Asylgerichtsverfahren dauern in Nordrhein-Westfalen viel zu lange: Justizminister Limbach muss endlich die organisatorischen Voraussetzungen für deutlich kürzere Verfahrensdauern schaffen
I. Ausgangslage
Asylgerichtsverfahren dauern in Nordrhein-Westfalen viel zu lange. Im ersten Halbjahr 2023 lag ihre durchschnittliche Dauer bei 21,5 Monaten. In Rheinland-Pfalz hingegen betrug die durchschnittliche Dauer von Asylgerichtsverfahren in demselben Zeitraum nur 4,7 Monate. Rheinland-Pfalz ist damit Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich.
Das in Rheinland-Pfalz von der FDP geführte Justizministerium begründet diesen Erfolg mit der Zentralisierung aller Asylgerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Trier und dessen guter personeller und sachlicher Ausstattung. Zusätzlich sind innerhalb des Gerichts die Zuständigkeiten der Kammern nach Herkunftsländern organisiert worden, sodass die Sachkenntnis der Spruchkörper groß ist und sie auf diese Weise zügig rechtssichere Urteile sprechen können. Justizminister Limbach muss dieses Erfolgsrezept übernehmen, damit auch in Nordrhein-Westfalen Asylgerichtsverfahren endlich zügig durchgeführt werden.
Im Einzelnen:
Im Jahre 2022 beantragten 244.132 Menschen Asyl in Deutschland. Im Jahre 2023 wurden bis zum 13.10.2023 bereits 251.213 Asylanträge gestellt. Die Klagequote gegen abgelehnte Asylanträge betrug im Jahre 2021 57,2 Prozent, im Jahre 2022 betrug sie bereits 88,1 Prozent. Die Anzahl der zu bearbeitenden Asylgerichtsverfahren hat sich demnach in den vergangenen Jahren dramatisch erhöht. Zum 15.01.2023 waren in Deutschland insgesamt 125.718 Asylgerichtsverfahren anhängig. Diese Entwicklung einer wachsenden Anzahl von Asylgerichtsverfahren wird angesichts mutmaßlich weiterhin steigender Zahlen von Asylanträgen zunehmen.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach ist daher dringend aufgefordert, die organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bearbeitungsdauer von Asylgerichtsverfahren zu verkürzen. Denn zu einer verlässlichen und gelungenen Migrationspolitik gehört ganz wesentlich, dass die Betroffenen zügig durch ein zutreffendes Gerichtsurteil Rechtssicherheit über ihren Status erhalten. Auch die Bevölkerung erwartet, dass die Gerichte rasch über den Status von Migranten entscheiden. Der Staat soll all denjenigen, die bleiben dürfen, schnellstmöglich Integrationshilfe anbieten. Gleichzeitig ist die Verwaltung aufgefordert dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Deutschland verlassen müssen, dies auch zügig tun und die Ausweisung tatsächlich vollzogen wird.
Die rasche Durchführung von Asylgerichtsverfahren ist Aufgabe der Länder. Justizminister Limbach kann in diesem Fall nicht nach Berlin zeigen und die Schuld für die langen Verfahrensdauern beim Bund suchen. Er ist selbst aufgefordert, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen für die zügige Bearbeitung von Asylgerichtsverfahren zu schaffen.
Doch Justizminister und die schwarz-grüne Landesregierung schauen bislang tatenlos zu. In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage 2810 vom 27.10.2023 teilt Minister Limbach mit: „Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung werden derzeit geprüft.“ Das bedeutet einmal mehr: Der Justizminister unternimmt nichts und verpasst es erneut, durch organisatorische Maßnahmen die Funktionsfähigkeit der Justiz in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Dabei liegt es auf der Hand, dass die Zentralisierung von Asylgerichtsverfahren Effizienzgewinne bringt. Denn bei den Zentralgerichten werden mehr Asylklagen eingehen, sodass die Zuständigkeit der Kammern aufgrund der Vielzahl von Fällen ausschließlich nach Herkunftsländern organisiert werden kann. Aufgrund der vertieften Sachkenntnis sind diese spezialisierten Kammern in der Lage, schnelle und vor allem zutreffende Urteile zu sprechen.
Rheinland-Pfalz zeigt bereits heute wie es gelingt, durch diese organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen, dass die Justiz Asylgerichtsverfahren effizient bearbeitet. Justizminister Limbach muss jetzt handeln!
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,
- dass eine kurze Verfahrensdauer von Asylgerichtsverfahren ein zentrales Element der Migrationspolitik ist.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Asylgerichtsverfahren zu zentralisieren.
- die sachliche und personelle Ausstattung zu schaffen, um eine rasche Bearbeitung von Asylgerichtsverfahren an dem oder den Verwaltungsgerichten mit Sonderzuständigkeit sicherzustellen.
- dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb dieser Verwaltungsgerichte die Geschäftsverteilung der jeweiligen Kammern nach Herkunftsländern organisiert ist.