KI-Korrektur zum Standard machen – Lehrkräfte entlasten, Feedback verbessern

I.          Ausgangslage

Im Schulalltag in Nordrhein-Westfalen wachsen die Belastungen von Lehrkräften weiterhin, während Personal knapp bleibt. Insbesondere in weiterführenden Schulen verursachen Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungsphasen erhebliche Korrekturaufwände. Diese Aufwände binden Zeit, die für Unterrichtsvorbereitung, individuelle Förderung, Beratung, Zusammenarbeit im Kollegium und pädagogische Entwicklungsarbeit dringend benötigt wird. Gleichzeitig steigen die Herausforderungen an Schulen: heterogene Lerngruppen, mehr Diagnostik, mehr Förderung, mehr Kommunikation – bei begrenzten Ressourcen. Aus Befragungen von Schulleitungen durch das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass diese sich vor allem Entlastung wünschen, unter anderem auch ganz konkret in Form von Künstlicher Intelligenz (KI).

Künstliche Intelligenz ist in der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern ebenso wie Lehrkräften angekommen und entwickelt sich mit hoher Geschwindigkeit weiter. Damit entsteht eine konkrete Chance: KI kann dort unterstützen, wo Tätigkeiten stark routinisiert sind und sich entlang transparenter Kriterien strukturieren lassen. Das ist insbesondere bei der Auswertung von Klassenarbeiten und Klausuren der Fall. KI kann etwa Antworten vorstrukturieren, Musterfehler markieren, Punkte-Vorschläge machen, Rückmeldungen formulieren und Lernstände zusammenfassen. Auch das ist eine Anregung, die dem Schulministerium aus der schulischen Praxis zum Bürokratieabbau gemacht wurde.

Eine solche Entlastung bei standardisierbaren Korrekturprozessen schafft zugleich Freiräume für jene Aufgaben, die den Kern schulischer Arbeit ausmachen: die pädagogische Beziehung zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern. Gute Bildung lebt von persönlicher Begleitung, individueller Förderung und vertrauensvoller Kommunikation. Wenn Lehrkräfte weniger Zeit mit rein administrativen oder stark schematischen Korrekturprozessen verbringen müssen, können sie mehr Zeit in Beratungsgespräche, Feedbackgespräche, die Unterstützung bei individuellen Lernwegen und die Förderung sozialer Kompetenzen investieren. Gerade angesichts wachsender Heterogenität in den Klassenzimmern ist diese Beziehungsarbeit ein zentraler Faktor für Lernerfolg und Motivation.

Leistungsrückmeldungen sind für schulisches Lernen unverzichtbar. Noten sind als verdichtete Form der Leistungsrückmeldung wichtig: Sie geben Orientierung und Verbindlichkeit. Gleichzeitig wird im Alltag deutlich, dass eine Note allein häufig nicht ausreichend erklärt, was gut gelungen ist und was konkret verbessert werden kann. Ein Gewinn entsteht, wenn Noten durch ausdifferenzierte, auf Kriterien zurückzuführende Rückmeldungen systematisch gestützt werden. Diese umfassen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Individualität. KI-gestützte Auswertung kann dazu beitragen, Rückmeldungen schneller, konsistenter und lernwirksamer zu machen und damit auch die Akzeptanz von Leistungsbewertungen zu stärken.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Korrektur und Auswertung von Prüfungsleistungen kann Lehrkräfte unterstützen, ersetzt jedoch nicht ihre pädagogische Verantwortung. Das Prinzip „Human in the Loop“ muss daher verbindlicher Bestandteil aller entsprechenden Anwendungen sein. Die letztliche Bewertung und Entscheidung über die Note liegt stets bei der Lehrkraft. KI kann Vorschläge unterbreiten, Muster erkennen und strukturierte Rückmeldungen generieren, doch die pädagogische Einordnung, Gewichtung und finale Bewertung erfolgen durch den Menschen. Gleichzeitig muss Transparenz gewährleistet sein: Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte müssen die Möglichkeit haben, KI-gestützte Korrekturvorschläge nachzuvollziehen und zu hinterfragen. Daher sollte vorgesehen werden, dass die Ergebnisse der KI regelmäßig stichprobenartig überprüft werden. Zudem muss für Schülerinnen und Schüler das Recht bestehen, eine zusätzliche menschliche Überprüfung einzufordern, wenn sie Zweifel an einer automatisiert unterstützten Bewertung haben.

Die Korrektur von Klassenarbeiten durch KI kann zudem dazu beitragen, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Leistungsbewertungen zu stärken. Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern Bewertungen als ungerecht empfinden und Noten infrage stellen. KI-gestützte Systeme können Bewertungsmaßstäbe konsequent entlang vorher definierter Kriterien anwenden und so eine besonders konsistente und nachvollziehbare Auswertung unterstützen. Dadurch kann das Vertrauen in Leistungsbewertungen gestärkt werden. Gleichzeitig kann eine solche zusätzliche objektive Referenz dazu beitragen, Konflikte über Bewertungen frühzeitig zu entschärfen und aufwendige Widerspruchs- oder Klageverfahren wegen Notenstreitigkeiten zu vermeiden. Auch für Lehrkräfte entsteht dadurch mehr Rechtssicherheit, weil Bewertungen schneller und stärker dokumentiert, begründet und transparent nachvollziehbar gemacht werden.

