Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Terroranschlag in Solingen
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 Abs. 1 S. 1 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zur Verantwortung und zum Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung, ihrer Sicherheitsbehörden und der übrigen betroffenen Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen im Fall des islamistischen Terroranschlags des Attentäters Issa al H. vom 23.08.2024 („Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Terroranschlag vom 23.08.2024“)
Der Antrag steht Ihnen zur Ansicht und als Download via pdf-Datei zur Verfügung.