Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 25
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1906
Kapitel 06 070
Landeszentrale für politische Bildung
Titel 684 21
Sonstige Zuschüsse für Zwecke der politischen Bildungsarbeit
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 3.686.200 Euro
um 300.000 Euro
auf 3.986.200 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
3.886.200 Euro
Begründung:
Mit Blick auf den zunehmenden „Demokratiefrust“ in der Bevölkerung sowie der Verbreitung von Falschnachrichten und Verschwörungsmythen muss die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung mehr Unterstützung finden. Eine Stagnation oder gar Kürzung der Mittel in diesem Bereich setzt in der heutigen Zeit samt ihrer Digitalisierung sowie der Komplexität des Phänomens „Verschwörungstheorien“ ein fatales Zeichen und schwächt den Rechtsstaat in Gänze. Hier müssen Mittel erhöht werden, um die Resilienz der Bevölkerung dahingehend zu fördern und damit unseren Rechtsstaat in Gänze zu stärken.