Nicht zuletzt können Schülerinnen und Schüler auch deutlich schneller Rückmeldungen zu ihren Leistungen erhalten, anstatt oft lange auf die Rückgabe von Klassenarbeiten warten zu müssen. Schnelles Feedback ermöglicht es ihnen, Fehler zeitnah nachzuvollziehen, Lernlücken zu schließen und den eigenen Lernprozess unmittelbar zu verbessern.

Lehrerinnen und Lehrer sollen durch den Einsatz der Korrektur-KI entlastet werden. Sie müssen deswegen auf ausreichend Fortbildungs- und Unterstützungsangebote beim Umstieg auf die Korrektur-KI als Standard zurückgreifen können, damit die Umstellung selbst nicht zur Belastung wird. Auch bei technischen Fragen und Problemen muss jederzeit auf Hilfe zurückgegriffen werden können. Hierbei muss das Land die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulen begleiten und unterstützen. Rückmeldungen der Lehrkräfte aus der Schulpraxis müssen außerdem systematisch zur Verbesserung des Einsatzes der Korrektur-KI genutzt werden.

Damit der Einsatz in der Breite gelingt, braucht es einen konstruktiven, praxistauglichen Rahmen aus Mindeststandards für Qualität, Datensicherheit und Interoperabilität, der Innovation ermöglicht und gleichzeitig Rechtssicherheit schafft. Datensicherheit bleibt im schulischen Kontext ein zentraler Maßstab; Schulen und Schulträger benötigen klare Leitplanken für datensparsame Verfahren. Interoperabilität ist ebenso wichtig, damit Anwendungen nicht zu Insellösungen werden und Rückmeldungen in schulische Systeme überführt werden können.

Im nächsten Schritt muss die Verzahnung mit einem digitalen, KI-gestützten Lernbegleiter ermöglicht werden: Rückmeldungen aus Klassenarbeiten und Klausuren sollen gebündelt werden, um Lernverläufe über längere Zeiträume hinweg sichtbar zu machen, Stärken und Förderbedarfe nachvollziehbar darzustellen und daraus gezielt nächste Lernschritte abzuleiten. Damit würde der Nutzen von Feedback nicht bei der einzelnen Arbeit enden, sondern in einen kontinuierlichen Lernprozess übergehen. Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch transparente und übersichtliche Informationen über ihre individuellen Lernfortschritte und können ihre Entwicklung besser nachvollziehen.

II.           Beschlussfassung 

Der Landtag stellt fest:

  • Lehrkräfte benötigen spürbare Entlastung von zeitintensiven Korrekturtätigkeiten, um mehr Zeit für Unterricht, individuelle Förderung und pädagogische Arbeit zu gewinnen.
  • KI bietet die Chance, die Auswertung von Klassenarbeiten und Klausuren zu übernehmen und Rückmeldungen qualitativ zu verbessern.
  • Leistungsrückmeldungen sind wichtig und haben auch in Notenform ihre Berechtigung.
  • Der Einsatz KI-gestützter Auswertung muss rechtssicher erfolgen, Datensicherheit gewährleisten, Interoperabilität ermöglichen und die pädagogische Letztverantwortung der Lehrkraft sichern.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • KI-Korrekturen an weiterführenden Schulen zum Regelfall zu machen: Ziel ist es, dass Klassenarbeiten und Klausuren an weiterführenden Schulen grundsätzlich mit KI ausgewertet werden (Erstkorrektur, Feedback, Auswertung), um Lehrkräfte insbesondere in aufwändigen Korrekturfächern spürbar zu entlasten;
  • den Schulen in Nordrhein-Westfalen eine Korrektur-KI zur Verfügung zu stellen und die Lehrkräfte beim Umstieg zu unterstützen.
  • hierfür verbindliche, praxistaugliche Mindeststandards festzulegen, die insbesondere sicherstellen:
    • menschliche Letztentscheidung: KI liefert Vorschläge und Feedback, die abschließende Verantwortung für die Bewertung/Note trifft die Lehrkraft;
    • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: KI-gestützte Rückmeldungen erfolgen kriterien- bzw. rubrikbasiert und müssen begründbar sein;
    • Datensicherheit: datensparsame Verfahren, klare Verantwortlichkeiten und rechtssichere Vorgaben für den Einsatz in Schulen;
    • Interoperabilität: standardisierte Export-/Importmöglichkeiten, damit Rückmeldungen in schulische Systeme überführt und langfristig nutzbar gemacht werden;
       
  • einen Umsetzungsfahrplan vorzulegen (Pilotierung, schrittweise Ausweitung, Regelbetrieb) und Schulen organisatorisch sowie durch Fortbildungsangebote zu unterstützen;
  • perspektivisch die Verzahnung der KI-Auswertung mit einem digitalen, KI-unterstützten Lernbegleiter zu ermöglichen, der Lernverläufe und Rückmeldungen bündelt, individuelle Lernschritte unterstützt und Leistungsrückmeldungen einschließlich Noten transparenter, individueller und nachvollziehbarer macht.