Aus Ewigkeitslasten Zukunft machen: Chancen des Nachbergbaus für die Zukunft des Ruhrgebiets nutzen

I.        Ausgangslage

Die RAG-Stiftung trägt eine große Verantwortung, sie soll gemäß ihrer Stiftungssatzung ein milliardenschweres Vermögen sicher verwalten und vermehren, um daraus die im Erblastenvertrag festgelegten Ewigkeitslasten des deutschen Steinkohlenbergbaus – insbesondere die dauerhaft erforderliche Entwässerung der Gruben – auf unbegrenzte Zeit finanzieren zu können. Nachdem die Stiftung bei ihrer Gründung zunächst vorrangig auf die Verwaltung und Entwicklung des „weißen Bereichs“ der ehemaligen Ruhrkohle AG und damit des Evonik-Konzerns konzentriert war, erfolgte nach und nach eine breitere Diversifizierung des Portfolios zum Zwecke der Risikostreuung. Im Zuge dieser Diversifizierung wurden Evonik-Anteile verkauft, Investitionen im Immobiliensektor getätigt, etwa durch den Erwerb der Vivawest GmbH, und eine Industriebeteiligungsgesellschaft gegründet, die RSGB SE, die insbesondere in mittelständische Unternehmen mit Wachstumspotential investieren soll.

In den vergangenen Jahren haben jedoch verschiedene verlustreiche Investments, insbesondere im Rahmen der Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaft RSBG SE, zu erheblichen finanziellen Einbußen geführt. Zudem verlor die Stiftung unter anderem dreistellige Millionenbeträge durch Engagements im Umfeld der Signa-Gruppe. Auch wenn die genannten Verluste den laufenden Betrieb und die Fähigkeit der RAG-Stiftung, die Ewigkeitslasten zu finanzieren, bislang nicht einschränken, muss doch die Frage gestellt werden, warum eine Stiftung mit derartig gewichtigem öffentlichem Auftrag und finanziellem Volumen nicht über die notwendigen Risikoassessment, Governance und Compliance Mechanismen zu verfügen scheint, um derartige Entwicklungen zu verhindern. In einem Unternehmen von vergleichbarer Größenordnung würde beispielsweise ein mit umfangreichen Informations- und Kontrollbefugnissen ausgestatteter Aufsichtsrat diese Funktion übernehmen.

Auf Nachfrage zur Bewertung der konkreten Verluste einzelner Beteiligungen, der Risikostruktur des Portfolios und der langfristigen finanziellen Tragfähigkeit der Stiftung, teilte die Landesregierung lediglich mit, dass ihr in wesentlichen Punkten keine über die öffentliche Berichterstattung hinausgehenden Informationen vorliegen würden. Folglich entsteht der Eindruck, dass selbst die Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Ministerpräsidenten als geborenes Mitglied des Kuratoriums nicht zu einer ausreichenden Informationsgrundlage innerhalb der Landesregierung führt. Damit offenbart sich ein strukturelles Problem der Stiftung: Die aktuelle Form der Stiftungssatzung beschreibt die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kuratoriums nur in einer sehr oberflächlichen Art und Weise, die zwar zu den Zeiten, als das Stiftungsportfolio fast ausschließlich aus dem Evonik-Konzern bestand, durchaus angemessen war, nun aber dem breit diversifizierten Anlageportfolio nicht mehr gerecht wird, da sie den Kuratoriumsmitgliedern keine Möglichkeit einer tiefergehenden Prüfung der einzelnen Anlagen und Beteiligungen bietet.

Um die Kuratoriumsarbeit zu professionalisieren und auch weiterhin die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Stiftung zu garantieren ist daher eine Änderung der Satzung dringend geboten: Zukünftig sollte das Kuratorium stärker nach dem Vorbild eines Aufsichtsrates organisiert werden. Dazu gehören die entsprechenden Governance- und Compliance-Mechanismen sowie eine umfassendere Information der Kuratoriumsmitglieder, beispielsweise in Form regelmäßiger Berichte über die Risikobewertung. Bei der Beteiligungsgesellschaft RSBG SE ist zudem anzuregen, die Investmententscheidungen künftig von professionellen Anlageberatern und Risikoanalysten begleiten zu lassen. Unverständlich bleibt jedoch, warum die Landesregierung bezüglich einer derartigen Stärkung der RAG und ihrer Strukturen ausdrücklich keinen Handlungsbedarf erkennen kann.

