Effizient handeln, Risiken begrenzen – Management invasiver Arten neu aufstellen

I.        Ausgangslage

Der Umgang mit invasiven Arten zählt zu den zentralen Herausforderungen moderner Um-welt-, Gesundheits- und Wirtschaftspolitik. Durch Globalisierung, intensiven Handel, Tourismus und nicht zuletzt den Klimawandel gelangen zunehmend gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten nach Europa und damit auch nach Nordrhein-Westfalen. Diese dynamischen Entwicklungen legen gleichermaßen auch die Defizite der bisherigen Bewertungs- und Managementsysteme offen: Sie sind zu statisch, zu bürokratisch und zu stark auf einzelne naturschutzfachliche Aspekte beschränkt.

Die EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) über die Prävention und das Management invasiver gebietsfremder Arten verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich, ökologische, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen gleichwertig zu berücksichtigen. In der deutschen Umsetzung wird dieser europäische Ansatz jedoch kaum eingelöst. Die Bewertungspraxis des Bundesamts für Naturschutz (BfN) konzentriert sich nahezu ausschließlich auf die Biodiversität, während ökonomische und gesundheitliche Dimensionen weitgehend unberücksichtigt bleiben. Dies führt zu einem einseitigen, teils wissenschaftlich veralteten Blick auf die Problematik und widerspricht dem Geist der EU-Verordnung.

Zudem blendet die nationale Umsetzung den Klimawandel als dynamischen Faktor weitgehend aus. Der sechste Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC 2023) weist darauf hin, dass sich Klimawandel und biologische Invasionen gegenseitig verstärken – durch die Verschiebung von Vegetationszonen, veränderte Niederschlagsmuster und verlängerte Wachstumsperioden. Trotzdem werden diese Zusammenhänge in der deutschen Bewertungspraxis bisher kaum berücksichtigt. Ein zeitgemäßer Umgang mit invasiven Arten muss daher den Klimawandel nicht nur als Risiko-, sondern auch als Bewertungs- und Chancenfaktor zu verstehen.

Trotz der wachsenden Herausforderungen hat die Landesregierung bislang weder ein kohärentes, ressortübergreifendes Konzept noch klare Zuständigkeiten geschaffen, sodass zentrale Risiken für Infrastruktur, Gesundheit und Wasserwirtschaft unzureichend adressiert bleiben. Die folgenden Beispiele aus Nordrhein-Westfalen zeigen eindrücklich, wie sehr praktische Lösungen derzeit von engagierten Akteuren vor Ort abhängen, während landesweite strategische Leitplanken fehlen.

Die Situation in Nordrhein-Westfalen zeigt exemplarisch die Breite der Herausforderungen. Die Quaggamuschel (Dreissena rostriformis bugensis) breitet sich zunehmend in den Gewässern Nordrhein-Westfalens aus und stellt insbesondere für die Trinkwasserversorgung und wasserwirtschaftliche Infrastruktur eine wachsende Herausforderung dar.

Das Beispiel des Ruhrverbands zeigt jedoch, dass betroffene Akteure flexibel und eigenständig reagieren können. Durch angepasste Nutzungsregeln und klare Verhaltensstandards für Freizeitnutzer wird die weitere Ausbreitung gezielt begrenzt, wie etwa durch Einschränkungen besonders risikobehafteter Nutzungen an sensiblen Talsperren.

Besonders anschaulich ist die sogenannte „AHOI-Regel“: Ausleeren, Hochdruckreinigen, optional desinfizieren, intensiv trocknen. Diese einfachen Maßnahmen verhindern die Verschleppung der kaum sichtbaren Larven über Boote und Ausrüstung und werden von den Nutzern eigenverantwortlich umgesetzt. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass ein wirksamer Umgang mit invasiven Arten vor allem dort entsteht, wo Verantwortung und Fachwissen zusammenkommen. Ein modernes Management sollte daher stärker auf dezentrale Lösungen und Eigenverantwortung setzen.

Auch die Nutria (Myocastor coypus), eine ursprünglich südamerikanische Sumpfbiberratte, breitet sich in Nordrhein-Westfalen immer weiter aus. Sie gefährdet Deiche, Böschungen und Ufervegetation und verursacht damit Schäden an Infrastruktur und Hochwasserschutzanlagen. In den Niederlanden existieren dafür professionelle Fangstrukturen mit gesetzlich geregelter Verantwortlichkeit der Wasserverbände. Dort wird die Nutriabekämpfung systematisch und tierschutzgerecht organisiert. In Nordrhein-Westfalen hingegen ist die Nutria bislang nicht in das Jagdrecht integriert, was die Bekämpfung erschwert und die Zuständigkeiten zwischen Naturschutz-, Jagd- und Wasserbehörden unklar lässt.

Der Waschbär (Procyon lotor), ursprünglich aus Nordamerika stammend, breitet sich ebenfalls zunehmend in Nordrhein-Westfalen aus. Als anpassungsfähiger Kulturfolger besiedelt er sowohl urbane als auch ländliche Räume und verursacht dabei wachsende Konflikte mit der heimischen Tierwelt sowie Schäden an privaten und landwirtschaftlichen Nutzungen. Zudem kann er als Träger verschiedener Krankheitserreger auftreten und gewinnt damit auch aus gesundheitlicher Sicht an Bedeutung. Praktiker aus Jagd und Wildtiermanagement weisen seit Jahren darauf hin, dass die Folgen der Bestandsentwicklung stärker in den Blick genommen und bestehende Handlungsmöglichkeiten konsequenter genutzt werden sollten. 

