Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 35

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1908

Kapitel 08 200
Kommunales

Titel 686 10
Landeszuschuss an das Fachnetzwerk für Fördermittelakquise der Kommunal Agentur NRW GmbH

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 0 Euro
um 500.000 Euro
auf 500.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

500.000 Euro

Begründung:

Die Kommunalagentur NRW berät Städte und Gemeinden bei der Akquise der überkomplexen Förderprogramme von Bund, Land und EU. Die Kommunalagentur NRW wurde mit dem Haushalts für 2022 erstmalig gefördert. Seitdem sind die Förderprogramme von Bund, Land und EU nicht einfacher geworden. Deswegen werden die Mittel verstetigt.