Pendlerpauschale rückwirkend ab Jahresbeginn 2026 auf 45 Cent anheben: Leistung muss sich auch auf dem Weg zur Arbeit lohnen

 

  1. Ausgangslage

Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind täglich darauf angewiesen, für ihren Weg zur Arbeit längere Strecken zurückzulegen. Gerade in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen gehört das Pendeln für einen großen Teil der Beschäftigten zum Alltag. Im Jahr 2024 pendelten rund 5 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen über die Grenzen ihres Wohnortes zur Arbeit. Weitere 4,4 Millionen Menschen legten ihren Arbeitsweg innerhalb ihrer Wohngemeinde zurück. Das Auto ist dabei weiterhin mit Abstand das wichtigste Verkehrsmittel für den Arbeitsweg.

Die Kosten für individuelle Mobilität sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Eine besondere Dynamik entfalteten die Preise für Benzin und Diesel im Frühjahr 2026 infolge des Kriegs im Nahen Osten. Am 6. April 2026 kostete ein Liter Super E10 im bundesweiten Tagesdurchschnitt 2,191 Euro und lag damit nur knapp unter dem bisherigen Allzeithoch aus dem Jahr 2022. Diesel erreichte am 7. April mit durchschnittlich 2,446 Euro je Liter sogar den höchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen des ADAC. Und auch im September 2026 erreicht das Preisniveau erneut Höchststände. Am Stichtag 29. September 2026 kostete Super E10 durchschnittlich 2,25 Euro und Diesel 2,40 Euro je Liter.

Beruflich bedingte Fahrtkosten können über die Entfernungspauschale (sog. Pendlerpauschale) steuerlich berücksichtigt werden. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 38 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Zuvor konnten für die ersten 20 Kilometer lediglich 30 Cent geltend gemacht werden. Die Erhöhung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer war ein richtiger Schritt. Angesichts der hohen Mobilitätskosten besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf.

  1. Handlungsbedarf

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die täglich weite Wege zu ihrer Arbeitsstätte zurücklegen müssen, müssen spürbar entlastet werden. Die Pendlerpauschale ist keine Subvention für Autofahrer, sondern berücksichtigt beruflich veranlasste Aufwendungen im Einkommensteuerrecht. Sie gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Eine Anhebung auf 45 Cent ab dem ersten Kilometer würde deshalb insbesondere Arbeitnehmer entlasten, die für ihren Arbeitsplatz längere Wege in Kauf nehmen.

Dass hierfür Handlungsbedarf besteht, wurde im Frühjahr 2026 auch innerhalb der Bundesregierung erkannt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach sich angesichts der gestiegenen Kraftstoffpreise für eine zeitweise höhere Entfernungspauschale aus.Wenige Tage später wurde bekannt, dass Bundeskanzler Friedrich Merz für eine Anhebung von 38 Cent auf bis zu 45 Cent offen sei. Auch aus der SPD kam Unterstützung: Der bayerische SPD-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff forderte ausdrücklich eine Erhöhung auf 45 Cent und begründete dies mit den gestiegenen Kraftstoffpreisen.

Umgesetzt wurde die Anhebung dennoch nicht. Der Koalitionsausschuss entschied sich im April zunächst für eine zeitlich begrenzte Senkung der Energiesteuer, den sogenannten „Tankrabatt“, der nun wiederholt zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung begründete dies insbesondere damit, dass eine höhere Entfernungspauschale erst mit der nächsten Steuererklärung wirke und in der aktuellen Situation eine schnelle Entlastung notwendig sei. Dieses Argument trägt für eine dauerhafte steuerliche Entlastung von Berufspendlern jedoch nicht. Auch die im September 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Einkommensteuerreform 2027 sieht keine weitere Erhöhung der Pendlerpauschale vor.

Nordrhein-Westfalen sollte deshalb seine Möglichkeiten im Bundesrat nutzen, um die Debatte wieder aufzugreifen. Eine starke Wirtschaft braucht Menschen, die bereit sind, für ihre Arbeit Verantwortung zu übernehmen und auch längere Arbeitswege in Kauf zu nehmen. Wer jeden Tag arbeitet, Steuern zahlt und für seinen Arbeitsplatz weite Wege zurücklegt, braucht eine dauerhafte Entlastung bei den beruflich bedingten Mobilitätskosten. Die Anhebung der Entfernungspauschale auf 45 Cent wäre deshalb auch ein Beitrag dazu, Arbeit und Leistung wieder stärker anzuerkennen.

  1. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • sich auf Bundesebene und insbesondere im Bundesrat für eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf 45 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer rückwirkend für das Jahr 2026 einzusetzen;
  • eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.