Schwarz-Grün zieht rechtswidrige Energieausbau-Bremse - FDP warnt: „Änderung betoniert Rechtsunsicherheiten, Klagewelle droht“

In der heutigen Sachverständigenanhörung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes stand eine neue Aussetzungsregelung für Genehmigungen von Windenergieanlagen mit §36 Abs.3 Landesplanungsgesetz NRW im Mittelpunkt. Bis zum noch fernen Inkrafttreten der Regionalpläne soll jetzt den Genehmigungsbehörden ermöglicht werden, Bauanträge für neue Windenergieanlagen auszusetzen, wenn diese auf Flächen geplant werden, die den Kommunen vor Ort nicht passen. Die zuvor vorgesehene Untersagungsregelung wurde vom OVG Münster als rechtswidrig abgelehnt, was Unsicherheit in Kommunen und bei Projektierern schuf. Aktuell ist unklar, wie Bauanträge für neue Windenergieanlagen behandelt werden sollen.

Dietmar Brockes

Dietmar Brockes

Experten warnen vor Rückschritten beim Ausbau

Die große Mehrheit der Sachverständigen äußerte erhebliche verfassungsrechtliche und kompetenzrechtliche Bedenken gegen den neuen §36 Abs. 3 im Landesplanungsgesetz. Die geplante Regelung könnte bundesrechtlichen Vorgaben widersprechen und riskiert daher erneut juristische Auseinandersetzungen. Darüber hinaus verstößt sie gegen das Rückwirkungsverbot und geplante Entschädigungen für ausgesetzte Genehmigungen seien praktisch wirkungslos.

FDP kritisiert geplante Regelung scharf

Dietmar Brockes, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, warnt: „Die geplante Änderung betoniert rechtliche Unsicherheiten und fährt den dynamischen Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen vor die Wand. CDU und Grüne riskieren damit die Spitzenposition NRWs bei der Genehmigung von Windenergieanlagen. Der Wirtschaft und dem energieintensiven Mittelstand in den Regionen wird der dringend benötigte Zugang zu erneuerbaren Energien verwehrt. Wenn die Regelung ohne Änderungen kommt, droht eine Klagewelle vieler Windenergieprojektierer. CDU und Grüne müssen auf eine neue Übergangsregelung und die geplante Aussetzung von Genehmigungen für Windenergieanlagen im Landesplanungsgesetz verzichten! Es zeigt sich wieder einmal, dass es falsch war von Schwarz-Grün, die 1000-Meter-Abstandsregel zu streichen. Diese hat für Akzeptanz und Planungssicherheit gesorgt."