Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 9

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1902

Kapitel 02 040
Internationale Aufgaben

Titel 633 00
Förderung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 286.500 Euro
um 186.500 Euro
auf 100.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

286.500 Euro

Begründung:

Nur wenige Kommunen betätigen sich in der Entwicklungszusammenarbeit. Die unterstützenswerten Einzelprojekte entfalten in der Gesamtschau allerdings keine großen Effekte.