Mehr Bildung ins Kinderbildungsgesetz – KiBiz-Reform auf Qualität und Chancengerechtigkeit ausrichten
Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes” Drucksache 18/17575 unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 18/18523
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 18/20543
I. Ausgangslage
Frühe Bildung ist der Grundbaustein für ein selbstbestimmtes Leben und der Startpunkt in der Bildungsbiografie eines jeden Menschen. Ein anregendes Umfeld, die Möglichkeit des Auslebens ihrer ureigenen Neugier sowie der Kontakt und Umgang mit Sprache sind wichtige Voraussetzungen für die altersgerechte Entwicklung von Kindern und ein gesundes Aufwachsen.
Um das Aufstiegsversprechen zu verwirklichen, ist die frühe Bildung einer der wichtigsten Hebel. Bildungschancen sind in Deutschland jedoch immer noch zu stark von der sozialen Herkunft und dem Bildungsstand der Eltern abhängig. Die Bildungsschere öffnet sich bereits vor dem Schuleintritt, so der Befund des jüngsten Nationalen Bildungsberichts. Dies zeigt schon der dort aufgeführte Befund zur Bildungsbeteiligung von unter 3-Jährigen an Kindertagesbetreuung bundesweit. Während nur 20 Prozent der Kinder unter 3 Jahren von Eltern mit niedrigem Bildungsniveau eine Kita besuchen, sind es bei Eltern mit einem hohen Bildungsniveau bereits 40 Prozent der Kinder unter 3 Jahren. Kompetenzunterschiede zwischen Kindern von Eltern mit niedrigem und hohem Bildungsniveau entstehen somit schon vor dem Schuleintritt und verfestigen sich während der Schulzeit noch.[1]
Bei Schuleintritt verfügt ein Drittel aller Kinder in Nordrhein-Westfalen nicht über ausreichend Sprachkompetenz, um dem Unterricht zu folgen bzw. sich angemessen zu beteiligen. Mangelhafte und sinkende Mathematikkompetenz sind eine weitere Ausprägung insgesamt sinkender Kompetenzen und wachsender Bildungsungleichheit. Ähnliche Bilder haben bereits die Leistungsstudien der vergangenen Jahre, wie der IQB-Bildungstrend, eindrücklich aufgezeigt.
Die Kindertageseinrichtungen spielen in der frühen Bildung eine gewichtige Rolle. Sie sind die erste Bildungseinrichtung, deren Aufgabe und Selbstverständnis es ist, Kinder ganzheitlich in ihrer Entwicklung zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten in der Gesellschaft zu entwickeln. Diese Entwicklung soll und muss auch zur Schulreife führen.
Für die Familien in Nordrhein-Westfalen und unsere Gesellschaft ist wichtig, dass dieses Bildungsversprechen in den Kitas eingelöst wird. Und es entspricht auch dem Anspruch der gut ausgebildeten Fachkräfte in unseren Kitas, dieses Versprechen einzulösen. Strukturelle Herausforderungen im Kitasystem erschweren jedoch vielerorts die Erfüllung dieses Bildungsversprechens. Sie führen für Eltern zu fehlender Verlässlichkeit im System und für Fachkräfte zu Überlastung, Frustration und dem Gefühl, dem eigenen pädagogischen Anspruch nicht gerecht werden zu können.
Diese fehlende Verlässlichkeit zeigt sich in der Vielzahl kurzfristiger Maßnahmen wie die Reduzierung der Betreuungszeiten, der Platzzahl oder sogar durch die Schließung einzelner Gruppen. Im Jahr 2025 gab es in Nordrhein-Westfalen laut Bericht der Landesregierung 36.144 Einzelmeldungen (Meldungen nach § 47 SGB VIII in Folge von Personalunterdeckungen) wegen Personalunterdeckung in Kitas. Rund 21 Prozent aller Träger haben unbesetzte Stellen als einen Grund für ihre Meldung und die Maßnahmen angegeben.[2]
Für Familien sind solche Schließzeiten, vor allem wenn sie kurzfristig auftreten, nicht nur eine organisatorische Belastung. Sie bedeuten auch Unterbrechungen von Bildungsprozessen, erschweren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und treffen insbesondere Eltern ohne flexible Arbeitszeiten, ohne familiäre Unterstützungsnetzwerke und ohne finanzielle Ausweichmöglichkeiten besonders hart. Wenn Betreuungszeiten wegfallen, vorschulische Aktivitäten wegen Personalmangels ausfallen und dem Kita-Personal schlicht nicht genügend Zeit bleibt, intensiv mit den Kindern zu sprechen und zu lesen, dann leidet auch die Qualität von Bildung und Betreuung. Klugen Kindern wird so die Chance auf sozialen Aufstieg durch Bildung verwehrt.
