Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 28

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1906

Kapitel 06 100
Hochschulen Allgemein Neuer

Titel
Schaffung zusätzlicher Lehramtsausbildungskapazitäten

Ausbringung eines neuen Haushaltstitels und Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 0 Euro
um 5.000.000 Euro
auf 5.000.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

- Euro

Begründung:

Dem sich verschärfenden Lehrermangel in Nordrhein-Westfalen muss entgegengetreten werden. Hierzu werden zusätzliche Mittel für die Hochschulen bereitgestellt. Durch eine Verstetigung der Mittel in den Folgejahren können perspektivisch 1.000 zusätzliche Lehramtsausbildungsplätze geschaffen werden.