Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 53
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1915
Kapitel 15 030
Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft und Landschaftspflege
Titelgruppe 67
Einzelbetriebliche Maßnahmen
Titel 683 67
Zuschüsse (an private Unternehmen)
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 1.942.100 Euro
um 2.847.900 Euro
auf 4.790.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
4.790.000 Euro
Begründung:
In der Titelgruppe 67 finden sich einzelbetriebliche Maßnahmen zu aktuellen agrarwirtschaftlichen Themenschwerpunkten. Darin finden sich vor allem Maßnahmen, die für die Transformation der Landwirtschaft unabdingbar sind. Dazu zählen: Stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe und agrarwirtschaftliche Fragen im Bereich nachwachsender Rohstoffe und Biomasse, Tiergerechte Haltungsverfahren, Umweltverträgliche Ausbringung und Lagerung von Gülle.