Gleichzeitig gilt es auch weiter in die Zukunft zu denken: Statt die Ewigkeitsaufgaben nur zu verwalten und Kapital in zum Teil fachfremde Risikoinvestments zu lenken, sollte die RAG-Stiftung ihre besondere Stellung und ihr Vermögen nutzen, um den Nachbergbau als neue industrielle Chance für Nordrhein-Westfalen zu erschließen. Denn Nordrhein-Westfalen steht vor einem geopolitischen Rohstoffproblem: Der Wandel von Industrie, Energieversorgung und Mobilität erhöht den Bedarf an kritischen Rohstoffen erheblich, während Deutschland und Nordrhein-Westfalen zugleich in hohem Maße von internationalen Lieferketten, geopolitischen Spannungen und wenigen Förderländern abhängig sind. Gerade deshalb liegt unter unseren Füßen eine strategische Chance, die bislang zu wenig genutzt wird: Im Grubenwasser und in den bergbaunahen Stoffströmen des Reviers liegen Potenziale für die Gewinnung strategisch bedeutsamer Rohstoffe, für die Wärmeversorgung von Städten und Quartieren sowie für neue technologische Anwendungen rund um Speicherung, Aufbereitung und Kreislaufwirtschaft. Was über Jahrzehnte als Last verstanden wurde, kann so zur Grundlage einer neuen industriellen Wertschöpfung im Revier werden.

Darin liegt die eigentliche Zukunftserzählung für das Ruhrgebiet: Bergbautradition, vorhandenes technisches Wissen und nachhaltige Innovationen werden nicht gegeneinander ausgespielt, sondern miteinander verbunden. Der Bergbau der Zukunft muss nicht mehr aus neuen Schächten und neuen Eingriffen in Landschaft und Umwelt bestehen, sondern kann in der Nutzung bestehender Infrastruktur, in Wärme aus dem Untergrund, in Rohstoffen aus Grubenwasser und in neuen industriellen Wertschöpfungsketten vor Ort liegen. Nordrhein-Westfalen kann damit zum Pionier eines modernen Nachbergbaus werden, der Versorgungssicherheit, Klimaschutz, technologische Souveränität und industrielle Resilienz zusammenführt. Statt Verantwortung nur zu verwalten, sollte die RAG-Stiftung dazu beitragen, aus den Folgelasten des Bergbaus wieder eine wirtschaftliche Perspektive für das Ruhrgebiet zu machen.

II.       Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Die langfristige Verantwortung der RAG-Stiftung für die Finanzierung der Ewigkeitsaufgaben macht eine Stärkung der Kontroll-, Governance- und Compliance-Strukturen sowie eine bessere Informationsgrundlage des Kuratoriums erforderlich.
  • Der Nachbergbau kann erhebliche Chancen für sinnvollere, am Stiftungszweck ausgerichtete Investitionen der RAG-Stiftung bieten und zugleich neue Zukunftsperspektiven für das Ruhrgebiet eröffnen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, 

  • sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine Stärkung der Governance- und Compliance-Mechanismen der RAG-Stiftung mittels einer den wirtschaftlichen Realitäten der Stiftung Rechnung tragenden Änderung der Satzung einzusetzen,
  • insbesondere auf eine Modernisierung und Professionalisierung der Kuratoriumsarbeit der RAG-Stiftung hinzuwirken und dabei die Einrichtung einer Kuratoriums-Geschäftsstelle zu unterstützen, um die umfassende Information der Kuratoriumsmitglieder sowie die sachgerechte Vorbereitung der Sitzungen sicherzustellen,
  • unter Einbeziehung der RAG-Stiftung und Einhaltung ihres Stiftungszweckes ein Konzept vorzulegen, wie aus den Folgelasten des Bergbaus wieder eine wirtschaftliche Perspektive für das Ruhrgebiet entwickelt werden kann, insbesondere durch die Nutzung von Potenzialen des Nachbergbaus für Rohstoffgewinnung, Wärmeversorgung und neue industrielle Wertschöpfung.