Für eine generationengerechte Rentenreform – Kapitaldeckung ausweiten, Zwangssysteme verhindern, Flexibilität und Eigenverantwortung stärken

I.        Ausgangslage

Die Aussicht auf eine verlässliche und auskömmliche Altersvorsorge ist ein Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Sie ist Ausdruck des Versprechens, dass sich Lebensleistung lohnt. Dieses Versprechen ist gefährdet: Das umlagefinanzierte und zunehmend durch Steuermittel gestützte Rentensystem führt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und einer immer schwächer wachsenden Wirtschaft bereits heute nur noch zu – im europäischen Vergleich – geringen Renten. Zusätzlich droht eine gravierende Schieflage zulasten zukünftiger Generationen. Deswegen braucht es dringend Reformen. Die nun vorliegenden Vorschläge der Alterssicherungskommission sind eine Mischung aus kleinen Schritten nach vorne und größeren Sprüngen zurück.

Die Einführung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung ist sinnvoll. Der vorgesehene Weg zur Finanzierung einer Kapitalrente über zusätzliche Beiträge und mit einem nicht aus Kapitalerträgen gedeckten zusätzlichen Übergangsfaktor ist aber falsch und gefährlich. Zwei Prozent höhere Sozialversicherungsbeiträge schaden der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Durch die Verteuerung des Faktors Arbeit bei der Rente werden alle anderen Vorhaben zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterlaufen. Die Bundesregierung sabotiert so mutwillig den wirtschaftlichen Aufschwung.

Besonders kritisch ist die verpflichtende Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Pflicht schränkt die Entscheidungsfreiheit von Selbstständigen ein, ohne zur Lösung der strukturellen Probleme der Rentenversicherung beizutragen.

Wer Selbstständige in die gesetzliche Rente zwingt, will sie im nächsten Schritt auch in die gesetzliche Krankenversicherung zwingen. Das ist nichts anderes als die schrittweise Abschaffung der Selbstständigkeit. Damit wird ein Grundpfeiler unserer Wirtschaft eingerissen. Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und unternehmerische Freiheit werden so in unverantwortlicher Weise grundsätzlich in Frage gestellt und geschwächt. Und all das geschieht, obwohl die Ausweitung des Versichertenkreises das Grundproblem der Rente gar nicht löst, sondern lediglich neue Anwartschaften und damit Leistungsansprüche für die Zukunft schafft.

Auch die faktische Abschaffung des Minijobs ist ein schwerer Fehler. Für viele Menschen aller Altersgruppen sind sie eine wichtige und flexible zusätzliche Einkommensquelle sowie Einstiegsmöglichkeit in die Arbeitswelt. Auch Unternehmen in Gastgewerbe, Einzelhandel, Veranstaltungen und Saisonbetrieben sind zwingend auf flexible Beschäftigungsmöglichkeiten angewiesen. Ohne dieses flexible Beschäftigungsinstrument besteht zudem die Gefahr, dass mehr Menschen auf illegale Schwarzarbeit ausweichen.

Hinzu kommt: Ein höheres Renteneintrittsalter, das erst in ferner Zukunft wirksam würde, vertagt notwendige Entscheidungen, während heutige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler kurzfristig weiter belastet werden. Insgesamt werden die Reformvorschläge dazu führen, dass Staatsquote und Sozialstaatsquote weiter steigen. Es gibt somit immer mehr vom süßen Gift, von dem unser Land schon lange eine Überdosis hat.

Trotz breiter Debatte und Kritik sind große Veränderungen an den Vorschlägen nicht zu erwarten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigten noch am Tag der Vorstellung der Vorschläge der Alterssicherungskommission die vollständige Umsetzung aller 33 Maßnahmen an. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hingegen sprach sich gegen eine 1:1 Umsetzung der Reformvorschläge aus und kündigte explizit Widerspruch im Bundesrat an. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst scheint auf jegliche Mitgestaltung bei diesem zentralen Reformvorhaben verzichten zu wollen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Reform offenbar einfach hinnehmen. Ministerpräsident Hendrik Wüst warb dem entsprechend gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dafür, die Vorschläge „als Paket weiterzubearbeiten und nicht auseinanderzupflücken“. Auf dem Landesparteitag der CDU am 4. Juli 2026 ergänzte Ministerpräsident Wüst, „das ganze Paket könne sich sehen lassen” und erwähnte dabei explizit auch die geplante Rentenreform.

