Mittel für Kita-Qualität nicht zweckentfremden und in ABC-Klassen versenken
I. Ausgangslage
Die schwarz-grüne Landesregierung muss offenlegen, ob sie Bundesmittel zur Verbesserung der Kita-Qualität zur Finanzierung der künftigen ABC-Klassen einplant. Im Raum steht der schwerwiegende Verdacht, dass dringend benötigte Mittel für die frühkindliche Bildung nicht bei den Kitas ankommen, sondern zur haushaltspolitischen Absicherung eines schulischen Symbolprojekts genutzt werden sollen. Das wäre kein Beitrag zu besserer Bildung, sondern ein Verschiebetrick zulasten von Kindern, Eltern, Fachkräften und den Einrichtungen.
Das geplante Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) des Bundes soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern. Genau dort werden die Mittel gebraucht: in den Kitas, in der Kindertagespflege, bei der Sprachförderung, bei der Fachkräftegewinnung, bei der Qualifizierung, bei PlusKITAs, Sprach-Kitas, Kita-Helfern und bei der Unterstützung von Einrichtungen in herausfordernden Sozialräumen.
Wer diese Mittel stattdessen für ABC-Klassen nutzen will, würde dem Kita-System Geld, Vertrauen und Zukunft entziehen. Bundesbildungsministerin Karin Prien hat in einem Interview deutlich gemacht, dass der Bund weitere Milliarden für die Kindertagesbetreuung nur noch über verbindliche Qualitätsstandards rechtfertigen könne. Sie erklärte, die Zeit, in der der Bund unkonditioniert Geld gebe, um Ländermaßnahmen zu finanzieren, sei vorbei. Gleichzeitig erwähnte sie interessanterweise aber ausdrücklich, Nordrhein-Westfalen könne sein Modell der ABC-Klassen in die Debatte einbringen. Dies legt den Verdacht nahe, dass auf Bundes- und Landesebene längst darüber gesprochen wird, wie ein schulisches Landesprojekt unter dem Etikett der Kita-Qualitätsentwicklung mitfinanziert werden könnte.
Diesen Verdacht haben Ministerin Feller und Ministerin Schäffer bislang nicht ausgeräumt. Sie hätten längst klarstellen können und müssen: Kein Euro aus dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes darf in künftige ABC-Klassen des Landes fließen. Diese Klarstellung fehlt. Das Schweigen der Landesregierung schafft Verunsicherung bei Trägern, Fachkräften, Eltern und Kommunen. Wer Transparenz verweigert, nährt den Verdacht, dass hinter verschlossenen Türen haushaltspolitische Tatsachen bereits vorbereitet werden. Zudem wird immer deutlicher, dass die NRW-Ministerinnen für Schule und Kita bildungspolitisch nicht an einem Strang ziehen. Während Schulministerin Feller die Einführung von ABC-Klassen mit dem Verweis auf die Schulpflicht rechtfertigt und damit den Kita-Trägern ein entschlossenes Handeln für mehr Qualität abspricht, bringt Kita-Ministerin Schäffer jüngst ein verpflichtendes letztes Kita-Jahr in die Debatte ein. So kann Bildungspolitik aus einem Guss nicht gelingen.
Die FDP-Landtagsfraktion stellt klar: Bundesmittel für Kita-Qualität dürfen nicht zur Verschiebemasse der Landesregierung werden. Sie dürfen nicht dazu dienen, ein zweifelhaftes, teures und wissenschaftlich höchst umstrittenes ABC-Klassen-Modell zu finanzieren oder den Landeshaushalt an anderer Stelle zu entlasten. Sollte es so kommen, wäre dies ein bildungspolitischer Etikettenschwindel.
Die ABC-Klassen sind kein Ersatz für starke Kitas. Sie senden vielmehr ein fatales Signal an die frühkindliche Bildung: Die Landesregierung spricht damit den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas die Kompetenz ab und übergibt die Aufgabe der Sprachförderung den Schulen – entgegen aller Bildungsexpertise. Dieses Misstrauen gegenüber den Kitas ist falsch und schädlich. Seit Jahren wird zu Recht betont, dass Kindertageseinrichtungen die ersten Bildungseinrichtungen unserer Kinder sind. Wer nun bei der Sprachförderung ein schulisches Parallelsystem aufbaut, will diese Entwicklung rückgängig machen.
Das geplante Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes ist eine Chance für bessere frühkindliche Bildung und wichtige Unterstützung für die wertvolle Arbeit des Kita-Personals. Schwarz-Grün droht daraus jedoch ein Finanzierungsinstrument für künftige ABC-Klassen zu machen. Das muss zum Wohle unserer Kinder dringend verhindert werden. Die Landesregierung muss nun eventuelle Absprachen offenlegen und garantieren, dass Bundesmittel für Kita-Qualität vollständig in den Einrichtungen und in der Kindertagespflege ankommen.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Das geplante Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes muss die Qualität in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege stärken.
- Bundesweite Qualitätsstandards im Rahmen des neuen Qualitätsentwicklungsgesetzes, flächendeckende Sprach- und Entwicklungsdiagnostik sowie verbindliche Förderanschlüsse sind richtig und notwendig. Nordrhein-Westfalen darf verbindliche Qualitätsstandards nicht ausbremsen, sondern muss sich konstruktiv an ihrer Ausgestaltung beteiligen.
- Frühkindliche Sprachbildung gehört in die Kita und muss alltagsintegriert erfolgen.
- Die ABC-Klassen sind kein Ersatz für starke Kitas, sondern werden ein teures schulisches Parallelsystem.
- Es besteht erheblicher politischer Klärungsbedarf, ob und in welchem Umfang die Landesregierung plant, Mittel aus dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes zur Finanzierung der künftigen ABC-Klassen einzusetzen.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- unverzüglich und unmissverständlich auszuschließen, dass Mittel aus dem geplanten Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes zur Finanzierung, oder mittelbaren Haushaltsentlastung bei den künftigen ABC-Klassen verwendet werden;
- dem Landtag offenzulegen, ob es Gespräche, Verabredungen, Vorabstimmungen zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bundesregierung zur Einbeziehung der ABC-Klassen in das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes gegeben hat;
- sich auf Bundesebene für ein zügiges Nachfolgegesetz zum Kita-Qualitätsgesetz sowie für verbindliche, wissenschaftlich fundierte und praxistaugliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung einzusetzen;