Brockes (FDP): Schwarz-Grün blockiert moderne Nahversorgung

Automatenläden ohne Personal flexible Öffnungs- und Verkaufszeiten ermöglichen: Diesen Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion NRW lehnten CDU und Grüne ab.

Dietmar Brockes

Dietmar Brockes

Der Landtag hat heute in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beraten. Die Freien Demokraten wollten digitale Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 120 Quadratmetern, die ohne Verkaufspersonal Waren des täglichen Bedarfs anbieten, aus dem Geltungsbereich des Ladenöffnungsgesetzes ausnehmen. Die anderen Fraktionen lehnten den Gesetzentwurf ab.

Dazu erklärt Dietmar Brockes, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Vollautomatisierte Kleinstsupermärkte können Versorgungslücken schließen – gerade in kleineren Orten und im ländlichen Raum. Sie ermöglichen den Einkauf von Lebensmitteln und anderen Alltagswaren auch dann, wenn der nächste reguläre Supermarkt längst geschlossen hat. Dabei muss kein einziger Beschäftigter sonntags hinter der Kasse stehen. Trotzdem blockiert Schwarz-Grün diese einfache und vernünftige Modernisierung.

Die Ablehnung ist umso unverständlicher, weil die Sachverständigen aus Wirtschaft und Handel, die kommunalen Spitzenverbände und die juristischen Experten den Bedarf für eine gesetzliche Klarstellung bestätigt haben. Sie haben deutlich gemacht: Die Nahversorgung wird gestärkt, Unternehmen erhalten Rechtssicherheit und die Sonntagsruhe der Beschäftigten bleibt unangetastet. Die Anregungen aus der Anhörung haben wir vollständig aufgegriffen und unseren Gesetzentwurf entsprechend überarbeitet.

Selbst die CDU bescheinigt uns in der Beschlussempfehlung, dass unser Vorstoß richtig war. Anschließend heißt es trotzdem, der Begriff ‚Waren des täglichen Bedarfs‘ sei unklar – obwohl dieser im Gesetzentwurf definiert und bereits im Ladenöffnungsgesetz verwendet wird. Die Grünen wiederum sehen angeblich keinen akuten Handlungsbedarf, obwohl Unternehmer, Handelsverbände, Kommunen und Rechtsexperten genau diesen Handlungsbedarf festgestellt haben.

CDU und Grüne haben offenkundig keine inhaltlich überzeugenden Gründe für ihre Ablehnung. Ein digitales Geschäft ohne Verkaufspersonal gefährdet weder Arbeitnehmerrechte noch die Sonntagsruhe. Schwarz-Grün schützt hier niemanden, sondern verhindert Rechtssicherheit, moderne Nahversorgung und ein kleines Stück gelebte Freiheit. Um die Zukunft zu umarmen, sollte Nordrhein-Westfalen die Chancen der Digitalisierung nutzen, statt neue Geschäftsmodelle mit überholten Vorschriften auszubremsen.“