Freie Demokraten klagen für starke Landtage – FDP-Landeschef Höne: „Schwarz-Rot will Grundgesetz ändern und Landesparlamente umgehen!“
Die FDP-Landtagsfraktion NRW kündigt einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen an. Gemeinsam mit FDP-Fraktionen in mindestens vier weiteren Bundesländern soll verhindert werden, dass die jeweiligen Landesregierungen der geplanten Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat zustimmen. Die FDP-Fraktion NRW führt diesen juristischen Schritt federführend an. Der Hintergrund: CDU, CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen wollen Artikel 109 Absatz 3 GG ändern und damit die Schuldenbremse auch für die Länder aufweichen – ohne die Beteiligung der Landesparlamente. Aus Sicht der Freien Demokraten ist das ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und gegen die föderale Ordnung.

Henning Höne
FDP-Landeschef Henning Höne erklärt:
„Friedrich Merz und Lars Klingbeil haben die Büchse der Pandora geöffnet. Union und SPD wollen den Wählerwillen umgehen und unsere Landesverfassungen über den Bundesrat im Eilverfahren aushebeln. Heute beschließt der Bundestag rund eine Billion Euro neue Schulden – auf Vorrat für vier Jahre, ohne jeglichen Reformdruck. Doch statt Debatte und demokratischer Legitimation regiert hier die Abkürzung. Unsere Landtage sollen bewusst umgangen werden, weil die notwendigen Mehrheiten fehlen.
Die geplante Grundgesetzänderung ist ein beispielloser Eingriff in die Rechte der Länder. Sie schwächt nicht nur die Schuldenbremse, sie hebelt auch Föderalismus und Gewaltenteilung aus. Das ist juristisch fragwürdig, politisch inakzeptabel und demokratisch gefährlich! Mit dem Grundgesetz und den Landesverfassungen wird hier Achterbahn gefahren – und das unter Mithilfe der Landesregierungen selbst. Wir Freie Demokraten stehen zu unserer Zusage, mehr in die Verteidigung zu investieren. Dafür haben wir im Bundestag den 300-Milliarden-Verteidigungsfonds eingebracht. Aber das darf nicht auf Kosten der Rechte der Länderparlamente geschehen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel!“
Juristische Zweifel und konkrete Schritte
Die FDP hat neben der inhaltlichen Kritik auch klare juristische Zweifel. Höne erläutert: „Bundesrecht bricht Landesrecht – das ist unstrittig. Aber der Bund macht kein Landesrecht. Hier soll mit einer Grundgesetzänderung direkt in die Verfassung der Länder eingegriffen werden. Damit wird bewusst die Gewaltenteilung unterlaufen. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat erst kürzlich klar betont: Es gibt unterschiedliche Gesetzgeber mit unterschiedlichen Wahlen und Verantwortlichkeiten. Genau das wird hier ignoriert.“ Der Verfassungsgerichtshof NRW schrieb hierzu im ersten Leitsatz seines Urteils vom 14. Januar 2025: „Im Bundesstaat des Grundgesetzes stehen die Verfassungsräume des Bundes und der Länder grundsätzlich selbstständig nebeneinander.“
Vor diesem Hintergrund werden die FDP-Fraktionen der beteiligten Bundesländer unmittelbar nach der Verabschiedung der Grundgesetzänderung einen Antrag auf einstweilige Anordnung einreichen. „Wir kämpfen für die Rechte unserer Landtage und den Schutz der föderalen Ordnung. Nordrhein-Westfalen und die anderen Länder dürfen sich diesen Eingriff in ihre Verfassungen nicht gefallen lassen – notfalls bis zum höchsten Gericht“, betont Höne abschließend.
Medienbericht
- RP: FDP-Landtagsfraktion will Infrastrukturpaket stoppen
- WDR: FDP-Fraktion will Investitionspaket ausbremsen
- AFP-Meldung: FDP-Landtagsfraktionen wollen mit Klage Finanzpaket im Bundesrat stoppen
- LZ.de: Initiative aus NRW: FDP will Milliardenpaket des Bundes stoppen
- NW: FDP-Fraktionen wollen schwarz-rotes Finanzpaket im Bundesrat stoppen
- WZ: FDP-Fraktionen wollen Investitionspaket stoppen
- WA: FDP-Fraktionen wollen Investitionspaket stoppen
- KStA: FDP-Fraktionen wollen Investitionspaket in letzter Sekunde stoppen
- NTV: FDP will mit Klagen Zustimmung der Länder im Bundesrat verhindern