Schluss mit der Blackbox der sogenannten NGO-Finanzierung! – Transparenz und klare Regeln statt Schattenagenda auf Kosten der Steuerzahler
I. Ausgangslage
Die Finanzierung von sogenannten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) durch staatliche Fördermittel steht zunehmend im Fokus öffentlicher und verfassungsrechtlicher Debatten. Hintergrund sind insbesondere die massiven Proteste, die im Frühjahr 2025 unter dem Banner „gegen rechts“ stattfanden und dabei auch teils offen gegen demokratische Parteien in der politischen Mitte gerichtet waren, nur weil diese jenseits der politischen Linken stehen. Diese Proteste richteten sich insbesondere gegen das Vorgehen der Unionsfraktion im Bundestag, einen Gesetzentwurf zur Migrationsbegrenzung vom Parlament beschließen zu lassen. Recherchen von kritischen Journalisten haben ergeben, dass eine Vielzahl dieser Demonstrationen direkt oder indirekt mit Steuergeldern finanziert wurden. Förderprogramme wie „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums sowie Fördermittel aus weiteren Bundesministerien wurden direkt oder indirekt an NGOs weitergeleitet, die damit letztlich vor allem auch politische Wahlkampfziele verfolgten. Staatsrechtler sehen hierin eine problematische Vermischung staatlicher Neutralitätspflicht mit parteipolitischer Einflussnahme. Vermeintliche NGOs werden durch eine direkte oder indirekte Staatsfinanzierung faktisch zu GOs.
Die Finanzierung von sogenannten NGOs erfolgt im Wesentlichen über private Spenden und Mitgliedsbeiträge sowie über Förderprogramme und sonstige öffentliche Mittel. Letztere Einnahmequellen sind allerdings oft problematisch, wenn die geförderten Organisationen nicht parteipolitisch neutral agieren. Während NGOs als private Akteure selbstverständlich grundsätzlich politische Ziele verfolgen dürfen, ist der Staat bei der Vergabe öffentlicher Mittel an das Neutralitätsgebot gebunden. Bundesfinanzhof und Bundesfinanzministerium haben deshalb übereinstimmend festgestellt: Eine gemeinnützige Körperschaft muss sich parteipolitisch neutral verhalten, darf also nicht einseitig bestimmte Parteien unterstützen. Grundsätzlich ist die politische Betätigung im Rahmen des jeweiligen spezifischen Gemeinnützigkeitszwecks zulässig, aber nicht allgemein auf beliebigen Politikfeldern. Sie muss der übrigen gemeinnützigen Tätigkeit untergeordnet sein.
Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Förderung von gesellschaftlichen Organisationen: Wenn sogenannte NGOs mit staatlichen Geldern unterstützt werden, müssen sie sich in Bezug auf parteipolitische Fragen neutral verhalten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Staat mit Steuergeldern über die Finanzierung eben solcher Organisationen unzulässigen Einfluss auf die politische Meinungsbildung nimmt.
Vor dem Hintergrund der Einstufung etlicher sogenannter NGOs als gemeinnützige Organisationen gewinnt dieser Aspekt an zusätzlicher Bedeutung, denn gemeinnützige Organisationen dürfen keine politischen Demonstrationen organisieren, wenn diese vor allem parteipolitischen Charakter haben oder auf eine konkrete politische Einflussnahme abzielen. Grundsätzlich gilt, dass die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung in beliebigen Politikbereichen und die parteipolitische Betätigung nicht gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind.
II. Handlungsnotwendigkeiten
Die staatliche Förderung von sogenannten NGOs muss sich am verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebot und am Grundsatz sparsamer Haushaltsführung orientieren. Öffentliche Mittel dürfen nicht dazu eingesetzt werden, parteipolitische Aktivitäten zu unterstützen oder gezielt in den politischen Wettbewerb einzugreifen. Die staatliche Finanzierung von Organisationen, die parteipolitisch tätig sind und dabei öffentlich Stellung gegen einzelne demokratische Parteien beziehen, steht im klaren Widerspruch zu diesen Vorgaben, denn das Demokratieprinzip sieht eine Willensbildung von unten nach oben, also vom Volk zu den Staatsorganen vor. Es besteht die Gefahr der Umgehung dieses Grundsatzes, sobald parteipolitisch aktive Organisationen finanziell durch öffentliche Gelder gefördert werden.
Die Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zeigt jedoch, dass es bislang keinerlei systematische Überprüfung gibt, ob von Landesmitteln geförderte Organisationen den Anforderungen an politische Neutralität genügen.Weder liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche geförderten sogenannten NGOs sich an der (Mit-)Organisation von Demonstrationen im politischen Kontext beteiligt haben, noch erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Empfänger in Bezug auf ihre allgemeinpolitischen Aktivitäten. Auch über die Aberkennungen der Gemeinnützigkeit in Nordrhein-Westfalen gibt die Landesregierung mit Verweis auf steuerrechtliche Geheimhaltungspflichten leider nicht einmal anonym und rein statistisch Auskunft.
Die bestehende Praxis, Fördermittel lediglich auf Basis allgemeiner Verwendungsnachweise abzurechnen, genügt nicht, um eine verfassungskonforme Mittelverwendung sicherzustellen. Ohne transparente Kriterien, ohne präventive Prüfmechanismen und ohne klare Konsequenzen bei Verstößen bleibt die Gefahr bestehen, dass öffentliche Gelder weiterhin in politisch einseitige Kampagnen fließen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Transparenzoffensive bei der Förderpraxis von sogenannten NGOs auf Landesebene geboten. Es bedarf eines verbindlichen Prüfverfahrens sowie eines Monitorings hinsichtlich der parteipolitischen Neutralität geförderter Organisationen. Die Steuerung und Kontrolle der Mittelverwendung ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern auch eine Frage der politischen Fairness gegenüber allen demokratischen Parteien und der Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.
III. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- ein Prüf- und Kontrollverfahren einzuführen, das sicherstellt, dass von Landesmitteln geförderte Organisationen keiner parteipolitischen Betätigung im Sinne einer Beeinflussung der politischen Willensbildung nachgehen. In diesem Zusammenhang ist im Bedarfsfall ebenso die mögliche Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit von Organisationen zu überwachen.
- Transparenz bei der Förderpraxis des Landes herzustellen, indem Angaben zu den geförderten Organisationen, den Fördersummen und der Zweckbestimmung erfasst und dem Parlament sowie der Öffentlichkeit in geeigneter Weise regelmäßig zur Verfügung gestellt werden.
- einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen, der die Voraussetzungen für die Förderung sogenannter NGOs klar definiert und der insbesondere verbindliche Regelungen im Hinblick auf die politische Neutralität geförderter Organisationen beinhaltet.