Psychotherapeutische Versorgung stärken – seelische Gesundheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen sichern
I. Ausgangslage
Seelische Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für individuelle Lebensqualität und Leistungsfähigkeit. Viele Erkrankungsverläufe sind durch die Psyche mitbestimmt und können durch frühzeitige psychotherapeutische Behandlung positiv beeinflusst werden. In einer Zeit großer Veränderungen und vielfältiger Krisen – von den Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie über geopolitische Auseinandersetzungen bis hin zu wirtschaftlichen Transformationsprozessen – wächst der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung deutlich. Seelische Gesundheit ist daher ein zentraler Faktor, um individuelles Wohlbefinden auch in Zukunft zu sichern. Nur eine mental stabile Gesellschaft kann die Herausforderungen von morgen erfolgreich bewältigen.
Die Versorgungslage für psychisch erkrankte Menschen ist aber bereits heute angespannt. Viele Patientinnen und Patienten erleben lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz. Die durchschnittliche Wartezeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn beträgt nach Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 142 Tage. In Köln wird aktuell von einer Wartezeit von 9 Monaten berichtet. In ländlichen Regionen sind die Wartezeiten häufig noch deutlich länger. Gleichzeitig steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung weiter an.
Besonders problematisch ist vor diesem Hintergrund die aktuelle Entwicklung bei der Vergütung. Der Erweiterte Bewertungsausschuss als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene hat auf seiner Sitzung am 11. März 2026 beschlossen, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt wird. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge für Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Summe bedeutet dies selbst für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine Absenkung der Honorare um circa 2,8 Prozent.
Hintergrund dieser Honorarkürzung ist eine rechtlich vorgegebene regelmäßige Überprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit auf Angemessenheit. Diese Prüfung soll sicherstellen, bei einer bis an die Belastungsgrenze voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis zumindest den durchschnittlichen Ertrag der unterdurchschnittlich verdienenden Facharztgruppen zu erwirtschaften. Dieses Ziel eines Mindesthonorars wurde vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) aber jetzt anscheinend als Obergrenze interpretiert.
Ursprünglich hatte der GKV-Spitzenverband sogar auf eine Absenkung der Honorare um zehn Prozent gedrängt. In der Sitzung des regulären Bewertungsausschusses am 21. Januar 2026 kam jedoch keine Verständigung zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft zustande, vielmehr wurde eine Überprüfung der Bewertungen beschlossen. So wurde in der Folge der Erweiterte Bewertungsausschuss mit drei unparteiischen Mitgliedern als Schiedsgremium angerufen. Dieser hat gegen die Stimmen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den aktuellen Beschluss gefasst.
Aus Sicht der Psychotherapeutenkammer NRW wäre es schwer nachvollziehbar, wie eine solche Entscheidung nicht als Entwertung psychotherapeutischer Arbeit verstanden werden kann. Bereits heute würde eine deutliche Diskrepanz zwischen dem hohen Stellenwert psychotherapeutischer Behandlungen und ihrer finanziellen Würdigung im Vergleich zu anderen Fachgruppen innerhalb der ambulanten Versorgung bestehen. Die Kammer appelliert daher an den Gesetzgeber, seine Einflussmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen und auch zu hinterfragen, ob die geplanten Sparmaßnahmen ausgerechnet im Bereich der Psychotherapie der richtige Schritt sind.
Angesichts der bereits heute angespannten Versorgung in der ambulanten Psychotherapie führen die aktuellen Honorarkürzungen und mögliche weitere Sparvorschläge auf Bundesebene zu erheblichen Auswirkungen für seelisch erkrankte Menschen in Nordrhein-Westfalen, wenn Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihr Angebot für gesetzlich Versicherte reduzieren oder sich sogar ganz aus der Versorgung zurückziehen. Mitte April haben mehrere hundert Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf Initiative des Aktionsbündnisses Psychotherapie vor dem Landtag gegen die Kürzungen demonstriert.
Zu der Vergütungssituation kommt eine strukturelle Schwäche in der Bedarfsplanung hinzu. Die derzeitige Planungssystematik basiert auf Verhältniszahlen, die weitgehend auf Daten aus dem Jahr 1999 zurückgehen und den tatsächlichen Bedarf nur unzureichend abbilden. Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung haben sich die Rahmenbedingungen seitdem stärker verändert als in den meisten somatischen Fächern. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat deshalb wiederholt Reformbedarf angemahnt.
