Haushaltswende statt Schuldenkollaps in Nordrhein-Westfalen: Jetzt dringend mit einem Schulden-Stopp die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes sichern
I. Ausgangslage
Der Schuldenstand des Landes Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren ständig neue und traurige historische Rekordstände erreicht und beträgt zurzeit mehr als 160 Milliarden Euro. Dieser Schuldenberg manifestiert sich auch in der Pro-Kopf-Verschuldung: Mit zuletzt 9.041 Euro je Einwohner liegt Nordrhein-Westfalen deutlich über den Werten der übrigen Flächenländer. Im Haushaltsplan 2026 sind in direkter Konsequenz sogar mehr als vier Milliarden Euro für Zinsen veranschlagt. Die ursprünglich vorgesehene Tilgung der sogenannten Sondervermögen „NRW-Rettungsschirm“ und „NRW-Krisenbewältigungsfonds“ setzt die Landesregierung sowohl für das Jahr 2026 als auch für das Folgejahr 2027 aus und begründet dies mit der angespannten konjunkturellen Lage. Gleichzeitig ist für das laufende Haushaltsjahr eine Neuverschuldung in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro vorgesehen. CDU und Grüne planen, sowohl von der konjunkturellen als auch von der im Jahr 2025 neu geschaffenen strukturellen Verschuldungsmöglichkeit für die Länder Gebrauch zu machen. Die rund 82 Milliarden Euro an prognostizierten Steuereinnahmen reichen CDU und Grünen augenscheinlich nicht aus, um ihre politischen Vorhaben zu verwirklichen und gleichzeitig ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Dem Land und seinen Kommunen stehen seit Ende vergangenen Jahres 21,1 Milliarden Euro für die nächsten zwölf Jahre aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes zur Verfügung. Diese Mittel sollen laut Art. 143h GG für „zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ dienen. Erste Auswertungen der schuldenfinanzierten Ausgaben des Bundes durch unabhängige Wissenschaftler zeigen jedoch deutlich, dass die Bundesregierung ihre selbst gesteckten Vorgaben vollends missachtet. Laut Berechnungen führender Wirtschaftsforschungsinstitute wurde der Bundesanteil der Sonderschulden im Jahr 2025 zu einem weit überwiegenden Teil zweckentfremdet. Je nach Berechnung liegt der Anteil der „veruntreuten“ Gelder zwischen 86 und 95 Prozent. Die FDP-Landtagsfraktion warnte bereits frühzeitig vor derartigen Entwicklungen. Zahlen zur Verwendung des nordrhein-westfälischen Anteils der Schuldenmittel konnten CDU und Grüne bislang nicht vorlegen.
Erneut zeigt sich: Eine lockere Schuldenpolitik ist nicht dazu geeignet, Probleme in der Gegenwart zu lösen. Das genaue Gegenteil ist richtig: Notwendige Strukturreformen werden verschleppt, da es bequemer ist, sich am Kapitalmarkt zu bedienen, um kurzfristig finanzielle Handlungsspielräume zu erlangen. Dass der Staat trotz aller gegenteiliger Behauptungen kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat, sollte mit knapp einer Billion Euro an laufenden Steuereinnahmen für den Gesamtstaat im Jahr 2025 auf der Hand liegen. Dem Einwand, dass die Rekordeinnahmen nur durch Inflation und Geldentwertung entstünden, kann entgegengehalten werden, dass die Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen in den vergangenen 15 Jahren mit Ausnahme der beiden Krisenjahre 2020 und 2023 Jahr für Jahr stärker angestiegen sind als die Inflation.
II. Handlungsnotwendigkeiten
Die Wirtschaftsweise Professorin Veronika Grimm rechnete Ende vergangenen Jahres vor und prognostiziert: Ab 2029 werden im Bundeshaushalt faktisch keinerlei freie Mittel mehr zur Verfügung stehen. Die gesamten Einnahmen des Bundes werden dann allein für die Bereiche Soziales, Verteidigung und Schuldendienst gebunden sein.Die Wissenschaft spricht von einem „versteinerten“ Haushalt.
