen und Kunden dieser weit überwiegend regional wirtschaftenden Finanzinstitute für risikoreiche Geschäfte internationaler Großbanken zukünftig mit in Haftung genommen. Dies würde die Sicherungskosten in die Höhe treiben – zum Nachteil des wichtigsten Finanzierers des deutschen Mittelstands.

Der Vorsitzende des Genoverbands e.V. kritisiert diesen „hektischen Entscheidungsprozess“ nachdrücklich. In einer Presseinformation des Genoverbands vom 18. April 2024 betont er, dass das vorliegende Konzept die bewährten Sicherungssysteme schwäche. Dies sende ein negatives Signal an die mittelständische Wirtschaft in Deutschland und spiele zugleich europafeindlichen Kräften in die Karten. Die EU verfüge schon heute über ein dezentrales und funktionierendes Einlagensicherungssystem. Einlagen von Bankkunden seien in jedem Mitgliedstaat durch eine Mindestzielausstattung umfassend gesichert.

In einem gemeinsamen Positionspapier des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e.V. wird außerdem kritisiert, dass über EDIS abgestimmt wird, noch bevor der laufende Review des Krisenmanagements für Banken (CMDI) abgeschlossen ist. Im Rahmen dieses Reviews sollen Prävention und Sicherheit der Systeme weiter verschärft werden. Eine europäische Einlagensicherung hingegen biete Anreize für Insolvenz und Entschädigung. Die Verbände bezeichnen den Kompromissvorschlag im ECON als eindeutig unausgegoren und warnen vor weitreichen- den Folgen für die heimischen Kreditinstitute und deren Sparer.

Eine vergemeinschaftete EU-Einlagensicherung erhöht das Risiko, dass im Krisenfall die „Ansteckungsgefahr“ zwischen den Mitgliedstaaten gesteigert und die Finanzstabilität in der gesamten Eurozone geschwächt würde. Im Eilverfahren über die Einführung von EDIS zu entscheiden, würde das Vertrauen in die Politik angreifen und Populisten den Rücken stärken.

Zum Schutz der Einlagen nordrhein-westfälischer Sparerinnen und Sparern muss sich auch die Landesregierung öffentlich klar gegen die Pläne bezüglich einer Vergemeinschaftung von Bankenrisiken unter Einbeziehung der zahlreichen Genossenschaftsbanken und Sparkassen
positionieren und all ihre Gesprächskontakte auf europäischer Ebene nutzen, um diese abzuwenden. Eine einheitliche europäische Einlagensicherung in der vorgeschlagenen Form ist nicht nur aufgrund der bestehenden dezentralen Sicherungssysteme überflüssig, sondern würde ebenso die Finanzmarktstabilität gefährden und vor allem zu einem „Moral Hazard“ in Bezug auf das Risikomanagement von Banken führen. Politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen sind aufgefordert, sich entschieden gegen die Umsetzung der vorliegenden EDIS-Pläne zu positionieren, denn das Geld von Kunden der vorwiegend regional tätigen Institute darf keinesfalls dazu herangezogen werden, die Risiken internationaler Großbanken abzusichern, auch um die Absicherungskosten der wichtigsten Mittelstandsfinanzierer in Nordrhein-Westfalen nicht zu erhöhen.

III. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • sich öffentlich klar gegen die Einführung einer europäischen Einlagensicherung in der bislang vorgesehenen Form zu positionieren, da diese die bewährten europäischen Institutssicherungssysteme massiv gefährden würde und ordnungspolitisch nicht zu vertreten wäre.
  • ihre Kontakte und Handlungsmöglichkeiten dahingehend bestmöglich einzusetzen, dass eine mit der Einführung der europäischen Einlagensicherung einhergehende Aushöhlung des Verantwortungsprinzips im europäischen Bankenraum abgewendet wird. Aufgabe ist es vielmehr, das Risikomanagement und die Einlagensicherung in allen Mitgliedstaaten aktuell zu stärken.
  • sich parteiübergreifend zusammen mit der Bundesregierung und anderen Bundesländern und insbesondere auch nach der anstehenden Europawahl für die Sicherheit deutscher Spareinlagen sowie für die Stärkung und Beibehaltung differenzierter Sicherungssysteme mit eigenen Einrichtungen der Genossenschaftsbanken und Sparkassen einzusetzen.