Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 38
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1910
Kapitel 10 030
Naturschutz und Landschaftspflege
Titel 637 82
Naturschutz und Landschaftspflege, Kooperationsprojekte
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 1.000.000 Euro
um 200.000 Euro
auf 1.200.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
1.000.000 Euro
Begründung:
Die Naturparke brauchen eine solide Finanzierung, damit die so wichtige Arbeit der Naturparke fortgesetzt werden kann. Daher benötigen die zwölf Naturparke die finanzielle Beteiligung des Landes an den Basiskosten wie Personal und Betrieb der Geschäftsstellen und Naturparkzentren von jährlich 100.000 EUR pro Naturpark.
Weiterhin möge der Begriff: „Nationalparken“ aus den Erläuterungen in der Titelgruppe 82 gestrichen werden.