Gründungsstipendium ausgesetzt – Nordrhein-Westfalen braucht eine starke und langfristig verlässliche Gründungskultur
I. Ausgangslage
Nordrhein-Westfalen braucht mehr Gründergeist, mehr Innovation und bessere Rahmenbedingungen für Menschen, die Verantwortung übernehmen, Ideen umsetzen und neue Wertschöpfung schaffen wollen. Gerade in der frühen Phase einer Gründung entscheidet sich häufig, ob aus einer guten Idee ein tragfähiges Geschäftsmodell, ein neuer Arbeitsplatz oder ein wachstumsstarkes Unternehmen entsteht. Wer gründet, geht Risiken ein, investiert Zeit, Kapital und persönliche Energie und leistet damit einen wichtigen Beitrag für wirtschaftliche Dynamik, technologischen Fortschritt und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Das Gründungsstipendium.NRW ist dafür ein wichtiges Instrument. Seit seiner Einführung im Jahr 2018 unterstützt es Gründerinnen und Gründer in der Startphase mit einer monatlichen Zahlung und hat zahlreichen innovativen Geschäftsideen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtert. Es hilft insbesondere dort, wo Ideen bereits vorhanden sind, aber die potenziellen Gründerinnen und Gründer in der entscheidenden Anfangsphase noch finanzielle Unterstützung und Sicherheit benötigen. Auch die derzeitige Landesregierung aus CDU und GRÜNEN führt das Programm fort und verweist selbst auf dessen praktischen Erfolg: Wirtschaftsministerin Mona Neubaur schmückte sich persönlich im Mai 2025 mit der Übergabe des 4.500. Stipendiums. Doch ein solches Instrument darf nicht nur politisch gelobt, sondern muss auch haushälterisch und organisatorisch so ausgestattet werden, dass Gründerinnen und Gründer sich darauf verlassen können.
Umso problematischer ist, dass das Gründungsstipendium.NRW derzeit faktisch ausgesetzt wird. Die Jurysitzungen, die über Förderempfehlungen entscheiden, pausieren seit dem 1. April 2026 und sollen erst ab Oktober 2026 wieder fortgesetzt werden. Neue Förderempfehlungen sind damit über Monate hinweg nicht möglich. Zugleich waren Ende April 2026 bereits 24,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel abgeflossen und weitere 52,9 Prozent durch bereits bewilligte Stipendien gebunden. Insgesamt waren also bereits 77,4 Prozent der Mittel abgeflossen oder gebunden und das Programm dementsprechend stark überzeichnet. Diese Entwicklung war absehbar, nachdem der entsprechende Haushaltstitel im Landeshaushalt 2026 deutlich unter den tatsächlichen Mittelbedarf abgesenkt wurde. Besonders vor dem Hintergrund des inzwischen völlig ausgeuferten Förderdschungels in Nordrhein-Westfalen ist nicht vermittelbar, warum ausgerechnet für eine der wenigen wirklich erfolgreichen Programme keine ausreichenden Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Für Gründerinnen und Gründer bedeutet eine solche Förderpause Unsicherheit genau in der Phase, in der Verlässlichkeit besonders wichtig wäre. Wer ein Unternehmen gründet, braucht verlässliche Verfahren und eine Politik, die unterstützt, statt auszubremsen. Das gilt für technologieorientierte Start-ups ebenso wie für Ausgründungen aus Hochschulen, Gründungen im Handwerk und Mittelstand, Unternehmensnachfolgen sowie neue Geschäftsmodelle in allen Regionen Nordrhein-Westfalens. Warteschleifen, unklare Perspektiven und kurzfristige Förderstopps senden hingegen das falsche Signal an diejenigen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen.
Die Aussetzung der Jurysitzungen beim Gründungsstipendium.NRW steht dabei beispielhaft für ein größeres Problem. Nordrhein-Westfalen braucht insgesamt bessere Rahmenbedingungen für Gründungen und eine positive, langfristig ausgerichtete Gründungskultur. Dazu gehören ein konsequenter Bürokratieabbau sowie einfachere und schnellere Verfahren, konkret etwa eine Abschaffung von notariellen Beurkundungserfordernissen, eine Beschleunigung von Handelsregistereintragungen und die lange versprochene Einrichtung eines digitalen One-Stop-Shops für Unternehmensgründungen. Ebenso braucht es einen innovationsoffenen Rechtsrahmen. Neue Ideen, Geschäftsmodelle und Technologien müssen in Nordrhein-Westfalen erprobt werden können, ohne dass sie bereits im Ansatz durch eine Regulierung theoretischer Risiken erstickt werden, bevor praktische Erfahrungen gesammelt wurden. Gerade Gründerinnen und Gründer benötigen Freiräume und Experimentiermöglichkeiten, damit aus Innovationen marktfähige Lösungen entstehen können.