In diese Gemengelage hinein hat nun die Landesregierung endlich den Gesetzentwurf zu notwendigen Änderungen im Kinderbildungsgesetz vorgelegt. Der Gesetzentwurf benennt zwar die Bedeutung frühkindlicher Bildung für eine erfolgreiche Bildungsbiografie und gesellschaftliche Teilhabe. Er bleibt aber weit hinter dem Anspruch zurück, Bildung, Qualität und Chancengerechtigkeit konsequent in den Mittelpunkt des Kinderbildungsgesetzes zu stellen.
Viele Stellungnahmen der Sachverständigenanhörung im Landtag kritisieren eine Verschiebung des Fokus von der Qualität zur Quantität. Der Gesetzentwurf soll mehr organisatorische Flexibilität bieten, setzt dies jedoch zu Lasten der Qualität und des Personals sowie der finanziellen Planbarkeit von Trägern um. Der Entwurf löst die strukturellen Ursachen der Problemlagen nicht, sondern passt nur punktuell an.
Zugleich verändern sich aktuell die Rahmenbedingungen zur Auslastung der Kitas in Nordrhein-Westfalen. Wenn auch regional und lokal verschieden, so sinken landesweit die Anmeldezahlen aufgrund des Geburtenrückgangs. Aus einem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass für das Kindergartenjahr 2026/27 insgesamt 17.124 Plätze weniger nachgefragt werden.[3]
Sinkende Kinderzahlen können für die finanzielle Belastung des Systems zumindest kurzfristig auch eine Chance sein, den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen wieder stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Sie dürfen aber nicht als Anlass für einen bildungspolitischen Rückzug missverstanden werden. Demografiegewinne müssen Qualitätsgewinne werden: bessere Fachkraft-Kind-Relationen, stärkere Sprachbildung, mehr Inklusion, mehr Leitungszeit, verstärkte Praxisanleitung, bessere Fachberatung, digitale Entlastung und verlässliche Angebote für Familien.
Nordrhein-Westfalen braucht keine KiBiz-Reform, die lediglich den Mangel verwaltet. Nordrhein-Westfalen braucht eine KiBiz-Reform, die die frühe Bildung stärkt, Chancengerechtigkeit verbessert, Elternwahlfreiheit ermöglicht, Fachkräfte entlastet und Trägern Planungssicherheit gibt.
Strukturfinanzierung
Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung muss planbarer, auskömmlicher und qualitätsorientierter werden. Die bisherige Finanzierung über Kindpauschalen bildet die Realität vieler Einrichtungen nicht mehr ausreichend ab. Pauschalen decken vielfach nicht die tatsächlichen Kosten für Personal, Sachmittel, Verwaltung, Mieten, Tarifsteigerungen und zusätzliche pädagogische Anforderungen. Gleichwohl muss das Geld weiterhin dem Kind folgen. Eine Finanzierung völlig unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder würde demografische Veränderungen, Elternwahlverhalten und tatsächliche Bedarfe zu wenig abbilden. Sie könnte Strukturen dauerhaft absichern, auch wenn Plätze nicht mehr nachgefragt werden. Das wäre gegenüber Kindern, Familien, Kommunen und Steuerzahlern nicht überzeugend.
Der richtige Weg liegt daher in einer kindbezogenen Strukturfinanzierung. Sie verbindet realistisch kalkulierte Kindpauschalen mit einer transparenten Struktur- und Stabilitätskomponente, einem Planungskorridor bei sinkenden Kinderzahlen und veränderten Buchungsumfängen sowie einer Sozialindex- und Qualitätskomponente. Eine solche Finanzierung bleibt bedarfsorientiert, schafft aber mehr Planungssicherheit für Träger und mehr Verlässlichkeit für Familien. Sie verhindert, dass sinkende Kinderzahlen oder veränderte Buchungszeiten abrupt zu Einnahmeausfällen führen, obwohl Fixkosten für Leitung, Verwaltung, Gebäude, etc. bestehen bleiben.
