Mehr Freiheit im Sattel – Reitabgabe abschaffen
I. Ausgangslage
Nordrhein-Westfalen gehört zu den pferdereichsten Bundesländern Deutschlands und verfügt über eine vielfältige Reitkultur, die vom Breiten- und Freizeitsport über den Tourismus bis hin zu züchterischen, sportlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten reicht. Reiten, Fahren und Wandern mit Pferden sind dabei nicht nur sportliche Betätigungen, sondern auch ein wichtiger Bestandteil naturnaher Erholung und leisten einen Beitrag zur Lebensqualität, insbesondere im ländlichen Raum.
Der Pferdesport ist zugleich ein relevanter Wirtschaftsfaktor. Insbesondere der Freizeit- und Wanderreittourismus ist regelmäßig mit Übernachtungen, gastronomischen Angeboten sowie weiteren Dienstleistungen verbunden und entfaltet dadurch positive Effekte für regionale Wertschöpfungsketten.
Gleichzeitig unterliegt das Reiten in Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich besonderen rechtlichen und finanziellen Belastungen. Mit der Reitabgabe und der damit verbundenen Kennzeichnungs- und Plakettenpflicht besteht in Nordrhein-Westfalen weiterhin eine Sonderregelung, die in den meisten anderen Bundesländern bereits abgeschafft wurde. Neben Nordrhein-Westfalen gilt eine vergleichbare Regelung nur noch in Berlin. In allen übrigen Ländern wurde die Reitabgabe insbesondere wegen des hohen Verwaltungsaufwands, der geringen Einnahmen und der mangelnden Akzeptanz bei den Betroffenen aufgegeben.
Die Erhebung der Reitabgabe ist mit erheblicher Bürokratie verbunden. Zuständigkeiten für Ausgabe, Kontrolle und Verwendung der Mittel sind komplex ausgestaltet und für Reiterinnen und Reiter häufig nicht nachvollziehbar. Zugleich wird die Plakettenpflicht in der Praxis nur selten kontrolliert. Eine gleichmäßige Durchsetzung der Abgabenpflicht findet daher kaum statt. In der Folge entrichtet nur ein Teil der Reiterinnen und Reiter die Abgabe tatsächlich, während Verstöße nur selten festgestellt werden. Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat bereits im Jahr 2019 festgestellt, dass der Verwaltungsaufwand der Reitabgabe in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem Nutzen steht und die Kontrolldichte nicht ausreicht, um eine gleichmäßige Erhebung sicherzustellen.
Diese Vollzugsdefizite führen zu einer systematischen Ungleichbehandlung zulasten derjenigen, die sich gesetzestreu verhalten. Gleichzeitig wird die Akzeptanz staatlicher Regelungen insgesamt geschwächt, wenn Abgabenpflichten nur unvollständig durchgesetzt werden. Hinzu kommt, dass Reiterinnen und Reiter die einzige Nutzergruppe in Wald und freier Landschaft sind, die für die Nutzung von Wegen ein gesondertes Entgelt entrichten müssen. Andere Formen der naturnahen Erholung wie Wandern, Radfahren oder Mountainbiking unterliegen keiner vergleichbaren Abgabenpflicht, obwohl auch sie zu Nutzungskonflikten und infrastrukturellem Verschleiß beitragen können. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist zunehmend schwer vermittelbar.
Die Forterhebung der Reitabgabe steht zudem im Widerspruch zu den Veränderungen des Reitrechts in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren. Durch Anpassungen im Landesnaturschutzrecht ist das Reiten heute grundsätzlich auf Fahrwegen erlaubt. Dadurch verteilt sich das Reitaufkommen auf ein deutlich größeres Wegenetz.
Reiterinnen und Reiter nutzen damit heute überwiegend das bestehende Wegenetz gemeinsam mit anderen Nutzergruppen. Der Bedarf an gesondert ausgewiesenen Reitwegen hat sich dadurch insgesamt verringert. Eine spezielle Abgabe für eine einzelne Form der Wegenutzung wird damit zunehmend schwer begründbar.
