Neue Schuldenorgie für alte Subventionspolitik? – Die Landesregierung steht in der Pflicht, den Habeckschen Irrweg nicht mitzugehen und selbst die Schuldenbremse einzuhalten
I. Ausgangslage
Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck will die strukturellen Probleme der deutschen Wirtschaft über den Weg eines neuen Schuldenschirms lösen. In der Plenardebatte im Bundestag vom 1. Februar 2024 skizzierte er seine Idee, einen neuen Schuldentopf einzurichten, um daraus Steuergutschriften und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für etliche Unternehmen zu finanzieren. Die Ampel-Koalition habe sich auf die Einhaltung der Schuldenbremse geeinigt, deshalb sei ein weiteres sog. „Sondervermögen“ laut Habeck ein möglicher Ausweg zur Steigerung des Wirtschaftswachstums. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte laut Artikel der Welt am Sonntag vom 2. Februar 2024: „Diese Idee war in jeder Hinsicht überraschend. “Habecks Vorschlag sei nicht abgestimmt gewesen.
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk zeigte sich am 9. Februar 2024 in einem Interview mit der FAZ verwundert über Habecks Ausführungen: „Die Versuchung, sich über Sondervermögen Spielräume zu verschaffen, scheint unbegrenzt zu sein.“ Dr. Optendrenk sprach sich für die Schuldenbremse aus und betonte die Wichtigkeit solider staatlicher Finanzen für eine generationengerechte Politik: „Ich glaube nicht, dass wir alle unsere Probleme mit mehr Geld lösen können. (…) Und ganz grundsätzlich: Nicht nur in der Klimapolitik ist mit Blick auf unsere Kinder und Enkel Nachhaltigkeit wichtig, sondern auch in der Finanzpolitik.“
Nur einen Tag zuvor, am 8. Februar 2024, äußerte sich Dr. Optendrenks Kabinettskollegin Mona Neubaur gegenüber Table Media hingegen äußerst unterstützend zu Habecks Ideen. „Das von Robert Habeck vorgeschlagene Sondervermögen wäre ein mächtiges und sehr zielführendes Werkzeug, um eine Investitionsoffensive zu zünden“, so die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin. Sie betonte, dass den Großteil der Investitionen weiterhin private Unternehmen aus eigenem Antrieb tätigen würden. „Aber natürlich hat der Staat eine Verantwortung, diese Investitionen durch kluge Anreize der öffentlichen Hand mit anzustoßen“, so Neubaur.
Am 5. März 2024 kritisiere Neubaur im Handelsblatt erneut die Schuldenbremse. Der Staat müsse für Zwecke der grünen Transformation jährlich mindestens 50 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. „Im engen Rahmen der aktuell gültigen Schuldenbremse ist das nicht möglich“, heißt es in dem Gastkommentar.
Zweifelsohne sind die Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft immens. Doch neue Schulden, euphemistisch gern „Sondervermögen“ genannt, helfen hier nicht weiter. Die Schuldenbremse, die damit umgangen würde, ist ein existentieller Mechanismus, der verhindert, dass künftige Generationen unter einem Schuldenberg ersticken. Sie zwingt die Politik, auf eine nachhaltige und sinnvolle Allokation der Mittel zu achten und Aufgaben zu priorisieren. Subventionen und staatlicher Dirigismus hingegen führen zu dem Ergebnis, dass Deutschland trotz guter Voraussetzungen in einer wirtschaftlichen Sackgasse endet. Die Soziale Marktwirtschaft hat das Land nicht deswegen viele Jahre durch diverse Krisen gebracht, weil der Staat darin eine überbordende Rolle als wirtschaftlicher Gestalter hatte, sondern die richtigen Rahmenbedingungen für die Unternehmen setzte. Innovationen entstehen im Wechselspiel von Angebot und Nachfrage und nicht aufgrund eine übergriffigen Subventionspolitik.
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ist es deshalb dringend notwendig, die Schuldenbremse, welche in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes verankert ist, einzuhalten und eine Umgehung derselbigen durch die Eröffnung zusätzlicher Schuldentöpfe zu unterlassen. Aufgrund der sich widersprechenden Aussagen von Wirtschaftsministerin Neubaur und Finanzminister Dr. Optendrenk ist es geboten, dass die Landesregierung sich klar zu den bestehenden Regelungen zur Schuldenbremse bekennt und die kommenden Haushalte ohne Neuverschuldung aufstellt.
II. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- die Aufstellung des kommenden Kernhaushalts 2025 unter Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Regelungen zur Schuldenbremse vorzunehmen,
- für das Haushaltsjahr 2025 keinerlei Umgehung der Schuldenbremse durch einen Schuldenschirm in Form eines sogenannten „Sondervermögens“ außerhalb des Kernhaushalts vorzusehen,
- sich klar zur Einhaltung und Existenz der Schuldenbremse zu bekennen, da diese ein Gebot der Generationengerechtigkeit und Handlungsfähigkeit des Landes Nordrhein- Westfalen sowie ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung hoher Inflationsraten ist.