Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 36

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1908

Kapitel 08 200
Kommunales

Titel 686 20
Zuschuss an das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo)

Absenkung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 300.000 Euro
um 300.000 Euro
auf 0 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

-

Begründung:

Die Landesregierung plant eine mittelfristige Forschungskooperation mit dem Fifo-Institut an der Universität Köln. Warum dafür eine Notwendigkeit besteht, konnte die Landesregierung nicht hinreichend überzeugend erläutern.