Schwarz-grünen Flickenteppich beenden: Smarte Integration und konsequente Abschiebung

I.        Ausgangslage

Nordrhein-Westfalen braucht eine Migrationspolitik, die Humanität und Ordnung nicht gegeneinander ausspielt. Wer Schutz benötigt und eine Bleibeperspektive hat, soll schnell Deutsch lernen, eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen und Teil unserer Gesellschaft werden können. Wer nach Abschluss rechtsstaatlicher Verfahren nicht bleiben darf, muss Deutschland wieder verlassen. Beides gehört zusammen: gelingende Integration und die verlässliche Durchsetzung des Aufenthaltsrechts. Smarte Integration eröffnet Menschen, die sich einbringen und etwas aufbauen wollen, echte Aufstiegschancen. Sie stärkt zugleich Arbeitsmarkt, Wirtschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

In Nordrhein-Westfalen ist diese Klarheit verloren gegangen. Von den mehr als 52.000 ausreisepflichtigen Personen sind rund 45.000 im Besitz einer Duldung. Eine Duldung setzt die Abschiebung vorübergehend aus, sie begründet jedoch kein Aufenthaltsrecht. Jahrelange Schwebezustände durch diese sogenannten Kettenduldungen helfen weder den Betroffenen noch den Kommunen oder dem Vertrauen in den Rechtsstaat. Erforderlich sind schnellere, rechtssichere und verbindliche Entscheidungen: eine tragfähige Bleibeperspektive bei erfüllten Voraussetzungen oder eine konsequent vorbereitete Aufenthaltsbeendigung.

Die Vorgänge um die sogenannte "Coesfelder Liste" und die "Liste Unna" haben strukturelle Defizite offengelegt. Zentrale Ausländerbehörden identifizierten tausende vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus bestimmten Herkunftsstaaten und boten kommunalen Ausländerbehörden Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten an. Solche Angebote wurden nicht durchgehend genutzt. Inzwischen prüft das Landeskriminalamt tausende Fälle, darunter auch solche mit strafrechtlicher Relevanz. Der Vorgang zeigt: Ob geltendes Aufenthaltsrecht tatsächlich vollzogen wird, darf nicht von der zuständigen Kommune abhängen. Rechtsdurchsetzung darf keine Frage der Postleitzahl sein.

Die Landesregierung kann sich dabei nicht auf kommunale Zuständigkeiten zurückziehen. Die unteren Ausländerbehörden erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung; die Aufsicht liegt beim Land mit dem Ministerium als oberste Ausländerbehörde und den Bezirksregierungen als obere Ausländerbehörden. Wenn Vollzugspraxis auf kommunaler Ebene, Prioritätensetzung und Unterstützung durch die Zentralen Ausländerbehörden erheblich auseinanderfallen, muss die Landesregierung für einheitliche Standards, wirksame Steuerung und klare Verantwortung sorgen. Die im September 2026 angelaufene lediglich modellhafte Erprobung einer stärkeren Zentralisierung für einzelne Personengruppen wie Strafhaftfälle kommt zu spät und greift zu kurz.

Ein Staat, der Verantwortung auf viele Ebenen verteilt, aber die verlässliche Erledigung seiner Kernaufgaben nicht sicherstellt, ist nicht schlank, sondern schwach. Nordrhein-Westfalen braucht klare Zuständigkeiten, weniger Doppelstrukturen und leistungsfähige Behörden.

Der hierfür erforderliche gemeinsame Kurs ist innerhalb der schwarz-grünen Landesregierung nicht erkennbar. Bei der Organisation von Rückführungen, der Einführung der Bezahlkarte und dem Umgang mit Sekundärmigration bleiben die landespolitischen Entscheidungen hinter dem Anspruch einer einheitlichen und konsequenten Migrationspolitik zurück.

