Sicherer Justizvollzug als Grundpfeiler des Rechtsstaats – Minister Limbach muss seine Verantwortung wahrnehmen

I.        Ausgangslage

Ein Staat beweist seine Handlungsfähigkeit dort, wo er seine Kernaufgaben zuverlässig erfüllt. Dazu gehört ein funktionierender Justizvollzug. Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt oder in Untersuchungshaft genommen wird, der muss sicher untergebracht sein, um für die Allgemeinheit keine Gefahr darzustellen. Beschäftigte der Justiz müssen sich zudem darauf verlassen können, dass der Staat ihnen sichere Arbeitsbedingungen bietet. Zugleich muss der Justizvollzug Gefangene schützen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Resozialisierung gelingen kann.

Ein schlanker Staat ist nicht gleichbedeutend mit einem schwachen Staat. In Deutschland und in Nordrhein-Westfalen erleben wir allerdings zurzeit, dass der Staat in so vielen Bereichen unterwegs ist, so dass er seine Kernaufgaben kaum noch gerecht wird. Der Staat muss sich daher auf seine wesentlichen Aufgaben konzentrieren und diese verlässlich, effizient und auf der Höhe der Zeit erfüllen. Innere Sicherheit und ein funktionierender Rechtsstaat gehören zu diesen Kernaufgaben.

Die Bediensteten des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs leisten unter anspruchsvollen Bedingungen einen wichtigen Dienst für unseren Rechtsstaat. Die ganz überwiegende Mehrheit erfüllt ihre Aufgaben verantwortungsvoll und mit hohem persönlichem Einsatz. Die in den zurückliegenden Wochen bekannt gewordenen Verdachtsfälle gegen einzelne Beschäftigte dürfen deshalb nicht zu einem Generalverdacht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen. Es ist vielmehr Aufgabe des Landes, ihnen Strukturen, Ausstattung und Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen, die ein sicheres und professionelles Arbeiten im Vollzug ermöglichen.

Die Häufung und Bandbreite schwerwiegender Vorfälle in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten begründen inzwischen erhebliche Zweifel daran, dass Justizminister Dr. Benjamin Limbach diese Voraussetzungen überall sicherstellt. Für strafbares Fehlverhalten Einzelner trägt der Minister keine persönliche Verantwortung. Als Ressortchef trägt er jedoch seit Beginn der laufenden Wahlperiode die politische Gesamtverantwortung dafür, dass Aufsicht, Organisation, Personal und Sicherheitsstrukturen des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs funktionieren. Die jüngsten Vorgänge lassen daran zweifeln, ob er sein Ressort und insbesondere den Justizvollzug hinreichend im Griff hat.

Im Mai 2026 wurden erhebliche Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Euskirchen bekannt. Gegen mehrere Bedienstete sowie Gefangene beziehungsweise ehemalige Gefangene wurden Ermittlungen geführt. Im Raum standen unter anderem Vorwürfe, Gefangene gegen Bezahlung vor Kontrollen gewarnt, ihnen Vergünstigungen verschafft oder weitere unzulässige Hilfestellungen geleistet zu haben. Der Rechtsausschuss des Landtags befasste sich am 12. Mai 2026 in einer außerplanmäßigen Sitzung mit jenen Vorgängen.

Infolge der Ereignisse ließ das Ministerium der Justiz unter anderem die elektronischen Schließsysteme sowie die Verwaltung und Verwahrung von Generalschlüsseln in den Justizvollzugsanstalten des Landes überprüfen. Nach Angaben des Ministers ergab diese Überprüfung keine sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten oder Defizite. Darüber hinaus wurden zwei Spezialisten des Ministeriums damit beauftragt, die vollzuglichen Abläufe und baulichen Verhältnisse in der Justizvollzugsanstalt Euskirchen strukturiert zu überprüfen.

Die kritischen Sicherheitsfragen beschränkten sich in der Folge jedoch nicht auf die JVA Euskirchen:

Im Juli 2026 wurden im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Rheinbach Ermittlungen gegen mehrere aktive und einen ehemaligen Justizbediensteten bekannt. Im Raum steht der Verdacht, gegen Bezahlung unter anderem Mobiltelefone und Betäubungsmittel in die Anstalt eingebracht zu haben.

