Kluge Kinder: Starke frühkindliche Bildung und die Möglichkeit eines Schulfähigkeitsjahres für einen guten Start in die Grundschule
I. Ausgangslage
Ein guter Start in die Grundschulzeit ist die beste Grundlage für eine erfolgreiche Schullaufbahn. Für einen guten Start brauchen alle Kinder ausreichende Fähigkeiten – vom Zuhören, über Sozialverhalten, motorische Fähigkeiten hin zu Selbstständigkeit – und vor allem müssen sie ausreichend Deutsch sprechen und verstehen können. Diese Startbedingungen müssen für jedes Kind vor Beginn der 1. Klasse sichergestellt werden.
In Nordrhein-Westfalen sind gute Startbedingungen für viele Kinder weiterhin nicht gegeben. Rund ein Drittel der Kinder spricht bei der Einschulung nicht ausreichend Deutsch, um dem Unterricht folgen zu können. Auch die Ergebnisse des DELFIN-4-Tests zeigen insbesondere bei Kindern ohne Kita-Besuch erheblichen Förderbedarf in der Sprachentwicklung.
Nach Angaben des Schulministeriums ist zudem ein wesentlicher Grund dafür, dass viele Kinder mehr als drei Jahre in der Schuleingangsphase verbleiben, eine unzureichend entwickelte Sprachkompetenz. Gleichzeitig ist die Zahl der Zurückstellungen vom Schulbesuch in den vergangenen Jahren stark gestiegen und hat sich nahezu verdoppelt. Immer mehr schulpflichtige Kinder gelten somit als noch nicht schulfähig.
Diese Entwicklung belastet auch das ohnehin angespannte Kita-System zusätzlich, da zurückgestellte Kinder länger Plätze belegen und Gruppen heterogener werden. Zugleich gelangen weiterhin zu viele Kinder in das Schulsystem, ohne ausreichend vorbereitet zu sein. Deshalb braucht es neue Maßnahmen, die Kinder frühzeitig in ihrer Entwicklung unterstützen, ihre Stärken fördern und ihnen ermöglichen, gut vorbereitet und selbstbewusst in die Schule zu starten.
Um dem Problem fehlender Deutschkenntnisse bei der Einschulung zu begegnen, plant die Landesregierung sogenannte ABC-Klassen. Das Vorhaben stößt auf breite Kritik in der Fachwelt und der Elternschaft. Insbesondere die Kommunen kritisieren die unklare Umsetzung sowie offene Finanzfragen. Die Verlagerung der Verantwortung in nachgelagerte Formate und in den schulischen Bereich kritisieren insbesondere die Vertreter der frühkindlichen Bildung. Kita-Kinder zeitweilig aus ihrem Umfeld zu lösen, zu einem anderen Raum zu befördern und dann im schulischen Kontext zu fördern, ist nicht die offensichtliche und auch aus Sicht der Kinder nicht die richtige Lösung für bessere Sprachfähigkeiten in Deutsch vor der Einschulung.
Zahlreiche offene Fragen zur Umsetzung führen nicht zu einer schnellen Verbesserung der Lage und zu einer konsequenten Stärkung der frühkindlichen Sprachbildung. Dafür braucht es verbindliche Sprachstandsfeststellungen für alle Kinder mit vier Jahren, möglichst im Rahmen von Kindertagesstätten oder Familienzentren. Ebenso notwendig ist eine gute Ausstattung der Kitas mit ausreichend qualifizierten Fachkräften. Dazu zählt, die Qualität in den Kitas zu stärken. Der aktuelle Vorschlag der Landesregierung zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes hingegen verschlechtert die Lage in den Kitas.
Klar ist zudem: Auch Eltern sind in der Verantwortung, die ihnen das Grundgesetz zuweist. Der Staat darf Eltern nicht ersetzen. Er muss sie dabei unterstützen, Vorbild und Begleiter zu sein – mit Beratung, Zugängen zu Hilfen und echter Einbindung. Es muss zugleich Konsequenzen geben, wenn sie nicht dabei mitwirken, Kinder auf den Schulstart vorzubereiten,
Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass der Großteil aller Kinder mit Beginn der Schulpflicht in der Lage ist, direkt am Unterricht der ersten Klasse teilnehmen zu können. Hierbei auf die vorhandenen Stärken und Kompetenzen der alltagsintegrierten Sprachförderung zu setzen, stärkt das System der frühkindlichen Bildung und erkennt die Arbeit des Fachpersonals an. Realistisch ist dennoch, zumindest für einen Übergangszeitraum, davon auszugehen, dass weiterhin Kinder ohne ausreichende Schulfähigkeit oder ohne ausreichende Deutschkenntnisse schulpflichtig werden. Für diese schulpflichtigen Kinder muss eine neue Schulvorbereitung in der Grundschule eingeführt werden: das Schulfähigkeitsjahr.
