Ausstieg aus dem vorzeitigen NRW-Kohleausstieg nicht länger verzögern – Schwarz-Grün muss anerkennen, dass ihr Prestigeprojekt gescheitert ist!

I.        Ausgangslage

Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) sieht einen bundesweiten Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 vor. Dies war auch das zeitlich vorgelagerte Ergebnis eines langen Stakeholder-Prozesses der heterogen besetzen Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung. Die schwarz-grüne Landesregierung hat diesen gemeinsam vereinbarten Kompromiss hingegen am 4. Oktober 2022 im Schulterschluss mit dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und dem Vorstand der RWE AG einseitig aufgekündet, um ohne vorherige Unterrichtung des Parlaments das für die Landesregierung zentrale Prestigeprojekt „Kohleausstieg 2030“ präsentieren zu können. Die – zumindest auf dem Papier des Koalitionsvertrags – weitere Beschleunigung des Kohleausstiegs war elementarer Bestandteil für das Zustandekommen der Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Doch schon im Jahr 2022 hätte der Koalition klar sein müssen, dass diese Beschleunigung durch die Abkehr vom ursprünglichen Zieljahr 2038 überambitioniert und zum Scheitern verurteilt ist.

Kohle ist unbestritten ein auslaufender Energieträger, die Energieversorgung unseres Landes muss und wird künftig ohne sie auskommen. Der europäische Emissionshandel begrenzt die CO2-Emissionen bereits verbindlich und wirksam. Die steigende CO2-Bepreisung wird entsprechend der aktuellen Entwicklung dafür sorgen, dass die Kohleverstromung im Laufe der 2030er Jahre auch marktwirtschaftlich bis zum vollständigen fade out zunehmend unwirtschaftlicher wird.

Die Realität zeigt aber auch, dass die Braunkohle-Erzeugungskapazitäten aktuell noch gebraucht werden. Im Jahr 2025 war die Kohle trotz rückläufiger Entwicklung mit einem Anteil von 43,6 Prozent an der nordrhein-westfälischen Gesamteinspeisung weiterhin mit großem Abstand der wichtigste Energieträger des Landes. Da man sich in dem RWE-Hinterzimmerdeal zum vorgezogenen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen jedoch – leichtsinnigerweise – auf ein konkretes Ausstiegsdatum geeinigt hat, ohne die dafür notwendigen Ersatzkapazitäten zu schaffen, war dieses schwarz-grüne Prestigeprojekt von Anfang an zum Scheitern verurteilt und schafft in der Folge große Verunsicherung und Sorge über Versorgungssicherheit, Energiekosten, Arbeitsplätze und das Gelingen des Strukturwandels in Nordrhein-Westfalen. Spätestens mit dem Bruch der Ampelkoalition im November 2024 und der absehbaren deutlichen Verzögerung eines staatlich subventionierten Zubaus von Gaskraftwerken im Rahmen der sogenannten Kraftwerksstrategie war vollkommen ersichtlich, dass ein Festhalten am Ausstiegsdatum 2030 völlig illusorisch ist. Dennoch ließ sich die Landesregierung nicht von diesem Vorhaben abbringen, Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur bekräftigte noch Ende Juni 2026: „Wir sind auf den Kohleausstieg 2030 vorbereitet“.

Um ein Scheitern des vorgezogenen Kohleausstiegs rechtzeitig feststellen zu können, sieht das KVBG in § 54 eine wissenschaftliche Überprüfung der Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung auf die Versorgungssicherheit sowie in § 47 Abs. 4 im Rahmen der Überprüfung nach § 54 ebenfalls eine Überprüfung der Notwendigkeit einer Überführung der nordrhein-westfälischen Braunkohleanlagen Niederaußem K, Neurath F und Neurath G in eine Reserve bis zum 31. Dezember 2033 vor. Die erste, zum 15. August 2022 vorgesehene Überprüfung, wurde bereits nicht durchgeführt, wie der Bundesrechnungshof ausdrücklich moniert hat.  Am 11. August 2026 wurde durch Medienberichterstattung bekannt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den für den 15. August 2026 vorgesehenen Prüfbericht ebenfalls nicht fristgerecht vorlegen wird. Damit verfehlt bzw. übergeht die Bundesregierung die gesetzliche Überprüfungspflicht zum zweiten Mal in Folge. Deutlicher gesagt: Die Bundesregierung hält sich nicht an geltendes Recht! Der Mechanismus, mit dem der Gesetzgeber die Tragfähigkeit bzw. das Gelingen des Ausstiegsdatums 2030 absichern wollte, existiert damit faktisch nur auf dem Papier.

