Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 1
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1920
Kapitel 20 650
Schuldenverwaltung
Titel 575 10
Zinsen für Kreditmarktmittel
Absenkung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 2.700.000.000 Euro
um 500.000.000 Euro
auf 2.200.000.000 Euro
Haushalt 2022
1.325.000.000 Euro
Begründung:
Mit Blick auf die leichte Entspannung am Anleihenmarkt mit einer seit Oktober 2022 rückläufigen Umlaufrendite ist eine Absenkung des Haushaltsansatzes für den Schuldendienst des Landes geboten.