Pläne zur Reduzierung der Studienplätze im Rechtspflegerdienst müssen gestoppt werden!
I. Ausgangslage
Ab dem Studienjahr 2026/27 plant die Landesregierung eine massive Verringerung der Studienplätze im Rechtspflegerdienst. Bisher beginnen jährlich 350 Anwärter ihr Studium für die Laufbahngruppe 2.1. Nach aktuellen Bedarfsberechnungen der Oberlandesgerichte, die auf Planvorgaben des Landeshaushalts basieren, soll diese Zahl für das kommende Ausbildungsjahr um 92 auf 258 Plätze reduziert werden. Dies entspricht einer Kürzung von 26 Prozent. das ist umso unverständlicher, als dass die Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern bereits heute an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Besonders problematisch ist, dass die Situation erneut anhand von Bedarfszahlen bewertet wird, die die Belastung in der Praxis nicht mehr hinreichend abbilden. Auf eine Stellenbesetzung von 97 Prozent zu verweisen, greift zu kurz, wenn in der Praxis die Belastung bereits bei bis zu 120 Prozent angekommen ist. Es ist allgemein bekannt, dass die Berechnung des Personalbedarfs nach dem 20 Jahre alten PEBB§Y-System zwischenzeitlich überholt ist. Die Justizministerkonferenz hat deshalb eine neue Erhebung für das Jahr 2027 angekündigt.
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen steht aktuell vor erheblichen Herausforderungen. Hier sind insbesondere der akute Personalmangel und die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung zentrale Themen. Diese werden sich in Zukunft aufgrund des demographischen Wandels noch weiter verstärken, da allein in den Jahren 2025 bis 2030 rund 5.000 Beschäftigte planmäßig aus der Justiz in Nordrhein-Westfalen ausscheiden werden.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum der Justizminister nach der Reduzierung der Referendarplätze im Jahr 2024, die mittlerweile landesweit zu Wartezeiten von über 12 Monaten geführt hat, nun erneut bei dem juristischen Nachwuchs und der Ausbildung sparen will.
Selbst wenn aktuell nicht alle Plätze im Rechtspflegerdienst besetzt werden können, darf die Lösung nicht sein, die Ausbildungsplätze zu kürzen und damit den Mangel an qualifiziertem Personal für die Zukunft zu manifestieren. Stattdessen muss analysiert werden, woran es liegt, dass die Stellen nicht besetzt werden können.
Ein leistungsfähiger Rechtsstaat ist auf gut ausgebildeten Nachwuchs angewiesen. Gerade in Zeiten des zunehmenden Wettbewerbs um Fachkräfte muss das Land Nordrhein-Westfalen die Attraktivität des Rechtspflegerdienstes gezielt stärken. Die Attraktivität und Bekanntheit des Berufsbildes müssen daher erhöht werden. Hier muss bereits früher in den Schulen angesetzt werden und dort über die vielfältigen Karrierewege in der Justiz informiert werden. Darüber hinaus müssen die Werbemaßnahmen des Landes modernisiert, verstärkt und ausgeweitet werden.
Der Justizminister hat nicht nur Verantwortung für die Justiz in der bestehenden Legislaturperiode, sondern auch für die Zukunft und eine langfristig tragfähige Personalplanung. Kurzfristige Einsparungen dürfen nicht zulasten der Zukunftsfähigkeit der Justiz erfolgen. Eine vorausschauende Personalpolitik ist Voraussetzung für einen handlungsfähigen und leistungsstarken Rechtsstaat. Wir fordern daher dringend, die geplanten Kürzungen zu stoppen und stattdessen den Rechtspflegerdienst mit einem umfassenden Maßnahmenpaket zu unterstützen.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Gegenwärtig bestehen Planungen der Landesregierung, die bestehenden Studienplätze für den Rechtspflegerdienst um 26 % zu kürzen.
- Die Gewährleistung ausreichender Studienplätze für den Rechtspflegerdienst durch das Land NRW ist von essenzieller Bedeutung für eine funktionierende Justiz.
- Es herrscht bereits heute ein akuter Personalmangel in allen Bereich der Justiz, der sich aufgrund des demographischen Wandels noch weiter verschärfen wird.
- Eine zukunftsfähige Personalpolitik in der Justiz erfordert verlässliche Bedarfsprognosen und ausreichend Ausbildungskapazitäten.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- die bestehenden Pläne zur Kürzung der Studienplätze im Rechtspflegerdienst zu verwerfen,
- die Nachwuchsförderung für den Rechtspflegerdienst gezielt auszubauen,
- die Bekanntheit des Berufsbildes durch frühzeitige Informationsangebote an Schulen und Hochschulen zu fördern,
- die Werbemaßnahmen für den Rechtspflegerdienst zu modernisieren, verstärken und auszuweiten,
- die Ursachen für unbesetzte Stellen systematisch zu evaluieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Bewerbergewinnung vorzulegen,
- sowie die bisherigen Grundlagen der Personalbedarfsplanung kritisch zu überprüfen und an die tatsächlichen Belastungen in der Praxis anzupassen.