Bürgerliche Freiheiten wiederherstellen: Landesregierung NRW muss Corona-Exit-Strategie vorlegen

Yvonne Gebauer, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW, erklärt:

Yvonne Gebauer

Yvonne Gebauer

„Die Landesregierung NRW hat es mehrfach abgelehnt, die Corona-Isolationspflicht und die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln aufzuheben. Viele andere Bundesländer haben hingegen freiheitseinschränkende Corona-Maßnahmen bereits beendet. Bemerkenswert ist, dass die Landesregierung das am Anfang der Pandemie beschlossene Infektionsschutz- und Befugnisgesetz zum Jahresende auslaufen lässt, aber immer noch keine Corona-Exit-Strategie vorlegen kann. Kriterien existieren schlichtweg nicht, obwohl der parlamentarische Auftrag dazu lange vereinbart ist. Schwarz-Grün sieht sich bei diesem Thema nicht in der Pflicht. Der lapidare Fingerzeig nach Berlin offenbart die andauernde Passivität im Corona-Management. Angesichts der Entwicklungen in anderen europäischen Ländern und in anderen Bundesländern sowie des Übergangs zur Endemie ist es aus unserer Sicht nicht mehr verhältnismäßig, die bestehenden freiheitseinschränkenden Maßnahmen weiter zu verlängern. 

Um Schutzmaßnahmen zurückzunehmen, brauche es die Einschätzungen von Experten, so das Gesundheitsministerium. Die Expertenmeinung des STIKO-Vorsitzenden Prof. Dr. Thomas Mertens, der die Landesregierung bereits beraten hat, zählte aber bisher nicht. Das zeigt uns, dass die schwarz-grüne Landesregierung plan- und orientierungslos ist. Wir fordern die Regierung dazu auf, endlich eine Exit-Strategie vorzulegen. Eckpunkte und Kriterien für die Aufhebung von Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung müssen schnellstmöglich erarbeitet werden. Diese sollten dem Landtag so zeitnah vorgelegt werden, dass in der nächsten Sitzungswoche der weitere Umgang mit den verbindlichen Infektionsschutzmaßnahmen erörtert werden kann.“

Link zur Drucksache 18/2167: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-2167.pdf

Hintergrundinformationen:

Dänemark hat die Einstufung von COVID-19 als „Bedrohung für die Gesellschaft“ bereits im Januar aufgehoben. Alle inländischen Corona-Einschränkungen sind dort zum 1. Februar 2022 entfallen. In Frankreich endete am 31. Juli 2022 der Gesundheitsnotstand. Im November 2022 haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben. Bayern und Sachsen-Anhalt haben im Dezember 2022 die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgehoben, nachdem eine Verständigung auf ein bundeseinheitliches Vorgehen nicht möglich war. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann empfahl den Gesundheitsbehörden bereits, dass diese „nicht mehr so hingucken“ müssten bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Weder drohe, so der Minister, eine Überlastung des Krankenhaus-Systems noch eine Gefährdung des Präsenzunterrichts in den Schulen.