Entsendung relevanter Gruppen in die Medienkommission gemäß § 93 Abs. 4 LMG NRW
Folgenden gesellschaftlich relevanten Gruppen steht für die ab dem 1. Dezember 2026 beginnenden Amtsperiode der Medienkommission ein Sitz zu:
- Alevitische Gemeinde Deutschlands – Körperschaft des öffentlichen Rechts
- DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion
- Europa-Union NRW e.V.
- Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
- Verband lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen e.V.
Grundlage
Gemäß § 93 Absatz 4 Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) beschließt der Landtag spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit der Medienkommission mit
Zwei-Drittel-Mehrheit, welchem der Bewerber für die neue Amtsperiode der Medienkommission ein Sitz zusteht.
Der Präsident des Landtags hat das Bewerbungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt.
Nach Ablauf des Bewerbungsschlusses am 27. Februar 2026 waren sechs Bewerbungen eingegangen. Hierüber wurde der Landtag mit Unterrichtung vom 3. März 2026 unterrichtet, vgl. Drucksache 18/17964. Aus diesen Bewerbungen wurden die fünf oben genannten gesellschaftlich relevanten Gruppen für die Entsendung ausgewählt.