Reha-Land Nordrhein-Westfalen stärken – Rehabilitationseinrichtungen und Kurorte unterstützen!

I. Ausgangslage

Rehabilitation ist neben der ambulanten und stationären Akutversorgung und der Altenpflege eine wesentliche Säule des deutschen Gesundheitssystems.Sie unterstützt mit vielfältigen und passgenauen Leistungen und Maßnahmen die gesellschaftliche Teilhabe zum Beispiel nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung. Dabei soll medizinische Rehabilitation eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung verhindern oder einer Verschlimmerung vorbeugen.

Kurorte leisten mit ihren Angeboten und Einrichtungen einen wichtigen Beitrag für eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung sowie für präventive Maßnahmen zur Verhinderung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Mehr als 350 Heilbäder und Kurorte in Deutschland halten mit ortsgebundenen und ortstypischen Heilmitteln bzw. Heilverfahren Angebote für die Vorbeugung und Nachsorge von Krankheiten vor.

Für unsere Gesellschaft ist es von fundamentaler Bedeutung, die Rehabilitation auch in Zukunft als leistungsfähigen Teil der Gesundheitsversorgung zu erhalten. Die Rehabilitationseinrichtungen und Kurorte sin zudem eine bedeutender Wirtschaftsfaktor in unserem Land. Um Nordrhein-Westfalen als Reha-Land nachhaltig zu stärken sind aber weitere Anstrengungen nötig.

In Folge von der Corona-Pandemie und Inflation stehen viele Rehabilitationseinrichtungen vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Um die wirtschaftliche Situation der Reha zu stärken und Insolvenzen von Reha-Kliniken zu verhindern, muss der Bund endlich aktiv werden. Die übergreifenden Rahmenverträge engen die Spielräume der Krankenkassen und Rehabilitationseinrichtungen in den Ländern ein. Landesspezifische Besonderheiten werden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Daher sollte eine Länderöffnungsklausel vorgesehen werden.

Um die medizinische Rehabilitation generell zu stärken, sollten Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsträger im Pflegeberufegesetz berücksichtigt werden. Ansonsten besteht für Reha-Kliniken keine Chancengleichheit auf dem umkämpften Fachkräftemarkt für Pflegekräfte. In Reha-Kliniken könnten zudem wohnortnahe Ausbildungsmöglichkeiten im ländlichen Raum entstehen. Auch im Bereich der Medizinerausbildung sollen die Themen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung eine deutlich größere Rolle als bisher einnehmen.

Die Bürokratie, die auch auf der Rehabilitation lastet, verschärft die Situation der Einrichtungen, die durch die unterschiedlichen Kostenträgerstrukturen zwischen Rentenversicherung, Pflege- und Krankenkassen und damit einhergehenden unterschiedlichen Qualitätsvorgaben bereits beeinträchtigt wird. Daher sollten Möglichkeiten zum Bürokratieabbau bzw. zur Bürokratievermeidung in der Reha über ein Modellprojekt in einer Region mit zahlreichen Standorten von Einrichtungen in der Praxis erprobt werden.

Darüber hinaus ist eine stärkere Unterstützung bei der Digitalisierung und der Nutzung Künstlicher Intelligenz nötig. Anwendungsbereiche können u. a. Verwaltung, Dokumentation, individuelle Behandlungsplanung, Überwachung von Körperfunktionen und Behandlungsverlauf, automatisierte Bewegungsanalyse, Roboter-Exoskelette und andere technische Assistenzsysteme sein. Mit diesen Möglichkeiten kann eine Rehabilitation unterstützt und besser auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Patientinnen und Patienten ausgerichtet werden, zudem kann Fachpersonal entlastet werden. Die Einführung in den Behandlungsalltag der Reha-Kliniken erfordert jedoch entsprechende Investitionen.

Neben ihrem Beitrag für das Gesundheitswesen haben viele Kurorte eine touristische Bedeutung. Für Besucherinnen und Besucher, aber auch für die Patientinnen und Patienten in den örtlichen Rehaeinrichtungen spielen Einkaufsmöglichkeiten eine wichtige Rolle. Diese sollten gerade auch am Wochenende zur Verfügung stehen. Für Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten ist gemäß § 6 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes NRW eine Öffnung an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden zulässig. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. Diese Regelung sollte insofern erweitert werden, dass grundsätzlich an allen Sonn- und Feiertagen eine Öffnung möglich ist und die Palette der zulässigen Produkte u. a. alle Lebensmittel umfasst.

II. Beschlussfassung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • sich auf Bundesebene für eine bessere wirtschaftliche Situation der Reha-Kliniken einzusetzen,
  • sich auf Bundesebene für eine Länderöffnungsklausel der bundesweiten Rahmenverträge zur besseren Berücksichtigung regionaler Besonderheiten einzusetzen,
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch Reha-Kliniken als Träger der praktischen Pflegeausbildung anerkannt werden,
  • zu prüfen, wie die Themen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung verstärkt in den Studiengängen der medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden können,
  • Möglichkeiten zum Bürokratieabbau bzw. zur Bürokratievermeidung in der Reha über ein Modellprojekt in der Praxis zu erproben und in der Folge flächendeckend umzusetzen,
  • Reha-Kliniken im Bereich der Digitalisierung und der Nutzung Künstlicher Intelligenz zu unterstützen,
  • bis Mitte 2026 einen Bericht zur aktuellen Situation der Rehabilitationseinrichtungen und Kurorte in Nordrhein-Westfalen sowie zu deren Entwicklungsmöglichkeiten und zu politischen Handlungsoptionen vorzulegen,
  • die Regelung zur Sonntagsöffnung in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten auszuweiten sowie
  • sich für die Einrichtung regionaler Reha-Netzwerke zwischen Reha-Einrichtungen und der lokalen Gesundheitsinfrastruktur von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken etc. einzusetzen.