Einheitlicher Rechtsvollzug: Während die CDU regelmäßig konsequentere Rückführungen ankündigt, lässt die Landesregierung zu, dass kommunale Verfahren und Prioritäten auseinanderfallen. Freiwillige Unterstützungsangebote ersetzen keine verbindliche Zuständigkeit. Das Land muss die Verantwortung für Rückführungen vollständig übernehmen und landesweit einheitlichen Rechtsvollzug gewährleisten. Dazu muss der Ausbau der Zentralen Ausländerbehörden beschleunigt werden. Sie müssen mit verbindlichen Zuständigkeiten für alle vollziehbar Ausreisepflichtigen ausgestattet werden. Flächendeckende Bezahlkarte: Die Landesregierung hat eine einheitliche und flächendeckende Einführung angekündigt, zugleich aber eine kommunale Opt-Out-Regelung geschaffen. Bereits zahlreiche Kommunen haben hiervon Gebrauch gemacht. Schwarz-Grün hat damit bewusst einen Flickenteppich ermöglicht. Die Bezahlkarte muss landesweit verbindlich gelten und die missbräuchliche Verwendung staatlicher Leistungen, insbesondere Transfers an Schlepper oder ins Ausland, wirksam erschweren.

Sekundärmigrationszentren: Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und das GEAS-Anpassungsgesetz des Bundes mit der Neufassung des § 44 Asylgesetz eröffnen die Möglichkeit, Personen zentral unterzubringen, die eine Grenze eines anderen EU-Mitgliedstaats illegal überschritten haben oder bei denen ein anderer Mitgliedstaat bereits als zuständiger Mitgliedstaat bestimmt worden ist oder die dort bereits internationalen Schutz erhalten haben. Damit sollen Überstellungen in den zuständigen EU-Mitgliedstaat besser vorbereitet und effizienter umgesetzt werden. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung will diese Möglichkeit vorerst nicht nutzen. Damit bleibt ausgerechnet das bevölkerungsreichste Bundesland hinter seinen Handlungsmöglichkeiten zurück. CDU und Grüne stellen den Koalitionsfrieden über eine konsequente Ordnung der Sekundärmigration.

Erforderlich sind deshalb landesweit verbindliche Regelungen und eine klare Zuordnung der Verantwortung. Für die Organisation von Integration und Rückführung bedeutet dies eine grundlegende Neuordnung der Aufgaben: Die Kommunen konzentrieren ihre Kenntnisse und Ressourcen auf die Integration von Menschen mit Bleibeperspektive. Das Land übernimmt die Verantwortung für Aufenthaltsbeendigung, zentrale Unterbringung und Rückführung. So entstehen verlässliche Zuständigkeiten, einheitlicher Rechtsvollzug und neue Handlungsspielräume für erfolgreiche Integration vor Ort. Das wäre eine kluge Strukturreform, die Zuständigkeiten bündelt, Verfahren vereinfacht und staatliche Ressourcen dort einsetzt, wo sie die größte Wirkung entfalten.

Menschen mit Bleibeperspektive brauchen frühzeitigen Zugang zu Sprache, Bildung, Qualifizierung, Arbeit, Wohnraum und gesellschaftlicher Teilhabe. Wer unsere Werte teilt, Verantwortung übernimmt und durch eigene Leistung vorankommen will, soll in Nordrhein-Westfalen schnell die Chance dazu erhalten. Die Kommunen kennen die örtlichen Möglichkeiten bei Wohnen, Schule, Ausbildung, Beschäftigung und ehrenamtlicher Unterstützung. Sie müssen ihre Ressourcen auf diese Aufgabe konzentrieren können.

Integration ist zugleich keine Einbahnstraße. Eine verbindliche Integrationsvereinbarung soll staatliche Angebote und individuelle Mitwirkung transparent zusammenführen. Dazu gehören insbesondere Spracherwerb, Teilnahme an Integrations- und Orientierungsangeboten, Bildung und Qualifizierung sowie die Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung. Verbindlich einzufordern sind zudem die Achtung der Menschenwürde, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der deutschen Rechtsordnung sowie die klare Zurückweisung von Antisemitismus. Das Prinzip einer verbindlichen Integrationsvereinbarung ist in das Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes aufzunehmen. Wo das Bundesrecht aufenthalts-, leistungs- oder staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen vorsieht oder ermöglicht, muss fehlende Mitwirkung rechtssicher berücksichtigt werden.

