Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 35
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1908
Kapitel 08 200
Kommunales
Titel 686 10
Landeszuschuss an das Fachnetzwerk für Fördermittelakquise der Kommunal Agentur NRW GmbH
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 0 Euro
um 500.000 Euro
auf 500.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
500.000 Euro
Begründung:
Die Kommunalagentur NRW berät Städte und Gemeinden bei der Akquise der überkomplexen Förderprogramme von Bund, Land und EU. Die Kommunalagentur NRW wurde mit dem Haushalts für 2022 erstmalig gefördert. Seitdem sind die Förderprogramme von Bund, Land und EU nicht einfacher geworden. Deswegen werden die Mittel verstetigt.