Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 7

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1902

Kapitel 02 30
Europa

Titel 633 00
Promotorinnen- und Promotorenprogramm der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Nordrhein-Westfalen

 

Absenkung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 467.500 Euro
um 190.000 Euro
auf 277.500 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

277.500 Euro

 

Begründung:

Das Promotorinnen- und Promotorenprogramm in seiner aktuellen Form leistet gute Dienste. Eine Weiterentwicklung, die den Mehrbedarf laut Landesregierung rechtfertigen soll, ist nicht nötig.