Vollziehbar ausreisepflichtige Personen sollen grundsätzlich nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden. Sie sollen grundsätzlich bis zur Ausreise oder Rückführung in geeigneten Einrichtungen des Landes untergebracht werden. Das Land muss hierzu die Möglichkeit des § 61 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz nutzen und Ausreiseeinrichtungen schaffen. Identitätsklärung, Passersatzbeschaffung, Kontakt mit Herkunftsstaaten, freiwillige Ausreise, Organisation der Abschiebung und notwendige Sicherheitsmaßnahmen gehören in eine Hand.

Der Bau der zweiten Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Mönchengladbach-Rheindahlen ist zügig voranzutreiben. Für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sind zentrale, dem jeweiligen Sicherungsbedarf entsprechende Unterbringungs- und Bearbeitungsstrukturen vorzusehen, ihre Rückführung ist mit höchster Priorität zu betreiben.

Alle langjährig bestehenden Duldungsfälle müssen systematisch überprüft und einer verbindlichen Perspektiventscheidung zugeführt werden: Integration in der Kommune oder Abschiebung durch das Land. Wer die eigene Aufenthaltsbeendigung schuldhaft verhindert, insbesondere bei der Identitätsklärung oder Beschaffung von Reisedokumenten nicht mitwirkt, darf daraus keine aufenthalts- oder leistungsrechtlichen Vorteile ziehen. Umgekehrt braucht es verlässliche und zügige Entscheidungen für Menschen, die sich nachweislich integriert haben und die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen oder absehbar erfüllen können.

Kommunale Ausländerbehörden, Zentrale Ausländerbehörden, Bezirksregierungen, Polizei, Justiz- und Sozialbehörden müssen rechtzeitig über die Informationen verfügen, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Erkenntnisse über Straftaten, Ausreisepflichten, Identitäten und Rückführungshindernisse müssen medienbruchfrei, rechtssicher und ohne vermeidbare Verzögerung bei den zuständigen Stellen zusammenlaufen. Gerade bei Straftätern und Gefährdern darf relevantes Wissen nicht in einzelnen Behörden verbleiben.

II.        Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Erfolgreiche Integration und die konsequente Durchsetzung vollziehbarer Ausreisepflichten sind zwei Seiten einer handlungsfähigen Migrationspolitik
  • Geltendes Aufenthaltsrecht muss in Nordrhein-Westfalen landesweit nach einheitlichen Maßstäben vollzogen werden, Rechtsdurchsetzung darf keine Frage der Postleitzahl sein
  • Die Opt-out-Regelung bei der Bezahlkarte und der Verzicht auf Sekundärmigrationszentren stehen einer klaren, einheitlichen und wirksamen Migrationssteuerung entgegen
  • Eine klare Aufgabenteilung stärkt Staat und Kommunen: Das Land verantwortet Aufenthaltsbeendigung und Rückführung, die Kommunen konzentrieren sich auf die Integration von Menschen mit Bleibeperspektive