Die zunehmende Ausbreitung invasiver Vektoren ist zudem längst nicht mehr nur ökologischer Natur. Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) wurde bereits in mehreren Regionen Nordrhein-Westfalens nachgewiesen und kann Krankheiten wie das Dengue-, Zika- oder West-Nil-Virus übertragen. Anders als bei infrastrukturellen Schäden entsteht die Dynamik ihrer Verbreitung jedoch vor allem im direkten Lebensumfeld der Menschen. Die Tigermücke nutzt kleinste Wasseransammlungen, etwa in Blumentopfuntersetzern, Regentonnen oder anderen Behältnissen als Brutstätten. Dies zeigt, dass bereits einfache Maßnahmen wie das regelmäßige Entleeren, Reinigen oder Abdecken wasserführender Gegenstände die Ausbreitung wirksam verlangsamen können. Damit wird deutlich, dass ein wirksames Management invasiver Arten auch auf Aufklärung, Eigenverantwortung und praktische Prävention im Alltag angewiesen ist.

Ein effizienter Umgang mit invasiven Arten reduziert dabei nicht nur ökologische Schäden, sondern vermeidet auch steigende Kosten für Infrastruktur, Wasserwirtschaft und Gesundheit.

Gleichzeitig beweisen innovative Ansätze, dass ein differenzierter Umgang mit invasiven oder potenziell invasiven Arten möglich ist. So verdeutlicht der Paulownia-Baum (Paulownia tomentosa), dass Chancen und Risiken abgewogen werden sollten. Obwohl die Landesregierung ihn als „potenziell invasiv“ einstuft, bestätigt die Forschung der Universität Bonn, sein Potenzial als schnell wachsender, CO₂-bindender Rohstofflieferant, der zur Bodenerhaltung und Erosionsminderung beitragen kann. Entscheidend ist dabei, auf sterile Hybridformen zu setzen, um Ausbreitungsrisiken zu vermeiden.  Eine innovationsfreundliche Umweltpolitik muss solche differenzierten Lösungen ermöglichen, statt sie durch pauschale Verbote zu verhindern.

Diese Beispiele zeigen, dass die bisherigen Ansätze den dynamischen Entwicklungen nur unzureichend gerecht werden. Es braucht eine konsequent evidenzbasierte Bewertung, die ökologische, wirtschaftliche und gesundheitliche Auswirkungen gleichermaßen berücksichtigt und zugleich flexiblere, praxisnahe Handlungsmöglichkeiten eröffnet.

Ein modernes Management invasiver Arten sollte daher stärker auf wissenschaftliche Standards, technische Innovationen und praxisnahe Lösungen setzen. Internationale Bewertungsrahmen wie EICAT und SEICAT können dabei ebenso Orientierung bieten wie erfolgreiche Ansätze aus der Praxis.

Entscheidend ist dabei ein Ansatz, der Verantwortung vor Ort stärkt, unterschiedliche Akteure einbindet und Raum für flexible, situationsgerechte Lösungen lässt. Nur so lässt sich langfristig eine Balance zwischen Naturschutz, Gesundheitsschutz und wirtschaftlicher Vernunft erreichen.

Eine solche Neuausrichtung muss vor allem praxisnah gedacht werden und unterschiedliche Perspektiven zusammenbringen, wie von Wissenschaft über kommunale Erfahrungen bis hin zum Alltag vor Ort. Ein evidenzbasierter und flexibler Ansatz schafft dabei die Grundlage für ökonomisch tragfähigen Klimaschutz und wirksame Klimaanpassung. Zugleich eröffnet er Chancen für Innovation, neue Wertschöpfung und eine zukunftsfähige Nutzung natürlichen Ressourcen.

II.       Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Der Umgang mit invasiven Arten wird den aktuellen Herausforderungen durch Klimawandel, Globalisierung und zunehmende Nutzungskonflikte nicht mehr gerecht.
     
  • Nordrhein-Westfalen ist bereits heute konkret betroffen mit spürbaren Auswirkungen auf Infrastruktur, Gesundheit und wirtschaftliche Abläufe.
     
  • Ein modernes Management muss ökologische, gesundheitliche und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigen und stärker auf evidenzbasierte, praxisnahe Lösungen setzen.
     
  • Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis und internationale Bewertungsansätze zeigen, dass ein flexibler, innovationsorientierter Umgang mit invasiven Arten möglich ist.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • sich auf Bundesebene für eine evidenzbasierte Bewertung invasiver Arten einzusetzen, die ökologische, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen gleichwertig berücksichtigt.
     
  • bestehende Daten, Strukturen und Akteure im Land besser zu vernetzen und für ein praxisnahes, effizientes Monitoring nutzbar zu machen.
     
  • Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass dezentrale, eigenverantwortliche und praxisgerechte Maßnahmen vor Ort erleichtert und nicht durch unnötige Bürokratie behindert werden.
     
  • Klimaanpassungsstrategien stärker dynamisch auszurichten und invasive Arten systematisch mitzudenken, um auf sich verändernde Umweltbedingungen flexibel reagieren zu können.
     
  • Innovationen und marktorientierte Lösungen zu fördern, die ökonomisch tragfähigen Klimaschutz und Klimaanpassung ermöglichen und neue Wertschöpfungspotenziale erschließen.