Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 67

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/2121

Kapitel 20 020
Allgemeine Bewilligungen

Titel 972 00
Globale Minderausgaben in allen Einzelplänen

Ansatzänderung

Haushalt 2023

von -1.238.772.200 Euro
um - 60.000.000 Euro
auf -1.298.772.200 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

-1.198.568.400 Euro

Begründung:

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. Für eine verfassungsfeste Umsetzung der Hilfen hat der Haushaltsgesetzgeber allerdings zunächst bestehende Einsparpotentiale im regulären Haushalt zu nutzen.

Nach fachlicher Einschätzung des Finanzministers ist eine Globale Minderausgabe von insgesamt zwei Prozent des Haushaltsvolumens rechtlich möglich. Der Änderungsantrag erhöht die global zu erwirtschaftenden Einsparungen auf nunmehr insgesamt zwei Prozent.