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • unverzüglich ein Konzept einschließlich Personalbedarf, Finanzierungsplan und Umsetzungszeitplan vorzulegen, mit dem die Zuständigkeit für die Vorbereitung und Durchführung von Rückführungen vollständig auf das Land beziehungsweise die Zentralen Ausländerbehörden übertragen und ein landesweit einheitlicher Rechtsvollzug gewährleistet wird;
  • die Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) entsprechend zu ändern;
  • bis zur Umsetzung einer vollständigen Zentralisierung verbindliche landesweite Bearbeitungsstandards, Priorisierungsvorgaben, Berichtspflichten und ein wirksames Aufsichts- und Eskalationsverfahren für alle unteren Ausländerbehörden einzuführen;
  • vollziehbar ausreisepflichtige Personen grundsätzlich nicht mehr den Kommunen zur Integration zuzuweisen und aus den Kommunen in geeignete Landeseinrichtungen zu überführen;
  • für vollziehbar ausreisepflichtige Personen Ausreiseeinrichtungen nach § 61 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zu schaffen und dort Identitätsklärung, Passersatzbeschaffung, Rückkehrberatung, freiwillige Ausreise und zwangsweise Rückführung zentral zu bündeln;
  • die Zentralen Ausländerbehörden personell, organisatorisch und technisch so zu stärken, dass sie ihre erweiterten Zuständigkeiten wirksam wahrnehmen können;
  • den Aufbau der zweiten Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Mönchengladbach-Rheindahlen mit höchster Priorität voranzutreiben;
  • ein landesweites Programm zur Überprüfung langjähriger Duldungsfälle aufzulegen, das zügig zu einer rechtssicheren Perspektiventscheidung führt, fehlende Mitwirkung konsequent berücksichtigt und bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen ebenso zügig eine Bleibeperspektive eröffnet;
  • ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder zentral zu bearbeiten, entsprechend dem jeweiligen Sicherungsbedarf unterzubringen und ihre Aufenthaltsbeendigung ressortübergreifend mit höchster Priorität zu betreiben;
  • die Opt-Out-Regelung für Kommunen bei der Bezahlkarte abzuschaffen und die Bezahlkarte nach landesweit einheitlichen Standards flächendeckend einzuführen, wobei rechtssichere Beschränkungen insbesondere für Bargeldabhebungen, Auslandsüberweisungen, Geldtransferdienste und missbrauchsanfällige Verwendungszwecke vorzusehen sind;
  • im Zuge der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Sekundärmigrationszentren nach § 44 Absatz 1a Asylgesetz für Personen, für die ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, einzurichten, hierfür geeignete Standorte und Kapazitäten zu bestimmen und die Verfahren auf eine schnelle Überstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat auszurichten;
  • gemeinsam mit den Kommunen eine verbindliche Integrationsvereinbarung für Menschen mit Bleibeperspektive zu entwickeln, in der staatliche Angebote und die erwartete Mitwirkung insbesondere bei Sprache, Orientierung, Bildung, Qualifizierung, Beschäftigung und Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung transparent festgehalten werden;
  • dieses Prinzip einer verbindlichen Integrationsvereinbarung in das Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes aufzunehmen;
  • soweit erforderliche Rechtsfolgen einer Integrationsvereinbarung landesrechtlich nicht geregelt werden können, eine Bundesratsinitiative vorzulegen, damit schuldhafte und beharrliche Mitwirkungsverweigerung bei Aufenthaltsverfestigung, Familiennachzug, Einbürgerung und staatlichen Leistungen berücksichtigt werden kann;
  • einen verbindlichen, rechtssicheren und digitalen Informationsaustausch zwischen Ausländer-, Sicherheits-, Justiz- und Sozialbehörden über interoperable, medienbruchfreie Schnittstellen nach dem Grundsatz der einmaligen Datenerhebung sicherzustellen, damit entscheidungserhebliche Erkenntnisse über Straftaten, Identitäten, Ausreisepflichten und Rückführungshindernisse ohne vermeidbare Verzögerung bei den zuständigen Stellen vorliegen;
  • die Kommunen bei der Integration von Menschen mit Bleibeperspektive verlässlich zu unterstützen und freiwerdende kommunale Kapazitäten gezielt für Sprachförderung, Bildung, Qualifizierung, Arbeitsmarktintegration und gesellschaftliche Teilhabe einzusetzen;
  • sämtliche Vorgänge rund um die „Liste Coesfeld“ und die „Liste Unna“ und mögliche vergleichbare Fälle lückenlos und transparent gegenüber Landtag und Öffentlichkeit aufzuklären sowie
  • dem Landtag innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung über den Stand der Umsetzung zu berichten.