Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 64

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/2121

Kapitel 20 020
Allgemeine Bewilligungen

Titel 531 00
Zur Verstärkung der in den Einzelplänen vorgesehenen Ansätzen für die Öffentlichkeitsarbeit

Ansatzreduzierung

Haushalt 2023

von 3.000.000 Euro
um - 3.000.000 Euro
auf 0 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

3.000.000 Euro

Begründung:

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. Für eine verfassungsfeste Umsetzung der Hilfen hat der Haushaltsgesetzgeber allerdings zunächst bestehende Einsparpotentiale im regulären Haushalt zu nutzen. Der Titel wurde in den Vorjahren nie ausgeschöpft. Die eingestellten Mittel sind daher entbehrlich.