Der Sozialindex muss dabei zum zentralen Instrument zielgenauer Ressourcensteuerung werden. Nicht jede Kita braucht dasselbe, aber jede Kita braucht das, was sie für ihre Kinder leisten muss. Einrichtungen in herausfordernden Sozialräumen brauchen zusätzliche Mittel für Sprachförderung, Kita-Sozialarbeit, Familienarbeit, multiprofessionelle Teams, Fachberatung und kleinere Gruppensettings. Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Das ist keine Abkehr von Wahlfreiheit, sondern ihre Voraussetzung: Elternwahlfreiheit darf nicht dazu führen, dass Kitas in schwierigen Sozialräumen weiter unter Druck geraten, während andere Einrichtungen zusätzliche private Ressourcen mobilisieren können.
Flexible Buchungszeiten
Flexible Buchungszeiten können ein Element elterlicher Wahlfreiheit sein. Sie dürfen aber nicht zu einem Sparmodell des Landes auf Kosten der Träger werden. Zusätzliche Buchungsstufen wie 25, 30, 35, 40 und 45 Stunden dürfen nicht einseitig dazu führen, dass Einnahmen sinken, während Personal- und Fixkosten bestehen bleiben. Flexibilität muss auch bedeuten, dass Familien höhere Stundenumfänge, unterschiedliche Verteilungen über die Woche und Betreuungsbedarfe in Randzeiten verlässlich anmelden können. Dafür braucht es digitale Bedarfsplanung, transparente Elternabfragen und eine Finanzierung, die Flexibilität ermöglicht, ohne Qualität zu destabilisieren.
Besonders problematisch ist eine künstliche Trennung von Kern- und Randzeiten, weil diese Trennung faktisch zu einer Abwertung von Randzeiten führt. Der frühkindliche Bildungsauftrag darf nicht in eine wertvolle Kernzeit und eine weniger wertvolle Randzeit zerlegt werden. Der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag gilt während der gesamten Öffnungszeit. Aufsichtspflicht, Kinderschutz, Teilhabe, Beziehungskontinuität, Eingewöhnung, Sprachbildung und Inklusion dürfen nicht vom Zeitpunkt des Kita-Tages abhängen. Stattdessen sollte ein flexiblerer Personaleinsatz über den ganzen Tag verteilt ermöglicht werden. Wenn Beschäftigte verschiedener pädagogischer Professionen und Qualifizierungsniveaus über den Tag miteinander arbeiten, ist dies ein Mehrwert. Die Separierung von Personal auf verschiedene Zeiten des Tages hat weder einen pädagogischen Nutzen, noch bereichert sie das gemeinsame Wirken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kita.
Sprachbildung und -förderung
Sprachbildung muss früh, alltagsintegriert und systematisch erfolgen. Wer erst kurz vor Schuleintritt mit Reparaturmaßnahmen wie den geplanten ABC-Klassen ansetzt, handelt zu spät. Die parallel vorgelegten Entwürfe zum Kinderbildungsgesetz und zu den ABC-Klassen offenbaren, dass die Landesregierung frühe Bildung nicht ganzheitlich von der Kita bis in die Schule denkt, sondern mit unabgestimmten Einzelmaßnahmen an der Bildungsbiografie der Kinder vorbeiregiert. In das Kinderbildungsgesetz müssen weitreichendere Regelungen zur Sprach- und Entwicklungsdokumentation aufgenommen werden; insbesondere bezüglich der Förderung nach einem festgestellten Bedarf. BaSiK und andere Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren müssen verbindlich, qualitätsgesichert und landesweit vergleichbar weiterentwickelt werden. Dazu braucht es eine umfassende Qualifizierung des Personals und Standards für die Qualitätssicherung. Doppelstrukturen zwischen Familien- und Schulressort sind zu vermeiden. Diagnose darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss zusätzliche Förderung überall in Nordrhein-Westfalen standardmäßig auslösen.