Am 21. Juli 2026 kam es zudem zu einem umfangreichen Polizeieinsatz in der Justizvollzugsanstalt Siegburg, der im Zusammenhang mit einem befürchteten Gefangenenaufstand stand. Die Vorgänge waren bereits zwei Tage später Gegenstand einer Sondersitzung des Rechtsausschusses.

Zuletzt gelang am 30. August 2026 einem Untersuchungsgefangenen die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn. Nach dem bislang bekannten Sachstand wurden Gitterstäbe vor einem Haftraumfenster durchtrennt und eine weitere Vergitterung überwunden. Der Gefangene konnte weitere Sicherungseinrichtungen zum Dach überwinden und aus der Anstalt fliehen. In seinem Haftraum wurde zudem ein Versteck entdeckt, in dem sich möglicherweise ein für den Ausbruch verwendetes Werkzeug befunden hatte. Der Justizminister hat eine umfassende Aufklärung angekündigt und einen Sicherheitsexperten seines Ministeriums mit der Untersuchung beauftragt.

Diese Ereignisse haben unterschiedliche Ursachen. Die Landesregierung hat auf einzelne Vorfälle mit Sonderprüfungen und Sicherheitsüberprüfungen reagiert. Das ist notwendig und richtig. Die bisherigen Maßnahmen sind jedoch überwiegend anlass- oder sachverhaltsbezogen. Die Untersuchung einer einzelnen Justizvollzugsanstalt nach einem konkreten Ereignis, die Anordnung von Taschenkontrollen oder die landesweite Kontrolle eines einzelnen technischen Sicherheitsbereichs beantwortet noch nicht die Frage, ob aus unterschiedlichen Vorfällen gemeinsame Erkenntnisse für Organisation, Aufsicht und Sicherheit des Justizvollzugs gewonnen werden müssen.

Am 3. August 2026 hat der Justizminister ein unabhängiges Expertenteam mit einer umfassenden Analyse möglicher Korruptionsgefahren im Justizvollzug beauftragt. Ziel der Untersuchung ist nach Angeben der Landesregierung, korruptionsbegünstigende Strukturen aufzudecken.

Die Untersuchung greift jedoch zu kurz, weil sie auf Korruptionsgefahren beschränkt bleibt. Die bekannt gewordenen Vorgänge betreffen darüber hinaus auch die baulich-technische Sicherheit, das Werkzeugmanagement, Haftraumkontrollen, Informations- und Meldewege sowie die personelle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Vollzugs. Erforderlich ist deshalb eine anstaltsübergreifende präventive Sicherheitsrevision, die sämtliche wesentlichen Sicherheitsbereiche einbezieht und gerade bislang unbekannte Schwachstellen aufdeckt.

Besonders schwer wiegt, dass diese Defizite nicht zu Beginn, sondern erst gegen Ende der Wahlperiode zum Anlass für eine breitere Überprüfung genommen werden. CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits 2022 in ihrem „Zukunftsplan“ genannten Koalitionsvertrag vereinbart, den Justizvollzug konzeptionell, personell, räumlich und finanziell zukunftsfest aufzustellen, seine hohe Arbeitsbelastung durch eine bessere Personalausstattung zu senken, den vielfach baufälligen Zustand und hohe Belegungszahlen nicht zum Dauerzustand werden zu lassen und präventive Maßnahmen gegen Korruption in der Landesverwaltung konsequent fortzusetzen.

Gerade die angespannte Personalsituation im Justizvollzug ist dabei kein erst durch die jüngsten Vorfälle sichtbar gewordenes Problem. Beschäftigtenvertretungen und Berufsverbände weisen seit Jahren auf erhebliche Personalengpässe und die daraus resultierende Belastung der Bediensteten hin. Die Landesregierung hatte damit nicht nur die Probleme erkannt, sondern bereits 2022 konkrete Verbesserungen angekündigt.

