Brockes (FDP): Waschanlagen sonntags öffnen – zehn Bundesländer machen es vor
Der Hauptausschuss des Landtags stimmt heute über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion NRW zur Änderung des Feiertagsgesetzes (Drucksache 18/14024) ab. Danach sollen Selbstwaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zwischen 12 und 20 Uhr öffnen dürfen. In anderen Ländern, darunter Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, ist das bereits möglich.
Dietmar Brockes
Dazu erklärt Dietmar Brockes, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Sonntagnachmittags das eigene Auto in einer Waschbox säubern – in zehn anderen Bundesländern geht das, auch in den Niederlanden oder in Belgien. In Nordrhein-Westfalen nicht. Hier ist die Autowäsche am Sonntag verboten. Unser Gesetzentwurf soll das ändern, mit ganz klaren Regeln: Gewaschen wird nur zwischen 12 und 20 Uhr, besonders geschützte Feiertage bleiben tabu und automatische Anlagen sind auf Gewerbe- und Industriegebiete beschränkt.
Die Expertenanhörung hat bestätigt: Selbstbedienungsanlagen laufen ohne Personal. Fällt eine Anlage aus, bleibt sie schlicht geschlossen. Der freie Sonntag geht durch unseren Vorschlag nicht verloren. Und der Bedarf ist da: In Ländern mit Sonntagswäsche wird rund ein Viertel mehr gewaschen. Gerade in den Grenzregionen haben nordrhein-westfälische Betreiber heute einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz jenseits der Grenze.
Eine Öffnung, wie wir Freie Demokraten sie vorschlagen, ist praktisch umsetzbar und trägt dem verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz Rechnung. Denn das Grundgesetz schreibt keine staatlich verordnete Untätigkeit vor. Wenn sich das Freizeitverhalten der Menschen ändert, darf und sollte der Gesetzgeber darauf reagieren, statt ihnen vorzuschreiben, wie sie ihren freien Tag zu verbringen haben. CDU und Grüne haben heute die Gelegenheit, einer maßvollen und vernünftigen Modernisierung zuzustimmen. Diese Chance sollten sie nutzen.“