Inklusion
Inklusion muss im Rahmen der KiBiz-Reform verbindlicher und struktureller verankert werden. Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung haben Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe. Inklusive Förderung darf deshalb nicht als Sonderaufgabe neben dem Regelsystem verstanden werden, sondern muss Bestandteil guter Kindertagesbetreuung sein. Dabei muss Inklusion an den Bedarfen der Kinder ausgerichtet bleiben. Eltern müssen weiterhin zwischen inklusiver Kita und heilpädagogischer Einrichtung wählen können. Kinder mit komplexen Förderbedarfen brauchen verlässliche Strukturen, spezialisierte Fachlichkeit und Angebote, die zu ihrer Lebenssituation passen. Die bisherige Neuorganisation der Inklusion in Nordrhein-Westfalen verläuft aber zu schleppend. Träger, Einrichtungen und Eltern brauchen klare Vorgaben, verlässliche Finanzierung und einen nachvollziehbaren Fahrplan. Inklusive Kitas benötigen dafür realistische bauliche, personelle und pädagogische Rahmenbedingungen, insbesondere kleinere Gruppen, zusätzliche Fachkräfte, multiprofessionelle Teams, geeignete Räume, Fortbildung und Fachberatung. Zugleich müssen heilpädagogische Einrichtungen erhalten bleiben und ihre besonderen Kompetenzen stärker in eine inklusive Gesamtstruktur einbringen können. Auch die Öffnung für Kinder ohne besonderen Förderbedarf in Mischformen aus heilpädagogischen Gruppen und Regelgruppen kann gelebte Inklusion stärken, wenn die spezialisierte Ausrichtung gewahrt bleibt.
Inklusion braucht eine auskömmliche Finanzierung. Das Verhältnis zwischen KiBiz, SGB VIII, SGB IX und Eingliederungshilfe muss praxistauglich geklärt werden. Erhöhte Kindpauschalen müssen tatsächlich für zusätzliche Personal- und Sachkosten, kleinere Gruppen, Fachberatung, multiprofessionelle Teams und räumliche Anpassungen nutzbar sein. Die KiBiz-Reform der Landesregierung bleibt hier hinter ihrem Anspruch zurück.
Ausbildung und Qualifizierung
Für Qualität braucht es Fachkräfte. Dass die praxisintegrierte Ausbildung, die Praxisanleitung und multiprofessionelle Teams gefördert werden, ist grundsätzlich richtig. Die Förderung muss aber qualitativ abgesichert und auskömmlich finanziert werden. Praxisanleitung darf nicht nebenbei erfolgen. Ergänzungskräfte brauchen echte berufsbegleitende Qualifizierungswege. Kita-Leitungen brauchen Entlastung, Leitungszeit und digitale Unterstützung. Eine Personalverordnung darf nicht parlamentarische Grundentscheidungen über Mindeststandards, Qualifikation und Qualität ersetzen.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist die zweite Säule der Kindertagesbetreuung und muss gleichwertig gestärkt werden. Sie ist besonders für Kinder unter drei Jahren, kleine Gruppen, flexible Betreuungsarrangements und wohnortnahe Angebote unverzichtbar. Der Landeszuschuss zur Kindertagespflege muss überprüft und weiterentwickelt werden. Vertretungssysteme, Fachberatung, Qualifizierung und die Einbeziehung in Bedarfsplanung und digitale Portale müssen verbindlicher ausgestaltet werden.
Datenerhebung
Datenerhebung ist wichtig für die Steuerung von Ressourcen, zur Qualitätssicherung und
-kontrolle. Sie ist aber nur sinnvoll, wenn sie digital, standardisiert, datensparsam und steuerungsrelevant erfolgt. Jede Information darf nur einmal erhoben werden und muss im System an verschiedenen Stellen abrufbar sein.
Sozialstrukturdaten für die Einspeisung in den Kita-Sozialindex müssen anonymisiert oder pseudonymisiert nutzbar gemacht werden, damit Ressourcen nicht nach Vermutung, sondern nach tatsächlichem Bedarf verteilt werden. Das dient nicht der Kontrolle einzelner Familien, sondern darf ausschließlich zur wissenschaftlich fundierten Ressourcensteuerung auf Einrichtungs- und Sozialraumebene eingesetzt werden.