Auch die Landesregierung sieht einen Widerspruch zwischen der nach der Bedarfsplanung rechnerisch guten Versorgungslage und den Berichten aus der Praxis über bestehende Wartezeiten. Besonders strukturschwache und ländliche Regionen in Nordrhein-Westfalen sind von Unterversorgung betroffen. Vor diesem Hintergrund hat Nordrhein-Westfalen in den vergangenen zwei Jahren von der gesetzlichen Möglichkeit nach § 103 Absatz 2 Satz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V Gebrauch gemacht und rund 45 zusätzliche Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geschaffen. Diese Möglichkeit sollte weiterhin konsequent genutzt werden.
Die Weiterbildungssituation für angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stellt ein weiteres Hemmnis dar. Trotz der Reform des Psychotherapeutengesetzes bestehen immer noch Defizite. Nach dem Master-Abschluss bzw. der Approbation ist eine fünfjährige Weiterbildung erforderlich, um sämtliche therapeutischen Befugnisse zu erhalten. Stellen für diese Weiterbildung stehen aber sowohl in Kliniken wie in Praxen kaum zur Verfügung. Eigentlich soll ein wesentlicher Teil der Kosten der stationären und ambulanten Weiterbildung durch Leistungen der Krankenkassen für Behandlungen refinanziert werden. Dies umfasst aber nicht die theoretische Ausbildung, fachliche Begleitung und Supervision. Wenn zusätzlich die Vergütungen für Behandlungsleistungen gekürzt werden, gerät die Weiterbildung und damit die Nachwuchsgewinnung und künftige Versorgung noch weiter in Gefahr.
Neben den individuellen Belastungen hat die unzureichende Versorgung erhebliche volkswirtschaftliche Folgen. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung. Nach der gemeinsam von der DAK-Gesundheit mit dem IGES Institut durchgeführten Krankenstands-Analyse für das Gesamtjahr 2025 haben psychische Erkrankungen Muskel-Skelett-Probleme als bisher zweitwichtigsten Grund für krankheitsbedingte Arbeitsausfälle auf Platz drei verdrängt. Im Vorjahresvergleich gab es 2025 bei den psychischen Erkrankungen einen Zuwachs von 6,9 Prozent auf rund 366 Fehltage je 100 Versicherte. Psychisch bedingte Krankschreibungen sind zudem oft mit langen Ausfallzeiten verbunden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beziffert die volkswirtschaftlichen Ausfälle an Bruttowertschöpfung durch psychische Erkrankungen auf rund 38 Milliarden Euro im Jahr 2024.
Diese Entwicklungen zeigen, dass eine leistungsfähige psychotherapeutische Versorgung nicht nur sozialpolitisch geboten ist, sondern auch einen zentralen Faktor für eine starke Wirtschaft darstellt. Frühzeitige und niedrigschwellige Therapieangebote können Krankheitsverläufe verkürzen, Chronifizierungen verhindern und die Rückkehr in das Arbeitsleben beschleunigen. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf auf Landes- und Bundesebene, um die psychotherapeutische Versorgung zukunftsfest aufzustellen und den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Seelische Gesundheit ist eine zentrale Voraussetzung für Lebensqualität, gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
- Die bestehenden Versorgungsstrukturen führen zu inakzeptabel langen Wartezeiten auf Therapieplätze.
- Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen verschärfen die Versorgungslage zusätzlich.
- Psychische Erkrankungen verursachen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten durch lange und häufige Arbeitsausfälle.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- sich auf Bundesebene für eine Überprüfung und Rücknahme der aktuellen Kürzung der psychotherapeutischen Honorare einzusetzen,
- sich auf Bundesebene für eine grundlegende Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung einzusetzen, die regionale Unterschiede stärker berücksichtigt und aktuelle Bedarfe realistisch abbildet,
- die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten des Landes nach § 103 SGB V weiterhin konsequent zu nutzen, um zusätzliche Kassensitze in strukturschwachen und unterversorgten Regionen Nordrhein-Westfalens zu schaffen,
- in Zusammenarbeit mit den Hochschulen ein Konzept zur Ausweitung der Studienplatzkapazitäten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bachelor- und Masterstudiengängen zu entwickeln,
- sich für verbesserte rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Weiterbildung einzusetzen sowie
- innovative Versorgungsmodelle und niedrigschwellige Angebote zu fördern, um Wartezeiten zu verkürzen und frühzeitige Interventionen zu ermöglichen.