Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 29
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1906
Kapitel 06 141
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Titel 894 10
Zuschüsse zu den sonstigen Investitionen
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 3.190.700 Euro
um 3.000.000 Euro
auf 6.190.700 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
3.097.800 Euro
Begründung:
Zur Einrichtung eines Lehrstuhls Grundschullehramt an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen werden für das kommende Haushaltsjahr erste Haushaltsmittel für erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen eingestellt. Diese Initiative dient der besseren Lehrkräfteversorgung in der StädteRegion Aachen. Bei der Lehrkräfteversorgung gehört die StädteRegion Aachen landesweit zu den Schlusslichtern.