Nach rund vier Jahren Ressortverantwortung kann Minister Limbach die jetzt sichtbar gewordenen strukturellen Fragen daher nicht wie neu erkannte Probleme behandeln. Er muss sich daran messen lassen, warum die vereinbarten Verbesserungen nicht rechtzeitig zu belastbareren Sicherheits-, Personal- und Aufsichtsstrukturen geführt haben.

Statt vorausschauend zu führen, reagiert der Minister bislang vor allem auf öffentlich bekannt gewordene Einzelfälle. Zugleich war seine Amtsführung über einen erheblichen Zeitraum durch die von ihm selbst zu verantwortende Affäre um die Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts und die daraus folgende politische Auseinandersetzung gebunden. Es entsteht der Eindruck, dass die Sicherung seiner eigenen politischen Position mehr Aufmerksamkeit beanspruchte als die rechtzeitige Modernisierung des von ihm geführten Justizvollzugs. Späte Prüfaufträge ersetzen keine vier Jahre lang geschuldete politische Steuerung.

Ein leistungsfähiger Staat zeichnet sich nicht durch immer neue Zuständigkeiten, zusätzliche Bürokratie oder Kontrollschleifen aus. Entscheidend ist, dass vorhandene Strukturen funktionieren, Verantwortlichkeiten klar sind, Informationen dort ankommen, wo Entscheidungen getroffen werden müssen, und erkannte Risiken tatsächlich beseitigt werden.

Deshalb muss insbesondere geklärt werden, ob die bestehenden internen Kontrollmechanismen funktionieren, die Korruptionsprävention ausreichend ist, verbotene Gegenstände wirksam vom Vollzug ferngehalten werden, Haftraumkontrollen ihren Zweck erfüllen und sicherheitsrelevante Informationen innerhalb der Anstalten und gegenüber der Fachaufsicht rechtzeitig erkannt, bewertet und vor allem weitergegeben werden.

Sicherheitsstrukturen können jedoch nur funktionieren, wenn ausreichend Personal für die Wahrnehmung der Aufgaben tatsächlich zur Verfügung steht. Dass der nordrhein-westfälische Justizvollzug seit Jahren unter erheblichen personellen Engpässen leidet, ist bekannt. Beschäftigtenvertretungen und Berufsverbände weisen seit Jahren auf unbesetzte Stellen, eine hohe Arbeitsbelastung und die Folgen für den Vollzugsalltag hin. Es muss deshalb nicht erst untersucht werden, ob grundsätzlich ein Personalproblem besteht.

Entscheidend ist dabei nicht allein die Zahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen. Maßgeblich ist vielmehr, ob in den Justizvollzugsanstalten im täglichen Betrieb ausreichend Bedienstete verfügbar sind, um insbesondere Kontrollen, Aufsicht, Betreuung, Resozialisierung und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben in der gebotenen Qualität wahrnehmen zu können. Nordrhein-Westfalen braucht deshalb eine belastbare Personalbedarfsplanung, die sich am tatsächlichen Bedarf der einzelnen Justizvollzugsanstalten orientiert und insbesondere deren Belegung, Gefangenenstruktur, Sicherheitsanforderungen und konkrete vollzugliche Aufgaben berücksichtigt. Auf dieser Grundlage müssen Personalgewinnung und -bindung verbessert, offene Stellen zügiger besetzt und die vorhandenen Beschäftigten spürbar entlastet werden.

Dabei muss auch die staatliche Aufsicht selbst Gegenstand der Betrachtung sein. Ministerielle Sonderprüfungen können wichtige Erkenntnisse liefern. Wenn jedoch möglicherweise Informations-, Kontroll- oder Aufsichtsstrukturen selbst Teil eines Problems sind, genügt es nicht, ausschließlich einzelne Ereignisse innerhalb der betroffenen Anstalt zu untersuchen.

Auch die parlamentarische Begleitung des Justizvollzugs ist in den vergangenen Jahren zurückgefahren worden. Auf Betreiben der Koalitionsfraktionen wurde die frühere Vollzugskommission des Rechtsausschusses abgeschafft. Damit ist ein Instrument entfallen, das eine kontinuierliche Befassung mit den tatsächlichen Verhältnissen in den Justizvollzugsanstalten ermöglicht hatte. Die aktuellen Vorgänge unterstreichen, dass der Justizvollzug dauerhaft politische und parlamentarische Aufmerksamkeit benötigt und nicht erst dann in den Fokus geraten darf, wenn schwerwiegende Vorfälle öffentlich bekannt werden.