Das Schulfähigkeitsjahr soll an den Grundschulen stattfinden. Es richtet sich an schulpflichtige Kinder, bei denen bei der Sprachstandsfeststellung und schulärztlichen Untersuchung festgestellt wird, dass sie noch nicht ausreichend auf den Besuch der ersten Klasse vorbereitet sind. Diese Kinder werden nicht direkt in die erste Klasse eingeschult, sondern zunächst in eine eigene Lerngruppe im Rahmen des Schulfähigkeitsjahres aufgenommen.
In diesen Lerngruppen werden die Kinder gezielt und systematisch auf den Einstieg in die erste Klasse vorbereitet. Der Schwerpunkt liegt auf dem intensiven Erwerb der deutschen Sprache sowie auf der Entwicklung grundlegender Kompetenzen, die für einen erfolgreichen Schulstart notwendig sind. Dazu gehören insbesondere sprachliche Fähigkeiten, soziales Verhalten, Konzentrationsfähigkeit, Selbstständigkeit sowie grundlegende motorische und kognitive Fähigkeiten.
Der Unterricht im Schulfähigkeitsjahr wird von Grundschullehrkräften in enger Zusammenarbeit mit sozialpädagogischen Fachkräften gestaltet. Die Gruppen sollen deutlich kleiner sein als reguläre Klassen, um eine intensive individuelle Förderung zu ermöglichen. Gleichzeitig bleiben die Kinder in den Schulalltag eingebunden, nehmen an gemeinsamen Aktivitäten der Schule teil und wachsen schrittweise in die Strukturen des Unterrichts hinein.
Das Schulfähigkeitsjahr ist auf maximal ein Jahr angelegt. Sobald Kinder über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und die grundlegenden Voraussetzungen für den Unterricht erfüllen, wechseln sie so früh wie möglich in die erste Klasse. Ziel ist es, dass kein Kind mehr in die Grundschule startet, ohne dem Unterricht folgen zu können.
Damit wird eine klare Struktur geschaffen: Frühzeitige verpflichtende Sprachstandsfeststellung und Förderung in der Kita bilden und bleiben das erste Fundament. Das Schulfähigkeitsjahr stellt sicher, dass auch diejenigen Kinder, die trotz dieser Förderung noch nicht ausreichend vorbereitet sind, gezielt und verbindlich auf den Schulstart vorbereitet werden. Dass sich auch die Kommunen für ein solches Modell aussprechen, ist Beleg für die gute Umsetzbarkeit dieses Vorschlages vor Ort.
Solange die Landesregierung Kita und Schule nicht als zusammenhängende Bildungsbiografie eines Kindes versteht, bleiben ihre Vorhaben unvollständig und wenig wirksam. Die Notwendigkeit zu Handeln und die Chancen, die in einer gezielten Sprachförderung liegen, verstolpert die Landesregierung mit ihrem Projekt ABC-Klasse vollständig. Ein gelingender Übergang in die Grundschule braucht keine isolierten Einzelmaßnahmen, sondern ein abgestimmtes Gesamtsystem und eine Stärkung von Kita und Schule gleichermaßen. Mit dem Schulfähigkeitsjahr soll Bestehendes um eine verbindliche Vorbereitung schulpflichtiger Kinder sinnvoll ergänzt und Sprachförderung sichergestellt werden. Damit steht die Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen auf zwei starken Beinen.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Ziel frühkindlicher Bildung muss sein, dass Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung fit für die Grundschule sind, über notwendige sogenannte Vorläuferfähigkeiten wie kognitive, motorische, soziale und emotionale Kompetenzen verfügen und ausreichend Deutsch verstehen und sprechen.
- Der Sprachstand von Kindern muss flächendecken bereits mit vier Jahren erfasst werden: Verfügt ein Kind nicht über ausreichend Sprachkompetenz in der deutschen Sprache, muss es bis zur Einschulung verbindlich gefördert werden.
- Das von der Landesregierung vorgeschlagene Konzept der sogenannten ABC-Klasse stößt auf breite Kritik, insbesondere der Kommunen und Vertretern der frühkindlichen Bildung und führt in der Praxis zu zahlreichen Problemen.
- Kinder, die zum Zeitpunkt der Einschulung wegen fehlender Vorläuferfähigkeiten nicht schulreif sind oder nicht über ausreichend deutsche Sprachkompetenz verfügen, sollen nicht in die 1. Klasse eingeschult werden. Mit der Einführung eines Schulfähigkeitsjahres sollen sie auf den regulären Unterricht vorbereitet werden.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- die alltagsintegrierte Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung zu stärken, eine verbindliche Sprachstandsfeststellung für alle vierjährigen Kinder umzusetzen und bei mangelnden Deutschkenntnissen eine individuelle Sprachförderung bis zur Einschulung sicherzustellen.
- die Einführung der sogenannten ABC-Klassen nicht weiter zu verfolgen.
- für schulpflichtige Kinder, die trotz vorangegangener Maßnahmen noch nicht über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügen oder nicht schulfähig sind, vor der Aufnahme in die erste Klasse eine verbindliche Schulvorbereitung über bis zu einem Jahr in der Grundschule als neues „Schulfähigkeitsjahr“ einzuführen.