Drohnen in Nordrhein-Westfalen – Innovation ermöglichen, Sicherheit stärken, Freiheit schützen: Für ein modernes Drohnengesetz in Nordrhein-Westfalen

I.          Ausgangslage

Unbemannte Luftfahrtsysteme – umgangssprachlich Drohnen – sind ein zentraler Baustein technologischer Innovation. Sie werden in Nordrhein-Westfalen vielfältig genutzt: in der Landwirtschaft zur präzisen Ausbringung von Betriebsmitteln und zur Rehkitzrettung, in der Energiewirtschaft zur Inspektion von Windkraft- und Solaranlagen, bei Handwerks- und Bauunternehmen zur Baufortschrittskontrolle, in Forschung und Hochschulen für Umweltmonitoring, bei Feuerwehren und Rettungsdiensten zur Lageerkundung sowie bei der Polizei zur Drohnenabwehr.

Auch Behörden setzen Drohnen zunehmend ein: zur Dokumentation von Unfallstellen, zur Suche nach vermissten Personen, zur Waldbrandfrüherkennung, zur Deich- und Gewässerkontrolle, zur Verkehrslenkung, zur Unterstützung bei Großveranstaltungen oder zur Sicherung Kritischer Infrastrukturen. Gerade im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen mit bedeutenden Industrieanlagen, Energieversorgungsnetzen, Chemieparks, Verkehrsknotenpunkten und digitaler Infrastruktur sind präzise und schnelle Lagebilder ein erheblicher Sicherheitsgewinn.

Die o.g. Entwicklungen fallen in eine Zeit, in der sich die sicherheitspolitische Lage im Allgemeinen, aber auch durch die voranschreitende Entwicklung von Drohnen im Speziellen verändert. Bundesweit berichten Sicherheitsbehörden über eine steigende Zahl von Drohnensichtungen unbekannter Herkunft in der Nähe sensibler Einrichtungen, darunter Industrieanlagen, militärische Einrichtungen und Energieinfrastruktur. In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl verdächtiger Drohnensichtungen ebenfalls gestiegen. Insofern ist nicht nur Deutschland mit hybriden Angriffen durch Drohnen betroffen, sondern auch europäische Partnerstaaten wie Polen und die baltischen Staaten reagieren auf hybride Bedrohungen mit dem Ausbau von Drohnendetektions- und Abwehrsystemen. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen ist angesichts geopolitischer Spannungen und Sabotagegefahren zu einer Kernaufgabe aller EU-Staaten geworden.

Datenschutzsensibilität Aktuelle Rechtslage in Nordrhein-Westfalen

Die bei Einsätzen von Drohnen gewonnenen Datenbestände werden immer umfangreicher. Mit der Ausweitung staatlicher Drohnennutzung geht eine erhebliche Ausweitung der – in den überwiegenden Fällen für die Betroffenen unbewussten – Datenverarbeitung einher. Hochauflösende Bild- und Videodaten erfassen regelmäßig auch unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise im Straßenverkehr, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Parks oder in privaten Gärten. Besonders sensibel sind Einsätze, bei denen der Kernbereich privater Lebensgestaltung – etwa private Gärten, Wohnungen oder soziale Kontakte – faktisch miterfasst werden kann.

Moderne Auswertungssysteme ermöglichen Zoomfunktionen, die Erstellung von Bewegungsprofilen, automatisierte Mustererkennung und die Zusammenführung mit weiteren Datenbeständen. Zunehmend werden diesen lernenden IT-Systemen Daten in Echtzeit sowie KI-gestützten Analyseverfahren zugeführt. Insbesondere automatisierte Mustererkennung, Verhaltensprognosen oder die Zusammenführung mit weiteren Datenquellen erhöhen das Eingriffsgewicht erheblich.