Bessere Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen
Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule muss endlich flächendeckend verbindlicher und besser organisiert werden. Notwendig sind klare Kooperationsstrukturen, feste Zuständigkeiten und regelmäßige Austauschformate zwischen Kitas, Grundschulen, Trägern und Jugendämtern. Die in der Kita erworbenen Kompetenzen der Kinder müssen in der Grundschule aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Dafür braucht es abgestimmte Übergangskonzepte und gemeinsame Fortbildungen. Ein digitales Bildungsdokumentationssystem soll den Übergang zusätzlich erleichtern. Relevante pädagogische Informationen sollen in diesem Rahmen datenschutzkonform, einheitlich und praxistauglich zwischen Kita und Schule weitergegeben werden.
II. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- Demografiegewinne durch sinkende Kinderzahlen transparent auszuweisen und vollständig im System der frühkindlichen Bildung zu belassen, um bessere Fachkraft-Kind-Relationen, kleinere Gruppen, mehr Leitungszeit, Sprachförderung, Inklusion, Fachberatung und Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu finanzieren;
- eine Fachkräfteoffensive für Qualität in der frühkindlichen Bildung vorzulegen, die Ausbildung, praxisintegrierte Ausbildung, berufsbegleitende Qualifizierung, Praxisanleitung, Fachberatung, Leitungsentlastung und multiprofessionelle Teams stärkt und sicherstellt, dass zusätzliche Flexibilität nicht zu einer Absenkung fachlicher Standards führt;
- eine Sprachoffensive für die frühkindliche Bildung aufzulegen, die Sprachbildung ab Kita-Beginn verbindlich stärkt, alltagsintegrierte Sprachförderung ressourcenunterlegt ausbaut, den Übergang von der Kita in die Grundschule verbessert und Diagnose, Förderung sowie zusätzliche Unterstützung konsequent und verbindlich miteinander verknüpft;
- BaSiK flächendeckend, verbindlich und qualitätsgesichert in Nordrhein-Westfalen einzusetzen und so weiterzuentwickeln, dass Beobachtung, Dokumentation und Förderung der Sprachentwicklung landesweit verbindlich, vergleichbar, praxistauglich, digital unterstützt und förderwirksam erfolgen;
- die Finanzierung der Kindertagesbetreuung zu einer kindbezogenen Strukturfinanzierung weiterzuentwickeln, die realistisch kalkulierte Kindpauschalen, eine transparente Struktur- und Stabilitätskomponente, eine Sozialindexkomponente, eine Qualitätskomponente und einen Planungskorridor bei sinkenden Kinderzahlen oder veränderten Buchungsumfängen umfasst;
- die digitale Ausstattung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen durch ein landesweites Programm für Endgeräte, digitale Fachverfahren, digitale Dokumentation, digitale Elternkommunikation, digitale Bedarfsplanung und bürokratiearme Verwaltungsprozesse verbindlich zu verbessern;
- die Trägeranteile stufenweise zurückzuführen und hierfür einen verbindlichen Stufenplan vorzulegen, der Trägervielfalt, Elternwahlfreiheit und finanzielle Stabilität der Einrichtungen sichert, ohne Qualitätsziele, Elternbeiträge oder Investitionen in Personal, Sprache, Inklusion und Digitalisierung zu gefährden.
Henning Höne
Marcel Hafke
Yvonne Gebauer
und Fraktion
[1] Nationaler Bildungsbericht 2026: https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2026/pdf-dateien-2026/bildung_in_deutschland_2026_kompakt_web.pdf (Abruf 16.06.2026).
[2] Landtag NRW: Schriftlicher Bericht der Landesregierung: „Vor verschlossenen Türen – Entwicklung der Kita-Schließungen seit 2022“. Vorlage 18/1558. Online verfügbar unter: https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5058.pdf (Abruf 22.06.2026).
[3] Landtag NRW: Schriftlicher Bericht der Landesregierung: „Mehr Gelder im System – woher kommt das bewilligte Geld aus der Formulierungshilfe der Landesregierung?“ Vorlage 18/5066. Online verfügbar unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5066.pdf (Abruf 23.06.2026).