So weit darf es die nordrhein-westfälische Landesregierung nicht kommen lassen. Es muss dringend ein Umdenken stattfinden, denn es geht um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes und damit der Bürgerinnen und Bürger. Gestaltende Politik in der Zukunft ist nur möglich, wenn freie, ungebundene Mittel zur Verfügung stehen. Ohne diese „freie Masse“ schwindet jeglicher Spielraum für die so dringend notwendigen Entlastungen, für Investitionsoffensiven in Infrastruktur, Bildung, Forschung und technisches Know-How. Auch die Krisenresilienz schwindet, wenn das Land auf unvorhersehbare Entwicklungen nur noch mit der Aufnahme neuer Schulden reagieren kann.
Mittlerweile sollte mehr als deutlich geworden sein, dass der Schuldentopf für Infrastruktur und Klimaneutralität den Investitionsstau nicht auflösen kann. Es handelt sich – selbst mit viel Wohlwollen – lediglich um einen Tropfen auf dem heißen Stein, denn sowohl die so wichtige Zusätzlichkeit der Ausgaben als auch der Fokus auf wachstumsfördernde Investitionen werden weder vom Bund eingehalten, noch sind die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen dazu bereit, einen entsprechenden Passus in ihr Landesgesetz zur Verwendung der Schuldenmittel einzufügen, wie von der FDP-Landtagsfraktion beantragt.
Die Landesregierung darf die Augen nicht länger vor der Realität verschließen. Wenn der Landeshaushalt weiterhin auf Pump finanziert wird, bewegt sich die finanzielle Gestaltungsfreiheit kommender Generationen gegen null. Diese Einschätzung vertrat auch Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk noch vor wenigen Jahren selbst. Im März 2024 wurde in der Publikationsreihe „Monitor Soziale Marktwirtschaft“ der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Beitrag von Dr. Optendrenk mit dem Titel „Wer Schulden hat, ist nicht frei.“ veröffentlicht. Zwei der zusammenfassenden Kernthesen des Finanzministers lauten darin:
- „Regierungen müssen lernen, mit Steuereinnahmen auszukommen und Prioritäten zu setzen. Hierbei hilft die Schuldenbremse. Diese zwingt Regierungen, sich über den staatlichen Aufgabenumfang in einer Sozialen Marktwirtschaft und einen effizienten Umgang mit Steuergeldern Gedanken zu machen.“
- „Ein Aufgeben oder Durchlöchern der Schuldenbremse führt zu einem Aufwuchs der Staatsverschuldung und macht Deutschland unfrei – denn wer Schulden hat, der ist nicht frei."
Diese Einsichten dürfen nicht länger ignoriert werden. Sie müssen als verbindlichen Leitlinien für eine konsequent schuldenfreie Haushaltsaufstellung 2027 dienen.
III. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- einen Haushaltsentwurf 2027 vorzulegen, der sich rein aus Steuereinnahmen und den sonstigen Einnahmen finanziert und somit im kommenden Jahr weder erneut von der Konjunkturkomponente noch wiederholt von der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden muss,
- von jeglichen vermeidbaren Gesetzesinitiativen abzusehen, die den Staatsapparat weiter anwachsen lassen und zusätzliche Aufgaben und Ausgaben für das Land vorsehen,
- die bestehenden Aufgaben und Ausgaben des Landes systematisch auf den Prüfstand zu stellen und dem Parlament auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse einen verbindlichen Konsolidierungsplan und dessen regelmäßige Evaluation vorzulegen sowie
- die Mittel des Infrastruktur-Schuldentopfes des Bundes konsequent und ohne Ausnahmen für echte werthaltige Investitionen einzusetzen, die über das bisherige Investitionsniveau hinausgehen und damit auch zusätzliches Wachstum ermöglichen.