Zudem bleibt der Zugang zu Finanzierungen eine zentrale Voraussetzung für ein starkes Gründungsökosystem. Gerade bei der Mobilisierung von Wagniskapital hinkt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich hinterher. Doch gute Ideen dürfen nicht daran scheitern, dass in der frühen Wachstumsphase Kapital fehlt. Land und Bund haben die Möglichkeiten, über steuerliche Anreize und Erleichterungen für institutionelle Investoren erhebliche Mengen des vorhandenen privaten Kapitals zu aktivieren und den Venture-Capital-Markt zu stärken, etwa durch den Einsatz des Milliardenkapitals, das in Stiftungen und Fonds des Landes gebunden ist und für zusätzliche Investments in breit gestreute Venture-Capital-Fonds oder entsprechende Dachfonds eingesetzt werden könnte.
Nicht zuletzt braucht Nordrhein-Westfalen ein positiveres gesellschaftliches Bild von Unternehmertum, Selbstständigkeit und Verantwortungsübernahme. Wer gründet, schafft Chancen für sich selbst und andere. Dieses Bewusstsein muss stärker vermittelt werden – in der schulischen Bildung, in der öffentlichen Darstellung von Wirtschaft und Unternehmertum sowie durch gezielte Initiativen, die das Gründen wieder als erstrebenswert und gesellschaftlich wertvoll sichtbar machen.
Nordrhein-Westfalen soll wieder Gründerland Nummer 1 werden. Dafür braucht es jedoch weniger Warteschleifen, verlässliche Förderstrukturen, besseren Zugang zu Kapital und eine Wirtschaftspolitik, die Innovation ermöglicht. Die Landesregierung muss Gründerinnen und Gründer nicht nur in Sonntagsreden loben, sondern ihnen im Alltag dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen bieten.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Nordrhein-Westfalen braucht eine positive, verlässliche und langfristig ausgerichtete Gründungskultur, die Unternehmertum, Selbstständigkeit, Innovation und Verantwortungsübernahme stärker fördert.
- Die faktische Aussetzung neuer Förderempfehlungen beim Gründungsstipendium.NRW steht diesem Ziel entgegen und schafft Unsicherheit für Gründerinnen und Gründer genau in der Phase, in der sie Planbarkeit und verlässliche Unterstützung benötigen.
- Die Landesregierung muss die Rahmenbedingungen für Gründungen in Nordrhein-Westfalen verbessern, Bürokratie abbauen, Finanzierungsmöglichkeiten stärken und so die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Nordrhein-Westfalen wieder Gründerland Nummer 1 wird.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- das Gründungsstipendium.NRW kurzfristig wieder arbeitsfähig zu machen und langfristig finanziell sowie organisatorisch so abzusichern, dass Förderempfehlungen und Antragsbearbeitung verlässlich und planbar erfolgen können,
- bürokratische Hürden für Gründerinnen und Gründer konsequent abzubauen und Gründungsprozesse zu vereinfachen,
- einen innovationsoffenen Rechtsrahmen zu schaffen, der neue Geschäftsmodelle, Technologien und Gründungsideen nicht vorschnell reguliert, sondern Erprobung, Experimentiermöglichkeiten und unternehmerische Freiräume ermöglicht,
- den Zugang zu Finanzierung und Wagniskapital für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen zu verbessern, private Investitionen stärker zu mobilisieren und dabei auch den Einsatz von Kapital aus landeseigenen Stiftungen und Fonds zu prüfen,
- eine Initiative für ein positiveres gesellschaftliches Bild von Unternehmertum, Selbstständigkeit und Verantwortungsübernahme zu starten, insbesondere in der schulischen Bildung, der Berufsorientierung und der öffentlichen Kommunikation des Landes,
- die Förderlandschaft des Landes konsequent zu konsolidieren, indem ausschließlich nachweislich wachstums- und innovationsfördernde Programme wie das Gründungsstipendium.NRW bei der weiteren Ausrichtung der Förderpolitik priorisiert werden und insbesondere kommunale Förderprogramme abgebaut und durch eine Stärkung der finanziellen Grundausstattung der Städte und Gemeinden ersetzt werden.