Hafke (FDP) zur Wahl der Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Landtag hat am heutigen Mittwoch Ursula Mecklenbrauck zur Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt.

Marcel Hafke

Marcel Hafke

Dazu erklärt Marcel Hafke, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion NRW: „Wir Freie Demokraten gratulieren Ursula Mecklenbrauck herzlich zu ihrer Wahl.

Die FDP-Landtagsfraktion hat heute gegen den Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU und Grünen gestimmt. Diese Ablehnung richtete sich ausdrücklich nicht gegen die zur Wahl stehende Person, sondern vielmehr ausschließlich gegen die von der schwarz-grünen Koalition vor einiger Zeit vorgenommene Einrichtung und konkrete Ausgestaltung des Amtes einer Polizeibeauftragten beim Landtag.

In Nordrhein-Westfalen bestehen bereits heute umfassende, funktionierende und bewährte Strukturen zur Kontrolle polizeilichen Handelns sowie zur Bearbeitung von Bürgerbeschwerden. Hierzu zählen insbesondere das qualifizierte Beschwerdemanagement, unabhängige Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften und Kriminalhauptstellen, der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz sowie die parlamentarische Kontrolle im Landtag. Diese Mechanismen gewährleisten eine strukturierte, transparente und rechtsstaatlich einwandfreie Aufarbeitung von Vorwürfen gegenüber der Polizei. Eine zusätzliche Institution schafft daher keinen erkennbaren Mehrwert.

Die Einführung einer unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag führt zu parallelen Zuständigkeiten und damit zu Doppelstrukturen. Dies birgt die Gefahr widersprüchlicher Bewertungen, erschwert die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und kann bei Bürgerinnen und Bürgern zu Unsicherheit führen. Zugleich entstehen zusätzliche bürokratische Belastungen und Kosten, ohne dass eine tatsächliche Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar ist.

Die vorgesehene Ausgestaltung des Amtes wirft zudem verfassungsrechtliche Fragen auf. Insbesondere die Verbindung von Ermittlungsbefugnissen mit einem Organ der Legislative steht im Spannungsverhältnis zur Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Die bestehenden Kontrollmechanismen sind bewusst klar voneinander abgegrenzt und haben sich in der Praxis bewährt. Diese bewährte Systematik darf nicht durch neue, unklare Zuständigkeiten aufgeweicht werden.

Die Einführung einer unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag setzt aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ein falsches politisches Signal. Sie kann als Ausdruck eines strukturellen Misstrauens gegenüber der Polizei verstanden werden, obwohl diese tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leistet. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Übergriffe auf Einsatzkräfte ist es aus unserer Sicht geboten, das Vertrauen in die Polizei zu stärken und nicht durch zusätzliche Kontrollinstanzen infrage zu stellen.

Die FDP-Landtagsfraktion bekennt sich grundsätzlich zur Idee einer oder eines Polizeibeauftragten, jedoch in einer anderen Ausgestaltung. Diese Position sollte beim Innenministerium angesiedelt sein und sich auf die Belange der Polizeibeschäftigten konzentrieren. Ziel sollte es sein, interne Missstände frühzeitig zu erkennen und die Polizei als Institution zu stärken. Eine zusätzliche stärkere parlamentarische Legitimation, etwa durch Wahl im Landtag, kann dabei sinnvoll sein, ohne aber ineffiziente Doppelstrukturen zu schaffen.“