Landesregierung kritisiert Gesundheitssparpaket des Bundes – wie will sie Nachbesserungen erreichen?

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beschlossen. Dieses Sparpaket umfasst eine Reihe von
Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Neben erhöhten Zuzahlungen für die Versicherten sind Begrenzungen der Vergütungsanstiege für Leistungserbringer im Gesundheitswesen, aber auch zusätzliche Belastungen der Wirtschaft mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen.

Aus den Reihen der Landesregierung wurde erhebliche Kritik an dem Sparpaket geäußert. Nach Ansicht von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann gäbe es bei der Reform eine „richtig dicke Unwucht“ bei der Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern. Der Bund gebe dafür zu wenig. „Das ist eine Aufgabe, die muss über Steuergeld finanziert werden“, kritisierte Laumann. Er warnte auch vor Krankenhaus-Pleiten, weil die Reform Einsparungen bei den Kliniken vorsieht. Daran könne man „kein Interesse“ haben. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur kritisierte, dass der Faktor Arbeit weiter belastet statt entlastet wird. Die Pläne des Bundes führten zu steigenden Lohnnebenkosten für Beschäftigte und Unternehmen. „Das bremst Wachstum genau dort, wo wir es stärken müssten“, sagte Ministerin Neubaur.

Bei diesen Äußerungen der Landesminister bleibt allerdings unklar, wie die Landesregierung Nachbesserungen erreichen will. Das Gesetz soll im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sein. Die Stellungnahme des Landes vor der Befassung des Bundeskabinetts scheint auch nicht mehr zu wesentlichen Änderungen geführt zu haben. Insofern ist fraglich, welche Möglichkeiten aus Sicht des Landes noch bestehen, um die Bundesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen zu Korrekturen zu bewegen. Dabei spricht die Kritik der Landesregierung durchaus problematische Punkte des Sparpakets an.

Bei der Finanzierung der Grundsicherungsempfänger ist zwar ein Einstieg vorgesehen. Der maßgebliche Faktor zur Errechnung des entsprechenden Pauschalbetrages soll in jährlichen Schritten erhöht werden. Im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten für Gesundheitsleistungen der Grundsicherungsempfänger bleibt aber weiterhin eine unverhältnismäßige Differenz von rund zwölf Milliarden Euro. Hier wäre eine deutlich höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten nötig. Zudem soll gleichzeitig der allgemeine Bundeszuschuss an die GKV um zwei Milliarden Euro reduziert werden, was den angeblichen Einstieg in die Finanzierung der Grundsicherungsempfänger konterkarieren würde.

Im Krankenhausbereich sollen Tarifsteigerungen, die über die maßgebliche Obergrenze des Anstiegs der Grundlohnrate hinausgehen, künftig nur noch zur Hälfte vergütungserhöhend berücksichtigt werden können. Steigerungen beim individuell verhandelten Pflegebudget der Krankenhäuser sollen ebenfalls grundsätzlich nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Aufgrund dieser Begrenzung der Vergütungen besteht die Gefahr, dass Kliniken nicht mehr kostendeckend wirtschaften können. Damit drohen Insolvenzen bzw. Schließungen von Krankenhäusern, die in der Krankenhausplanung des Landes als notwendig erachtet worden sind.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro im Monat angehoben werden. Dadurch würden Beschäftigte, Unternehmen und öffentliche Haushalte erheblich belastet, Arbeitskosten erhöht sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen weiter geschwächt. Der Gesetzentwurf rechnet selbst mit Mehrausgaben für Arbeitgeber von rund 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde dabei vor allem Arbeitsplätze hochqualifizierter Fachkräfte belasten. Sie würde auch zu Steuerausfällen beim Bund, in den Ländern und in den Kommunen führen, da die höheren Beiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind. Diese Steuerausfälle würden auf bereits angespannte öffentliche Haushalte treffen.

Angesichts der Bedeutung des Gesetzes zur GKV-Beitragssatzstabilisierung für die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen und insbesondere für die Umsetzung der Krankenhausreform des Landes sowie angesichts der offenen Fragen, wie die Landesregierung Nachbesserungen erreichen und zusätzliche Belastungen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft vermeiden will, sollte der Landtag darüber in einer Aktuellen Stunde debattieren.