Milliarden aus Cum-Ex und Cum-Cum Geschäften sichern statt verjähren lassen - Finanzkriminalität mit wirksamen Strukturen bekämpfen
I. Ausgangslage
Mehr Staatsanwälte für die Abteilung H bei der Staatsanwaltschaft Köln
Deutschland weist seit Jahren noch Defizite bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität auf. Innerhalb Europas gilt Deutschland als Paradies für Finanzkriminalität, insbesondere Geldwäsche ist hier sehr verbreitet. Laut Schätzungen werden hierzulande jährlich 100 Milliarden Euro aus kriminellen Geschäften, zum Beispiel dem Drogenhandel, in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Das deutsche Steuersystem wird zudem durch „Umsatzsteuer-Karusselle“, Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle geschädigt. Die Financial Action Task Force (FATF), das wichtigste internationales Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, bescheinigt Deutschland regelmäßig Defizite bei der Kontrolle.
Wenngleich die Landesregierung mit der Errichtung des Landesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität einen wichtigen Schritt gegangen ist, ist jedoch deutlich zu erkennen, dass diese Maßnahme alleine nicht ausreicht. Es braucht entschlossenes und schnelles Handeln, um das durch kriminelle Handlungen verlorene Geld zurückzuerhalten. Denn der Kampf gegen die Finanzkriminalität ist auch ein Wettlauf gegen die Zeit, es droht die Verjährung.
Der Leiter der Abteilung H der Staatsanwaltschaft Köln hat in der 73. Sitzung des Rechtsausschusses am 11. März 2026 ausführlich die Schwierigkeiten der Ermittlungen beschrieben. Er führte aus, dass es 2025 zwar gelungen sei, Verjährungsunterbrechungen herbeizuführen. Trotzdem ist eine schnellere Bearbeitung zwingend notwendig, um nicht nur der drohenden Verjährung entgegenzuwirken, sondern auch um Verfahren beschleunigt zum Abschluss zu bringen und Gelder in die Staatskasse zurückzuholen.
Die Abteilung H der Staatsanwaltschaft Köln untersteht dem Justizminister. Diese ermittelt in den Cum-Ex- und den damit zusammenhängenden Cum-Cum-Verfahren. Angesichts der Zahl, Komplexität und Bedeutung der Verfahren sind hier zu wenig Staatsanwälte beschäftigt. Zwar ist die Zahl der Stellen für Dezernenten in den vergangenen Jahren gestiegen, jedoch waren im Juni 2022 von 33 Stellen zehn Stellen nicht besetzt und im Dezember 2023 von 38 Stellen zwölf Stellen nicht besetzt.Hinzu kommt, dass die Abteilung H als eine von acht Hauptabteilungen der Staatsanwaltschaft Köln neben den Cum-Ex-Verfahren auch weitere Bereiche bearbeiten musste. Damit konnten sie sich nur eingeschränkt mit den rund 1300 Tatverdächtigen in 120 Cum-Ex-Verfahren befassen. Eine Betrauung von mehr Staatsanwälten mit der Bearbeitung der Cum-Ex-Fälle lehnt der Minister der Justiz Dr. Limbach bis heute ab. Dazu äußerte er sich im März 2026 im Rechtsausschuss dahingehend, die Forderung nach mehr Personal zu verstehen, auch er wünsche sich mehr Staatsanwälte, diese müssten aber zunächst aufwändig eingearbeitet werden.
Tatsächlich vermag diese Begründung nicht zu überzeugen: Würde die Einarbeitung ein Hindernis für eine Einstellung sein, würde in der gesamten Berufswelt Stillstand herrschen. Die Einarbeitung neuer Kolleginnen oder Kollegen kann zwar eine kurze Verzögerung verursachen, wird aber durch den langfristigen Vorteil der schnelleren Bearbeitung der Verfahren durch mehr Staatsanwälte aufgewogen.
Und die Unterstützung wäre dringend geboten: Es geht um nicht weniger als Milliarden Euro an Steuergeldern, die durch Straftaten rechtswidrig erlangt wurden. Justizminister Limbach betonte zwar, Cum-Ex müsse in der Fläche aufgearbeitet werden, das rechtswidrig ergaunerte Vermögen müsse zurückgeholt werden - das sei Geld, das fehle, um Kitas zu bauen und Schulen und Gerichtsgebäude zu sanieren. Der Justizminister sollte daher seinen Wunsch nach mehr Staatsanwälten dringend realisieren und den Beschuldigten damit signalisieren, dass sie sich nicht sicher fühlen können. Zusätzliche Staatsanwälte sind nicht nur eine Frage der Kapazität, sondern auch der Spezialisierung. Gerade komplexe Cum-Ex- und Cum-Cum-Verfahren profitieren von eingearbeiteten, dauerhaft zuständigen Dezernenten. Ein Rechtsstaat, der aufgrund von Personalmangel damit beschäftigt ist Verjährungsunterbrechungen herbeizuführen, statt Anklagen zu erheben, macht den Beschuldigten keine Sorgen.
Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen
Daneben ist zu hinterfragen, ob das derzeitige System der Strafverfolgung im Bereich der Finanz- und Wirtschaftskriminalität überhaupt zum Erfolg führt oder ob dieses Ziel besser durch eine bundesweite Zentralstelle umgesetzt werden kann. Bundesfinanzminister a.D. Christian Lindner hatte die Einrichtung einer neuen Behörde gegen Finanzkriminalität geplant und Ende August 2022 angekündigt, das „Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (BBF) als Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu schaffen. Das BBF sollte aus drei Säulen bestehen, ein Ermittlungszentrum gegen Geldwäsche, die Financial Intelligence Unit (FIU) und eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung. Der Hauptgrund für die Gründung des BBF war die Deutschlandprüfung 2020/2021 der Financial Action Task Force. Die behördliche Aufbauphase des BBF sollte 2024 beginnen und 2026 vollständige Funktion erlangen. Durch das Aus der Ampel wurde dies nicht weiter umgesetzt.
Seit März 2026 verfolgt Bundesfinanzminister Klingbeil einen anderen Weg und möchte den Zoll stärken. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will die Zollverwaltung besser für die Bekämpfung von Geldwäsche rüsten. Dafür sind massive Ausweitungen ihrer Befugnisse geplant.
Mit dem sog. „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“ plant das BMF, die Zollverwaltung künftig besser für die Bekämpfung von internationaler Geldwäsche und organisierter Kriminalität – vor allem krimineller Finanzströme – zu rüsten. Damit soll die Kriminalitätsbekämpfung auf Bundesebene neu strukturiert und systematisch am Prinzip "follow the money" (folge dem Geld) ausgerichtet werden. In "bedeutsamen" Fällen der Geldwäsche mit Auslandsbezug, einschließlich der ihr zugrunde liegenden rechtswidrigen Taten, sollen laut Gesetzentwurf die Zollbehörden künftig polizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahrnehmen.
Der Entwurf sorgt jedoch bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) für heftige Kritik: Der DAV spricht von einer „Verpolizeilichung der Zollbehörden“. "Bedeutsam" sollen diese Fälle immer dann sein, wenn die Geldwäsche "komplex ausgestaltet" sei, also aufwendige Firmengeflechte und Unternehmenskonstruktionen bzw. besondere Finanzinstrumente genutzt und legale und illegale Geldströme vermischt würden. Die BRAK stellt neben zahlreichen Bedenken auch den Sinn des Reformvorhabens zum jetzigen Zeitpunkt infrage. Klingbeils Gesetz soll überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, doch schon ab dem 10. Juli 2027 gelte das EU-Geldwäschepaket, zu dem noch ein Umsetzungsgesetz zum GwG folgen soll. Dann würden erneut Änderungen erforderlich werden. Zudem seien viele durch die Europäische Kommission noch zu bestimmende Rechtsakte nach der Geldwäscheverordnung (EU) 1624/2024 und der Geldwäscherichtlinie (EU) 1640/2024 aktuell noch bei der Anti Money Laundering Authority (AMLA) in Arbeit.
Wenig Zuspruch findet der Gesetzesvorschlag des BMF schließlich auch bei der Polizei. "Mehr und andere Befugnisse fangen für sich allein sicher keine Verbrecher. Dafür braucht es gut aufgestellte, polizeilich geprägte Behörden. Das ist der Zoll heute nicht. Und das neue Gesetz ändert das nicht", erklärte etwa die Gewerkschaft der Polizei GdP vor wenigen Tagen.
Auch die Bürgerbewegung Finanzwende nahm Stellung. Es spreche viel für eine Wiederaufnahme der Initiative einer Zentralstelle, denn die Finanz- und Wirtschaftskriminalität mache an Landesgrenzen nicht Halt. Gerade die internationalen Verflechtungen und der Dschungel aus Finanzströmen erschweren eine erfolgreiche Strafverfolgung bei den Staatsanwaltschaften in den jeweiligen Bundesländern enorm. Gerade bei bedeutsamen Fällen der international organisierten Kriminalität mit besonderer Komplexität können Ermittler auf Bundesebene weitaus schlagkräftiger ermitteln, da sie nicht an örtliche Zuständigkeiten gebunden seien. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass eine operativ tätige Stelle mit speziell geschulten Ermittlern auf Bundesebene zu langfristigen Erfolgen bei der Bekämpfung schwerer, international organisierter Kriminalität führe.
Um die Fälle gravierender Finanzkriminalität wirksam zu bekämpfen, ist eine operative, interdisziplinäre Stelle auf Bundesebene, die sich aus Zoll, Polizei und Steuerfahndung zusammensetzt, notwendig. Allein eine derartige Ermittlungseinheit wird in der Lage sein, Expertise und operative Erfahrung zu bündeln und komplexen, internationalen Strukturen von professionell handelnden Tätergruppen das Handwerk zu legen. Daneben würde eine solche Stelle eine echte Signalwirkung für die Beschuldigten und auch für derzeitig und künftig operierende Kriminelle haben. Daher fordern wir die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine interdisziplinäre Stelle zur wirksamen Bekämpfung von Finanzkriminalität einzusetzen. Ansonsten bleibt es bei der Erwirkung von Verjährungsmaßnahmen durch die Hauptabteilung H bei der Staatsanwaltschaft Köln. Von einer Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität kann dann aber nicht die Rede sein.
II. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- 30 zusätzliche Staatsanwälte zur Bearbeitung der Straftaten in der Abteilung H bei der Staatsanwaltschaft Köln einzusetzen.
- eine Bundesratsinitiative zu starten, um ein schlagkräftiges Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität zu schaffen.