Ein moderner Justizvollzug muss zudem die Chancen neuer Technologien konsequenter nutzen. Moderne Zugangs- und Schließsysteme, intelligente Sicherheits- und Detektionstechnik, digital unterstützte Kontrollprozesse und eine bessere Auswertung vorhandener Informationen können Beschäftigte entlasten und gleichzeitig die Sicherheit erhöhen. Technologie soll dabei nicht zusätzliche Bürokratie erzeugen, sondern Bediensteten mehr Zeit für ihre eigentliche vollzugliche Arbeit verschaffen.

Nordrhein-Westfalen braucht deshalb jetzt eine anstaltsübergreifende Sicherheitsbestandsaufnahme. Diese muss ergebnisoffen erfolgen und darf einer weitergehenden Untersuchung der Strukturen des Justizvollzugs nicht vorgreifen. Akute Sicherheitsdefizite müssen jedoch unabhängig davon unverzüglich beseitigt werden.

Das Ziel muss ein Justizvollzug sein, der Sicherheit gewährleistet, Beschäftigte stärkt, moderne Technologien nutzt und vorhandene Ressourcen dort einsetzt, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Nordrhein-Westfalen braucht keinen Staat, der immer mehr verwaltet. Es braucht einen Staat, der funktioniert.

II.        Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Ein sicherer und funktionsfähiger Justizvollzug gehört zu den originären Kernaufgaben eines (jeden) Staates. Solange dieser nicht gewährleistet werden kann, müssen andere staatliche Aufgaben, die nicht Kernaufgaben sind, zurückgefahren werden.
  • Die Bediensteten des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs erfüllen eine unverzichtbare Aufgabe für unseren Rechtsstaat. Die in der jüngeren Vergangenheit bekannt gewordenen Verdachtsfälle gegen einzelne Beschäftigte rechtfertigen keinen Generalverdacht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzugs.
  • Die angespannte Personalsituation im nordrhein-westfälischen Justizvollzug ist seit Jahren bekannt. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung muss sich dabei nicht allein an der Zahl vorhandener Planstellen, sondern am tatsächlichen Personalbedarf und der tatsächlichen Personalverfügbarkeit in den einzelnen Justizvollzugsanstalten orientieren.
  • Die Häufung und Bandbreite schwerwiegender Vorfälle in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten erfordert über die Aufarbeitung der jeweiligen Einzelfälle hinaus eine anstaltsübergreifende Betrachtung der Sicherheit und der internen Kontrollmechanismen des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs.
  • Die von der Landesregierung eingeleiteten Sonder- und Sicherheitsüberprüfungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Anlassbezogene Untersuchungen einzelner Anstalten oder Sicherheitsbereiche reichen jedoch nicht aus, um mögliche anstaltsübergreifende Defizite zuverlässig zu erkennen.
  • Ein leistungsfähiger Justizvollzug braucht nicht reflexartig mehr Bürokratie und zusätzliche Kontrollstrukturen. Bestehende Strukturen müssen vielmehr wirksam funktionieren, Verantwortlichkeiten klar zugeordnet, Beschäftigte angemessen ausgestattet und die Möglichkeiten moderner Technologien konsequent genutzt werden.
  • Eine umfassende Bestandsaufnahme darf den Ergebnissen einer weitergehenden Strukturprüfung des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs nicht vorgreifen. Notwendige kurzfristige Maßnahmen zur Beseitigung konkret festgestellter Sicherheitsdefizite müssen hiervon unabhängig unverzüglich umgesetzt werden.
  • Justizminister Dr. Benjamin Limbach trägt seit Beginn der laufenden Wahlperiode die politische Gesamtverantwortung für Organisation, Aufsicht, Personal und Sicherheit des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs. Die Vielzahl an Pannen, Verdachtsfällen, verspäteten Reaktionen und Informationsdefiziten zeigt ein Führungs- und Steuerungsversagen an der Spitze des Justizministeriums.
