FDP-Abgeordnete klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz

Die nordrhein-westfälischen FDP-Abgeordneten im Landtag und im Europäischen Parlament haben vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen zentrale Teile des neuen NRW-Verfassungsschutzgesetzes erhoben. Die Gesetzesnovelle war im November 2025 mit den Stimmen von CDU und Grünen im Landtag verabschiedet worden. Die Freien Demokraten sehen in mehreren darin enthaltenen Regelungen massive Verstöße gegen Grundrechte. FDP-Landeschef Henning Höne stellte die Verfassungsbeschwerde am heutigen Mittwoch gemeinsam mit dem Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Dr. Peter Schantz, in der Landespressekonferenz NRW vor.

Dr. Peter Schantz und Henning Höne in der LPK zur Vorstellung der Verfassungsbeschwerde

Dr. Peter Schantz und Henning Höne in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der Verfassungsbeschwerde 

Dazu erklärt Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion und der Freien Demokraten NRW:

„Unser Rechtsstaat muss entschlossen gegen Extremisten, Terroristen und ausländische Spione vorgehen – aber er darf dabei nicht seine eigenen freiheitlichen Grundlagen schleifen. Genau das hat Schwarz-Grün mit diesem Verfassungsschutzgesetz getan. CDU und Grüne haben Freiheit und Sicherheit aus der Balance gebracht. Das neue Verfassungsschutzgesetz ist ein Frontalangriff auf die Bürgerrechte aller Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Wir Freie Demokraten halten es für richtig, das Verfassungsschutzgesetz auf die Höhe der Zeit zu bringen und an den digitalen Fortschritt anzupassen. Neue technische Möglichkeiten sind aber kein Freifahrtschein für grenzenlose Überwachung. Das Gesetz erlaubt dem Verfassungsschutz erstmals den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur präventiven Analyse sensibler Daten – ohne ausreichende Kontrolle und ohne wirksame Schutzmechanismen. Die Datensouveränität ist nicht sichergestellt: Mit diesem Gesetz könnten Unternehmen wie Palantir die Akten des Verfassungsschutzes zum KI-Training einsetzen.

Dr. Peter Schantz und Henning Höne in der LPK vor Journalisten

Dr. Peter Schantz und Henning Höne in der LPK vor Journalisten 

Gleichzeitig erhält der Verfassungsschutz Zugriff auf jegliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Hinzu kommen Eingriffe in den Schutz vertraulicher Gespräche mit Rechtsanwälten, Journalisten, Geistlichen oder Abgeordneten und weitreichende Möglichkeiten zur Überwachung unbescholtener Kontaktpersonen. Dadurch entsteht ein Klima des Generalverdachts, das nicht zu einer freien Gesellschaft passt.

Der Einsatz für die Bürgerrechte ist Teil unserer DNA und stolze liberale Tradition. Freiheit ist kein Schönwetterprinzip. Wer die Freiheit schützen will, darf sie nicht scheibchenweise abbauen. Deshalb ziehen wir vor das Bundesverfassungsgericht – mit unseren persönlichen Grundrechten stellvertretend für die Grundrechte aller Menschen in Nordrhein-Westfalen.“

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