Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 48
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1914
Kapitel 14 300
Klimaschutz und Energiewende
Titelgruppe 78
Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen der NRW-Industrie
Titel 892 78
Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
Absenkung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 40.000.000 Euro
um 40.000.000 Euro
auf 0 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
80.000.000 Euro
Begründung:
Aktuell hohe Energiepreise sind für Unternehmen Anreiz genug für Investitionen in klimafreundliche und energieeffiziente Technik und Produktion. Staatliche Zuschüsse treiben die Nachfrage und Preisentwicklung und somit die Teuerung und wirken im aktuell wirtschaftlichen und konjunkturellen Umfeld kontraproduktiv. Weiter ist mit erheblichen Mitnahmeeffekten zu rechnen.