Allgemeine Rechtsgrundlagen für polizeiliche Datenverarbeitung finden sich seit Dezember 2025 insbesondere auch im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (§§ 23 ff. PolG NRW). Diese Normen erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenführung und Auswertung umfangreicher Datenbestände. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, hat vor dem Hintergrund der Novellierung wiederholt auf verfassungsrechtliche Risiken hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit bei der Verwendung von Daten unbeteiligter Personen. Zudem bestehen weiterhin offene Fragen zur effektiven datenschutzrechtlichen Kontrolle und zu Prüfrechten der Aufsichtsbehörde.

Drohnen ermöglichen eine flächendeckende, mobile und niedrigschwellige Datenerhebung. Ihre Flexibilität und Reichweite führen dazu, dass große räumliche Bereiche kurzfristig erfasst werden können. Diese Besonderheit rechtfertigt eine eigenständige gesetzliche Regelung. Eine solche einheitliche, transparente und speziell auf Drohneneinsätze bezogene gesetzliche Gesamtregelung fehlt allerdings in Nordrhein-Westfalen. Der Einsatz verteilt sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete – Polizei-, Ordnungs-, Katastrophenschutz- und Fachrecht – ohne dass ein kohärenter Ordnungsrahmen für Transparenz, Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Kennzeichnungspflichten, Bürgerinformation und parlamentarische Kontrolle bestünde.

Für Bürgerinnen und Bürger ist häufig nicht erkennbar, wann und zu welchem Zweck Drohnen eingesetzt werden, welche Daten erhoben, wie lange sie gespeichert und mit welchen Systemen sie ausgewertet werden. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung verlangen jedoch klare, vorhersehbare und normenklar geregelte Eingriffsschwellen.

Drohnen sind Chancen-Technologie – für Wirtschaft, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Gleichzeitig gilt: Sicherheit und Freiheit sind keine Gegensätze. Ein moderner Rechtsstaat muss technologische Möglichkeiten nutzen, ohne die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger preiszugeben. Nordrhein-Westfalen braucht daher einen eigenständigen, systematischen Rechtsrahmen für den Einsatz von Drohnen, der Innovation ermöglicht, Sicherheitsbehörden handlungsfähig hält und zugleich strikte datenschutzrechtliche Leitplanken setzt.

II.           Beschlussfassung 

Der Landtag stellt fest:

  • Drohnen sind ein bedeutender Innovations- und Sicherheitsfaktor für Nordrhein-Westfalen.
  • Der Schutz Kritischer Infrastrukturen vor missbräuchlich oder feindlich eingesetzten Drohnen ist eine zentrale sicherheitspolitische Aufgabe.
  • Die informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre erfordern klare gesetzliche Leitplanken. Der zunehmende Einsatz von Drohnen durch Behörden führt allerdings zu einer erheblichen Ausweitung datenintensiver Maßnahmen, die zu einem Eingriff in schutzbedürftige Grundrechte führen.
  • Die derzeitige Rechtslage bildet die technischen Möglichkeiten moderner Auswertungssysteme nicht hinreichend spezifisch und transparent ab.
  • Nordrhein-Westfalen benötigt einen eigenständigen, kohärenten gesetzlichen Rahmen für den Einsatz von Drohnen durch Landes- und Kommunalbehörden.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • einen Gesetzentwurf für ein eigenständiges Drohnengesetz Nordrhein-Westfalen vorzulegen, das sämtliche behördlichen Drohneneinsätze systematisch regelt;
  • darin klare Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeitsanforderungen für den Einsatz von Drohnen durch Polizei, Ordnungsbehörden und Rettungsdienste zu definieren;
  • verbindliche und differenzierte Speicher- und Löschfristen für drohnenbasierte Bild- und Videodateien gesetzlich festzulegen, einschließlich regelmäßiger Überprüfungspflichten;
  • den Einsatz von KI-gestützten Analyseverfahren bei Drohnendaten ausdrücklich zu regeln und an hohe Transparenz-, Dokumentations- und Kontrollanforderungen zu knüpfen;
  • die datenschutzrechtlichen Kontroll- und Prüfrechte der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu stärken;
  • parallel die technischen Fähigkeiten zur Detektion und Abwehr feindlicher Drohnen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen weiter auszubauen.