Das Bundesministerium begründet die Verschiebung des Berichts damit, dass man „die Ergebnisse der diesjährigen Ausschreibungsrunden“ für neue subventionierte Gaskraftwerke abwarten wolle. Nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz starten im laufenden Jahr noch zwei solcher Ausschreibungsrunden. Bis zum 23. Februar 2027 werden die Zuschläge der letzten Runde bekanntgegeben. Folglich ist nicht vor Ende Februar 2027 mit einer Veröffentlichung des gesetzlich vorgesehenen Evaluationsberichts zu rechnen.

Da zwischen Ende Februar 2027 und Ende März 2030 gerade einmal gut drei Jahre liegen, ist es praktisch ausgeschlossen, dass rechtzeitig genügend neue Gaskraftwerke in Betrieb gehen, um die bis 2030 wiederum wegfallenden 5,6 GW Kohlestromkapazitäten einerseits und den bis dahin voraussichtlich durch den Bau von Rechenzentren und die zunehmende Elektrifizierung industrieller Prozesse im einstelligen Gigawattbereich gestiegenen Strombedarf andererseits decken zu können. Unklarheit besteht auch weiterhin darüber, welche Mehrkosten durch den aller Voraussicht nach notwendigen Reservebetrieb entstehen werden.

Dementsprechend muss die Landesregierung sich nun endlich ehrlich machen, dass ein Festhalten am Braunkohleausstieg 2030 ein standortschädliches Prestigeprojekt darstellt, welches nun gescheitert ist. Die üblichen Schuld- und Verantwortungszuweisungen in Richtung Bund, die seitens der Landesregierung üblicherweise kommuniziert werden, dürfen nicht gelten. Es war von Beginn an ersichtlich, dass die Umsetzung des Vorhabens äußerst unwahrscheinlich ist und unnötigen Druck und Verunsicherung in Nordrhein-Westfalen aufbaut. Dennoch war die schwarz-grüne Landesregierung die einzige Landesregierung in der Bundesrepublik, die sich entschieden hat, diesen Weg zu gehen. Für diese Entscheidung muss sie nun Verantwortung übernehmen. Bisher hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung nicht angemahnt, dass auch der Bericht nicht fristgerecht veröffentlicht wurde. Doch die Landesregierung darf nicht einfach hinnehmen, dass wichtige Überprüfungsfristen gerissen werden, nur weil es ihr womöglich einen politischen Vorteil verspricht. Braunkohle ist nicht die Zukunft der Energieversorgung, aber für ein grünes Prestigeprojekt darf die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen nicht durch verteuerte Energie und unsichere Versorgung aufs Spiel gesetzt werden.

II.       Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Kohle ist nicht die Zukunft der Energieversorgung, bleibt bis zur Verfügbarkeit ausreichender gesicherter Ersatzkapazitäten aber für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung notwendig.
  • Der vorgezogene Braunkohleausstieg 2030 ist angesichts der fehlenden Überprüfung und des verzögerten Zubaus gesicherter Ersatzkapazitäten nicht mehr realistisch und damit faktisch gescheitert.
  • Ein Festhalten am vorgezogenen Braunkohleausstieg 2030 gefährdet Versorgungssicherheit, wettbewerbsfähige Energiepreise, Arbeitsplätze und den Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, 

  • sich gegenüber dem Bund vehement für eine umgehende Veröffentlichung des Überprüfungsberichts nach § 54 KVBG einzusetzen.
  • Transparenz darüber zu schaffen, welche Auswirkungen ein Scheitern des vorgezogenen Kohleausstiegs auf Mehrkosten durch die Vergütung eines Reservebetriebs, die Anpassung des Braunkohlenbedarfsplans sowie auf die Stromkosten, Strukturwandelprojekte und Arbeitsplätze hat.
  • zu erklären, dass der vorgezogene Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen gescheitert ist und mittels einer neuen Leitentscheidung alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen so lange weiterlaufen können, wie sie benötigt werden.
  • sich dafür einzusetzen, das Datum für den endgültigen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen wie von der Kohlekommission ursprünglich beschlossen wieder der bundesrechtlichen Vorgabe 2038 anzupassen und den Regelbetrieb für die im Jahr 2030 zur Stilllegung vorgesehenen Braunkohlekraftwerke entsprechend zu verlängern, bis der Zubau ausreichender Ersatzkapazitäten gewährleistet ist und die Kraftwerke rein marktwirtschaftlich aus dem Energiemarkt ausscheiden können.
  • die dafür notwendige Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle auf Landesebene planerisch und genehmigungsrechtlich zu sichern.
  • Strukturfördermittel schneller und effizienter sowie prioritär und zielgerichtet für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuer Wertschöpfung im Rheinischen Revier einzusetzen.