Was verbirgt sich hinter dem neuen Mantra „OGS-Umsetzungsregelungen“?

Die Fragestunde am (heutigen) 24. April 2024 hat gezeigt: Familien- und Kinderministerin Josefine Paul als Vertreterin der Landesregierung konnte und wollte viele der an Sie gerichteten Fragen nicht beantworten. In der Fragestunde versuchten die Abgeordneten des Landtags der Frage auf den Grund zu gehen, inwiefern die Landesregierung der Verabredung aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag nach einem Landesausführungsgesetz für den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder tatsächlich nachkommen und nach welchem Plan sie dieses erarbeiten und umsetzen wolle. Im März 2024 beschloss das Kabinett nämlich erstaunlicherweise kein Gesetz, sondern lediglich sogenannte „Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter“.

Dabei war für Ende Januar 2024 von der Landesregierung ursprünglich ein Referentenentwurf für ein Ausführungsgesetz in Form eines Artikelgesetzes angekündigt gewesen. Ohne weitere Einordnungen oder Ankündigungen wurden dann am 7. März 2024 dem Schulausschuss und später auch dem Familienausschuss lediglich die o.g. Fachlichen Grundlagen zugesandt. Seitdem haben die beteiligten Akteure des Offenen Ganztags, u.a. die Träger, Elternverbände, Gewerkschaften und die Kommunen, kaum noch Anlass, auf die Vorlage eines Ausführungsgesetz von der Landesregierung zu vertrauen1. Sämtliche Hoffnungen auf bessere Rahmenbedingungen für einen qualitativ guten Ganztag in ganz NRW seien nun hinfällig, resümiert Tim Rietzke von der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege.

Nachdem bereits in den Ausschusssitzungen und Berichten der Landesregierung dem berechtigten Informationsbedarf nicht nachgekommen war, hat die Fraktion der FDP eine mündliche Fragestunde beantragt. Auch in dieser wurden weiterhin die relevanten Fragen nach der Finanzierung, der Qualitätsstandards und Zeitplan sowie der rechtlichen Grundlage für die Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht beantwortet. Damit lässt sie Millionen von Eltern, Kindern und die gesamte Trägerlandschaft mit ihren Fragen, Sorgen und Nöten zum wiederholten Male zurück. Stattdessen wiederholte Ministerin Paul ausschließlich, gar mantraartig, dass die Landesregierung an weiteren „Umsetzungsregelungen“ arbeite.

Diese vage Ankündigung befriedigt jedoch nicht das berechtigte Bedürfnis nach rechtlicher Klarheit, die es den Kommunen ermöglicht, mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf den geltenden OGS-Rechtsanspruch und den damit verknüpften Ausbaupfad darzustellen und zu sichern. Ein rechtzeitiges Inkrafttreten von gesetzlichen Regelungen bleibt weiterhin äußerst fraglich.

Niemand versteht, was sich hinter dem Begriff der Umsetzungsregelungen verbergen solle. Träger der Jugendhilfe, Kommunen und Lehrerverbände sowie die nordrhein-westfälischen Familien müssen aber wissen, ob und wie die Landesregierung auf ein verlässliches und qualitativ hochwertiges ganztägiges Angebot an den Grundschulen hinarbeitet.

Das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. resümiert passenderweise: „Die Qualität der Ganztagsschulen wird auch künftig von den freiwilligen Leistungen der einzelnen Kommunen abhängen. Die bestehenden großen regionalen Ungleichheiten bezüglich Finanzierung, Standards und Strukturen werden weiter zementiert. Mit den sogenannten „Fachlichen Grundlagen“ kommt das Land NRW seiner Verantwortung, endlich landesweit vergleichbare Bedingungen in allen Städten und Dörfern zu gewährleisten, auch künftig nicht nach.“

Es stellen sich demnach diverse offen gebliebene und Folgefragen, die im parlamentarischen und öffentlichen Informationsinteresse stehen. Daher wird gemäß § 95 Abs. 1 S. 3 GO eine Aktuelle Stunde zum oben genannten Thema beantragt. Diese Aktuelle Stunde ist nach § 95 Abs. 3 S. 4 und 5 der GO auf die Tagesordnung des nächsten Plenartages am 25. April 2024 zu nehmen, um dem allgemeinen öffentlichen Informationsinteresse Rechnung zu tragen.