Diese Gestaltungsweigerung ist umso gravierender, weil es zahlreiche Hebel gäbe, um die Reformvorschläge zu verbessern: Eine echte Rentenreform muss das Umlagesystem strukturell entlasten und Schritt für Schritt durch kapitalgedeckte Elemente ergänzen. Dafür braucht es eine echte Aktienrente mit individuellen, eigentumsgeschützten Kapitalkonten für alle Rentenversicherten, in die ein schrittweise steigender Anteil der bisherigen Pflichtbeiträge eingezahlt wird. Die Mittel sollen global breit gestreut und unabhängig von politischer Einflussnahme investiert werden, um die Renditechancen der internationalen Kapitalmärkte zu nutzen. Versicherte sollen aus zertifizierten Anlagefonds unterschiedlicher Anbieter wählen können und nicht nur auf einen öffentlichen Fonds festgelegt werden. Zusätzlich soll ein aus öffentlichen Mitteln gespeister, global investierender Fonds errichtet werden, dessen Erträge den umlagefinanzierten Teil der gesetzlichen Rente stabilisieren. Die so entstehenden Spielräume beim Beitragssatz sollen für den Ausbau der Aktienrente genutzt werden.

Zugleich müssen die Rentenanpassungen künftig stärker an der Preisentwicklung statt an der Lohnentwicklung ausgerichtet werden. Eine Ausweitung von Leistungen wie bei der von der CSU eingebrachten Mütterrente darf nicht fortgesetzt werden, vielmehr muss auf die Umsetzung der letzten Stufe der Mütterrente verzichtet werden. Anstelle der bisherigen subventionierten Frühverrentung sind flexible Renteneintrittsmodelle zu schaffen. Alle Beschäftigten sollen den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell gestalten können und selbst über ihr Renteneintrittsalter entscheiden, sofern sie dann nicht auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Das gesetzliche Renteneintrittsalter soll künftig nicht mehr starre Normvorgabe, sondern Bezugsgröße für die Berechnung der Rentenhöhe sein. Zu- und Abschläge bei früherem oder späterem Renteneintritt müssen versicherungsmathematisch korrekt berechnet werden.

Daneben braucht es mehr Eigenverantwortung und Wahlfreiheit in der Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge muss einfacher, transparenter, renditestärker und portabel werden; Arbeitgeber sollen künftig nur noch für zugesagte Beiträge haften. Die private Altersvorsorge muss durch Altersvorsorgedepots und andere langfristige Sparprodukte gestärkt werden, 

deren Einzahlungen und Erträge in der Ansparphase steuer- und abgabenfrei bleiben und erst bei Auszahlung nachgelagert besteuert werden. Für Menschen mit geringen Einkommen braucht es kein staatliches Standardprodukt. Auch die Beamtenversorgung muss für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte auf kapitalgedeckte Vorsorgekonten umgestellt werden. Selbstständige sollen zu Altersvorsorge verpflichtet werden können, dabei aber frei zwischen geeigneten privaten oder gesetzlichen Vorsorgeformen wählen.

II.       Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Das umlagefinanzierte Rentensystem gerät durch den demographischen Wandel, eine schwache wirtschaftliche Entwicklung und steigende Steuerzuschüsse in eine gravierende Schieflage und benötigt dringend Reformen.
  • Die Vorschläge der Alterssicherungskommission lösen die strukturellen Finanzierungsprobleme nicht überzeugend, sondern drohen neue Belastungen für Beitragszahler, Unternehmen, Selbstständige und künftige Generationen zu schaffen.
  • Die nordrhein-westfälische Landesregierung darf wirtschaftsschädliche und belastende Reformvorschläge nicht pauschal durchwinken, sondern muss sich auf Bundesebene für eine echte, generationengerechte Rentenreform einsetzen, die Eigenverantwortung stärkt, Kapitaldeckung ausbaut, private und betriebliche Vorsorge attraktiver macht und Belastungen für Arbeit und Wirtschaft begrenzt.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, 

  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Vorschläge der Alterssicherungskommission nicht pauschal umgesetzt, sondern grundlegend zu einer echten, generationengerechten Rentenreform weiterentwickelt werden, indem
  • das Umlagesystem strukturell entlastet, Kapitaldeckung gestärkt und individuelle, eigentumsgeschützte Vorsorgekonten eingerichtet werden,
  • zusätzliche Belastungen für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, Unternehmen, Selbstständige, Gründerinnen und Gründer sowie künftige Generationen vermieden werden und insbesondere keine verpflichtende Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Wahlmöglichkeiten erfolgt,
  • private und betriebliche Altersvorsorge attraktiver gemacht, Wahlfreiheit und Eigenverantwortung gestärkt sowie flexible Beschäftigungsformen wie Minijobs erhalten werden.