Höne (FDP): Härtefallkommission darf nicht am Tropf der Ausländerbehörden hängen

Ausreisepflichtige Ausländer können eine Härtefallkommission um Hilfe bitten. Eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion ergab jetzt: Die Härtefallkommission besitzt keine eigenen Rechte, strafrechtliche Informationen abzurufen. Auch eine zentrale, elektronisch durchsuchbare Akte gibt es nicht.

FDP-Landeschef Henning Höne

Henning Höne

Die Härtefallkommission ist demnach vollständig auf die Angaben der jeweils zuständigen kommunalen Ausländerbehörde angewiesen. Die Übermittlung der Informationen erfolgt in NRW noch immer in Papierform. Umfassende Sicherheitsabfragen vor Erteilung eines Aufenthaltstitels sind laut Landesregierung möglich, eine verpflichtende Durchführung geht aus der Antwort jedoch nicht hervor.

Gegenüber der Rheinischen Post sagte Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion und der Freien Demokraten NRW:

„Die Antwort aus dem Hause Schäffer legt eine gefährliche Informationsabhängigkeit offen: Die Härtefallkommission hat keinen eigenen Zugriff auf strafrechtliche Erkenntnisse, sondern ist darauf angewiesen, was die kommunale Ausländerbehörde zuliefert – irrsinnigerweise noch immer auf Papier. Leider erleben wir, jüngst am Beispiel ‚Coesfelder Liste‘, dass Kommunen ihre Spielräume zugunsten eigener Ideologien ausnutzen. Der Vollzug geltenden Rechts darf aber weder von der politischen Agenda einer Kommune noch von ihrer Personaldecke abhängen.

Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zeigt jetzt, dass ausgerechnet die Härtefallkommission vollständig am Tropf hängt: Wenn die Ausländerbehörde Hinderungsgründe für Aufenthaltserlaubnisse nicht ermitteln will oder aus Personalknappheit nicht kann, dann erfährt sie diese im Zweifel nicht. Sicherheitsabfragen vor der Erteilung eines Aufenthaltstitels beschreibt Schäffers Ministerium lediglich als Möglichkeit, nicht als Pflicht. Das ist erschreckend und muss sich schleunigst ändern.

Wenn der Staat darüber entscheidet, ob ein Ausreisepflichtiger doch bleiben darf, darf es nicht daran hängen, dass ein schlimmstenfalls überlasteter Sachbearbeiter im Aktenstapel stochert. Die Härtefallkommission braucht eigene Rechte, um Straftaten ausreisepflichtiger Ausländer direkt gemeldet zu bekommen. Damit nichts vermeintlich ‚Unwichtiges‘ ausgelassen wird, ist eine komplette Akteneinsicht notwendig: Jede Akte muss alle Aliasidentitäten sowie sämtliche laufenden, eingestellten und abgeschlossenen Strafverfahren enthalten, Angaben zu bundeslandübergreifenden Umzügen sowie Sprachtests, Arbeits- und Wohnstellen – und im Jahr 2026 muss das vollständig digital passieren.“