Zugleich zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern sowie aus den Nachbarstaaten, insbesondere den Niederlanden und Belgien, dass ein Verzicht auf Reitabgaben nicht zu erhöhten Nutzungskonflikten oder zusätzlichen Belastungen von Natur und Landschaft führt. Dort existieren keine vergleichbaren Abgaben- oder Kennzeichnungspflichten. Stattdessen wird auf eine gemeinsame Nutzung von Wegen, auf Kooperationen zwischen Kommunen, Grundeigentümern und Nutzungsgruppen sowie auf tourismusbezogene Förderinstrumente gesetzt.
Auch auf institutioneller Ebene wird die bestehende Regelung zunehmend kritisch bewertet. Die von der Landesregierung eingesetzte Transparenzkommission hat sich ausführlich mit Reitkennzeichen und Reitabgabe befasst und deren Abschaffung ausdrücklich empfohlen
Vor dem Hintergrund der anstehenden Evaluation des Landesnaturschutzgesetzes gemäß § 84 Naturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, in deren Rahmen auch die Reitregelungen überprüft werden sollen, bietet sich die Gelegenheit, diese Empfehlung aufzugreifen und die bestehende Sonderregelung grundlegend zu reformieren.
Nicht zuletzt wirkt die Reitabgabe hemmend auf den Reittourismus. Gerade für Reiterinnen und Reiter aus anderen Bundesländern sowie aus dem benachbarten Ausland stellt die Plakettenpflicht eine zusätzliche bürokratische Hürde dar. Spontane Ausritte, mehrtägige Touren und grenzüberschreitende Angebote werden erschwert oder unterbleiben ganz. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Europa und Internationales des Landtags Nordrhein-Westfalen wurde die Reitabgabe von mehreren Sachverständigen ausdrücklich als Wettbewerbsnachteil für den Reittourismus in Nordrhein-Westfalen benannt.
Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die Reitabgabe in Nordrhein-Westfalen weder ordnungspolitisch noch ökonomisch überzeugend begründet werden kann. Sie bindet Verwaltungskapazitäten, erzeugt Akzeptanzprobleme, führt zu Ungleichbehandlung und steht einer zeitgemäßen Förderung des Reitsports sowie des naturnahen Tourismus im Weg. Die Frage nach ihrer Abschaffung berührt damit nicht nur Einzelinteressen, sondern grundlegende Aspekte von Bürokratieabbau, Gleichbehandlung und moderner Sport- und Tourismuspolitik in Nordrhein-Westfalen.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,
- dass Nordrhein-Westfalen zusammen mit Berlin das letzte Bundesland ist, in dem eine Reitabgabe und eine Kennzeichnungspflicht für Reitpferde besteht;
- dass die von der Landesregierung eingesetzte Transparenzkommission die Abschaffung von Reitkennzeichen und Reitabgabe ausdrücklich empfohlen hat und damit den bestehenden Reformbedarf bestätigt;
- dass der mit der Reitabgabe verbundene Verwaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Einnahmen steht;
- dass die Reitabgabe nur unzureichend kontrolliert wird und zu einer Benachteiligung gesetzestreuer Reiterinnen und Reiter führt;
- dass Reiterinnen und Reiter im Vergleich zu anderen Naturnutzergruppen ohne sachliche Rechtfertigung finanziell belastet werden;
- dass die Liberalisierung des Reitrechts den Bedarf an gesondert finanzierten Reitwegen erheblich reduziert hat;
- dass die Reitabgabe den Reittourismus, insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext, behindert und Nordrhein-Westfalen im Wettbewerb benachteiligt.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes vorzulegen, der die ersatzlose Abschaffung der Reitabgabe sowie der damit verbundenen Kennzeichnungs- und Plakettenpflicht vorsieht;
- im Dialog mit Verbänden, Kommunen und Naturschutzbehörden praxistaugliche und unbürokratische Lösungen für eine konfliktarme Nutzung von Wegen zu entwickeln.