  • Schwarz-Grün hat bereits im Koalitionsvertrag von 2022 eine konzeptionelle, personelle, räumliche und finanzielle Stärkung des Justizvollzugs, eine bessere Personalausstattung, die Modernisierung der Anstalten und die konsequente Fortsetzung der Korruptionsprävention angekündigt. Dass der Minister erst nach rund vier Jahren und unter dem Druck einer Serie schwerwiegender Vorfälle umfassendere Prüfungen anstößt, dokumentiert verspätetes Regierungshandeln statt vorausschauender Ressortführung.
  • Das Vertrauen in die Führungsfähigkeit des Justizministers ist durch wiederholte Fehlentscheidungen und Versäumnisse nachhaltig beschädigt. Nordrhein-Westfalen braucht an der Spitze des Justizministeriums Führung, die Probleme frühzeitig erkennt, politische Verantwortung übernimmt und Sicherheit nicht erst nach dem nächsten Vorfall zur Chefsache erklärt.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die seit Beginn der 18. Wahlperiode bekannt gewordenen wesentlichen sicherheitsrelevanten Ereignisse im nordrhein-westfälischen Justizvollzug, die dazu veranlassten Prüfungen, die festgestellten Defizite und die jeweils gezogenen Konsequenzen systematisch zusammenzuführen und anstaltsübergreifend auszuwerten;
  • unverzüglich eine anstaltsübergreifende und präventive Sicherheitsrevision sämtlicher Justizvollzugsanstalten einzuleiten, die insbesondere die baulich-technische Sicherheit, Haftraumkontrollen, das Werkzeugmanagement, Schlüssel- und Zugangssysteme, die Verhinderung des Einschmuggelns verbotener Gegenstände, Korruptionsprävention und interne Kontrollen sowie die Erkennung und Weitergabe sicherheitsrelevanter Auffälligkeiten umfasst;
  • eine anstaltsspezifische Personalbedarfsplanung für den nordrhein-westfälischen Justizvollzug zu entwickeln, die sich am tatsächlichen Personalbedarf der einzelnen Justizvollzugsanstalten orientiert und insbesondere Belegung und Gefangenenstruktur, Sicherheitsanforderungen, die Wahrnehmung der gesetzlichen Vollzugsaufgaben sowie die tatsächliche Personalverfügbarkeit berücksichtigt, und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung, zur zügigeren Besetzung offener Stellen sowie zur Entlastung der Beschäftigten umzusetzen;
  • die Melde-, Informations-, Eskalations- und fachaufsichtlichen Kontrollwege zwischen den Justizvollzugsanstalten und dem Ministerium auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und sicherzustellen, dass Erkenntnisse aus einzelnen Anstalten unverzüglich auf ihre Übertragbarkeit auf den gesamten Justizvollzug bewertet werden;
  • moderne Sicherheits- und Detektionstechnik sowie digital unterstützte Kontroll- und Informationsprozesse systematisch auf ihren Beitrag zu höherer Sicherheit, zur Entlastung der Beschäftigten und zum effizienteren Einsatz personeller Ressourcen zu prüfen;
  • konkret festgestellte Sicherheitsmängel unverzüglich zu beseitigen und hierzu nicht den Abschluss längerfristiger Untersuchungen abzuwarten;
  • dem Rechtsausschuss zeitnah über Methodik, Umfang, Zwischenergebnisse und Konsequenzen der Sicherheitsrevision sowie über den Umsetzungsstand der einschlägigen Zusagen des Koalitionsvertrags zu berichten;
  • auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen zu prüfen, welcher weitergehende strukturelle Reformbedarf insbesondere bei Sicherheitsorganisation, Fachaufsicht, internen Kontrollmechanismen, Personalsteuerung und Vollzugsgestaltung besteht;
  • ein regelmäßiges Sicherheitslagebild Justizvollzug zu entwickeln, das dem Landtag eine transparente und vergleichbare Bewertung wesentlicher Entwicklungen ermöglicht, ohne vermeidbare neue Berichts- und Dokumentationspflichten in den Justizvollzugsanstalten zu schaffen.